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Offizielle(!) Zahl der Messer-Attacken halb so hoch wie die sog. „Experten“

von | Jan 29, 2023 | Analyse

Ausnahmsweise müssen wir mal die BILD loben. Nicht wegen des Artikels, der am 27. Januar unter der Überschrift „Die Wahrheit über Messerattacken in Deutschland“ veröffentlicht wurde, sondern einer darin genannten Zahl, die sogar tatsächlich der Wahrheit entspricht. Zumindest jener des Bundeskriminalamts (BKA), das diese Zahl bereits im April 2022 veröffentlicht hatte: Demnach zählten im Kalenderjahr 2021 insgesamt 10.917 der polizeilich erfassten Straftaten als sogenannte „Messer-Angriffe“.

HUCH, EINE OFFIZIELLE ZAHL!

Die Nennung einer offiziellen „BKA-zertifizierten“ Zahl bei der Kriminalitätsberichterstattung sollte eigentlich selbstverständlich sein, ist beim Thema „Messerangriffe“ aber leider fast schon revolutionär und dürfte diverse „Experten“ in Erklärungsnot bringen. Hartnäckig verbreiten diese nämlich immer wieder die Zahl von „20.000 Messerangriffen“ allein im Jahr 2020.

DIE BKA-DEFINITION VON „MESSERANGRIFFEN“

Als Messerangriffe definiert das Bundeskriminalamt Straftaten der Gewaltkriminalität (bspw. schwere oder gefährliche Körperverletzung, Tötungsdelikte, Raub), bei denen ein Messer als Tatmittel nicht nur mitgeführt wurde. Und deren Zahl lag nach der ersten (!) offiziellen Veröffentlichung durch das BKA im Kalenderjahr 2021 bundesweit bei 10.917.

Dass es um zwei verschiedene Jahre geht, dazu später mehr. Das macht es auf eine gänzlich andere Weise völlig absurd, als ihr womöglich gerade denkt.

Quelle: Bundeskriminalamt, PKS-Bericht für die Innenministerkonferenz

DIE ERSTAUNLICHE QUELLE DER DOPPELT SO HOHEN ZAHL

Zuletzt hatte Ahmad Mansour, „Experte für Extremismusbekämpfung“, „Berater des Landeskriminalamts Berlin“ und „Lehrbeauftragter an der dortigen Polizeischule“, die Zahl von „20.000 Messerangriffen“ vor wenigen Tagen am 25. Januar via Twitter rausposaunt. Quelle ist demnach ein FOCUS-Artikel vom 1. Dezember 2021. Autor: Ahmad Mansour selbst! Quelle für seine Zahl: „Recherchen“ der WELT. Quelle der WELT-„Recherchen“: Definitiv nicht das Bundeskriminalamt!

Am Abend nach seinem Tweet mit aktuell 140.000 Zugriffen, in dem er sich auf einen Artikel beruft, den er selbst geschrieben hatte und in dem er das mehr als fragwürdige Ergebnis zweifelhafter WELT-„Recherchen“ als Tatsache verkauft, wurde Mansour in den TAGESTHEMEN als „Experte“ zugeschaltet. Thema: Messer-Attacken.

Nochmal zur Erinnerung: Eine offizielle und etwa halb so hohe Zahl zu „Messerangriffen“ hatte das Bundeskriminalamt bereits vor neuneinhalb Monaten veröffentlicht!

WAS IST AN DER WELT-„RECHERCHE“ SO DUBIOS?

Offenbar basiert die Veröffentlichung der „20.000 Messerangriffe“ in einem Artikel der WELT auf einem echt schrillen Missverständnis. Wenn es keine bundeseinheitliche Statistik gibt, wie die WELT selbst schreibt und das Bundeskriminalamt „Mangels valider Daten“ (Zitat im Artikel!) keine rausrücken kann, sind das mehr als deutliche Warnhinweise. Keine möglichen Schwachstellen, vielmehr eine kapitale Sollbruchstelle.

Die WELT hat das aber wohl so verstanden, dass die Landeskriminalämter dem Bundeskriminalamt ihre validen Daten warum auch immer vorenthalten, die Redaktion hat die Landesbehörden dann einfach selbst angefragt und aus den enthaltenen Antworten eine vermeintliche (!) Summe für ganz Deutschland gebildet. Ätsch, BKA!

Das zeugt zwar von viel Selbstvertrauen, aber erschreckend wenig Ahnung von der Materie: Die Landeskriminalämter liefern dem Bundeskriminalamt selbstverständlich ständig ihre Daten zu, bspw. für die Polizeiliche Kriminalstatistik, verschiedene Lagebilder zu einzelnen Kriminalitätsfeldern, Auswertungen der politisch motivierten Kriminalität etc.

