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Das Querdenker-„Quatschjura“ zum Infektionsschutzgesetz juristisch beleuchtet

von | Nov 20, 2020 | Aktuelles, Corona, Videos

Jun erklärt das Infektionsschutzgesetz

Pandemie-Leugner:innen wie Querdenken, AfD und Co verbreiteten bei der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes viele Lügen und Panikmache. Das Infektionsschutzgesetz würde „Zwangsimpfungen“ bestimmen, „totale Überwachung“, „Ausschaltung der Parlamente“ und gar ein „Ermächtigungsgesetz“ wie unter Hitler sein. AfD und Querdenken packen inzwischen bei allem Nazi-Keulen und Superlative aus, um ihre aufgehetzte Anhängerschaft zu mobilisieren. Dass einige Kritik durchaus gerechtfertigt war, die Panikmache der Pandemie-Leugner:innen jedoch nicht, hatten wir hier bereits erklärt.

Ihr werdet verarscht: Wir zerlegen den Quatsch vom Fake-„Ermächtigungsgesetz“

Quatschjura

Der Rechtsanwalt Chan-Jo Jun hat sich in seinem neuesten Video das Infektionsschutzgesetz und die Argumente aller Seiten juristisch angeschaut. Und ob das Infektionsschutzgesetz wirklich das „Ende des Grundgesetzes“ bedeuten würde. Dabei schaut er eben nicht, was richtig oder falsch ist, sondern ob die rechtlichen Argumentationen jeweils zu den Zielen passen. Er stellt fest: Das bisherige Infektionsschutzgesetz deckt wahrscheinlich wirklich nicht alle bisherigen Maßnahmen rechtlich ab, wie auch einige Gerichte bereits zeigten.

Würde man alle Fakten und die Wissenschaft zur Pandemie leugnen oder sei es einem egal, wie viel Schaden an der Wirtschaft angerichtet werde oder wie viele Menschen sterben, wenn sich das Virus unkontrolliert verbreitet, dann sei Opposition zum Infektionsschutzgesetz natürlich grundsätzlich schlüssig. Ob viele Tote und der Schaden an der Wirtschaft dann wirklich mehr Freiheiten für alle bedeutet, sei erstmal dahin gestellt. Die Kritik von LINKE und FDP hingegen befasse sich vor allem daran mit anderen Maßnahmen und mehr parlamentarischer Beteiligung.

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Fast ein AfD- und Querdenker-Eigentor

Besonders interessant ist die Feststellung von Jun, dass eine Ablehnung der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes mit Nichten mehr Rechte und weniger Maßnahmen bedeutet hätte: Denn zwar sind wahrscheinlich nicht alle differenzierten Maßnahmen bisher so rechtlich abgedeckt gewesen, aber das hätte ja nicht geheißen, dass wir deshalb einfach alle Bürger:innen schutzlos Corona aussetzen. Ironischerweise hätte es dazu geführt, dass die Bundesregierung dann zu den Maßnahmen hätte greifen müssen, die bisher vom Infektionsschutzgesetz abgedeckt sind: Und das hätte durchaus zur Folge gehabt, dass der panische Aktivismus von Querdenken, AfD und Co dazu geführt hätte, dass wir härtere Maßnahmen und einen härteren Lockdown bekommen hätten.

Zum Thema:

5 Fälle, in denen Querdenken versehentlich für Verschärfung von Maßnahmen sorgte!

Artikelbild: Screenshot youtube.com


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