Quelle: „Welt“ vom 21.11.2021

ÄPFEL, BIRNEN UND METTBRÖTCHEN

Dass Kriminalitätszahlen aus verschiedenen Bundesländern lieber nicht verglichen werden sollten, solange das BKA diese nicht „ausgesiebt“ und vereinheitlicht hat, ist leider keine Ausnahme. Wer es dennoch selbst versucht, vergleicht Äpfel mit Birnen und Mettbrötchen und erhält eine dementsprechend sinnfreie Gesamtsumme.

In den verschiedenen „Lagebildern Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamt:innen“ beispielsweise erfasst Bayern auch Beleidigungen, in Nordrhein-Westfalen zählt es u.a. als „Gewalttat“, wenn Polizist:innen (ja, auch Männer) eine exhibitionistische Handlung mit ansehen müssen.

Das Bundeskriminalamt aber filtert diese beiden (und viele andere!) Straftatbestände heraus für das Bundeslagebild.

Um beim Thema „Messerangriffe“ einen Eindruck zu bekommen, wie uneinheitlich die Erfassung in verschiedenen Bundesländern bis vor kurzem noch war und womöglich noch immer ist, reicht tatsächlich ein Blick nach Hessen.

Hier ein Screenshot einer Antwort (Drucksache 20/2040) des von Peter Beuth (CDU) geführten Innenministeriums auf eine kleine Anfrage der AfD zu Messerangriffen:

Quelle: Innenministerium Hessen

AMTSHESSISCH UNTER DER LUPE

Schauen wir uns doch mal die Ausführungen des hessischen Innenministeriums an aus genau dem Jahr, aus dem auch die WELT-„Recherche“ stammt. Da gehörte Hessen also „hinsichtlich der statistischen Erfassung von Messerangriffen bundesweit zu einem der ersten (sic!) Bundesländer, in denen das Tatmittel ‚Messer‘ ausgewertet werden kann.“

Weiterhin heißt es dort: „Eine bundesweite Umsetzung befindet sich in der Vorbereitung und ist voraussichtlich erst im Jahr 2022 oder 2023 in allen Bundesländern möglich.“

Ihr ahnt sicherlich, warum das BKA der WELT einen Korb gegeben hatte.

Aber es geht weiter: „2019 legte das Bundeskriminalamt (BKA) für alle Bundesländer einheitliche Erfassungs- und Auswerteparameter im Bereich der PKS fest.“

Diese wurden aber offensichtlich sukzessive und in unterschiedlichen Geschwindigkeiten umgesetzt. Und nach diesen neuen, noch umzusetzenden Kriterien werde „nicht differenziert, ob das Tatmittel Messer auch zum Einsatz kam. D.h., es werden auch Fälle inkludiert, bei denen ein Messer mitgeführt, aber zur Tatausführung nicht eingesetzt wurde.“

Die Pointe: In der jetzt (!) offiziellen Definition des BKA wurde genau das auch wieder geändert. Dass das so passieren würde, war auch 2020 schon bekannt. Diese Definition stand sogar im WELT-Artikel und stammt wohl aus der BKA-Antwort, nicht von den Ländern, die der Redaktion ihre Zahlen nach der gerade bei ihnen gültigen Definition zulieferten – beispielsweise inklusive lediglich mitgeführter Messer. Somit haben die Länder 2020 zwangsläufig etliche Fälle als „Messerangriffe“ erfasst und veröffentlicht, die weit über jene Definition hinausgehen, die sie bis „2022 oder 2023“ umsetzen sollten: Nach dieser muss bei einem Messerangriff auch ein Messer zum Einsatz kommen und nicht einfach nur mitgeführt werden. Dass das vorher überhaupt anders war, ist mindestens äußerst fragwürdig.

Quelle: „Welt“ vom 21.11.2021

DAS DILEMMA DER „MESSER-EXPERTEN“

Die sogenannten „Messerexperten“ stecken jetzt in einer echten Zwickmühle. Sie könnten einräumen, viel zu lange die „20.000 Messerangriffe“ aus einer versemmelten WELT-„Recherche“ für bare Münze genommen und nie mitbekommen zu haben, dass es längst eine offizielle Zahl des BKA gibt, die sie entweder nicht interessierte oder die sie als „Experten“ gar nicht kannten.

Oder aber sie halten verzweifelt fest an den „20.000 Messerangriffen“ (WELT) im Jahr 2020, übernehmen aber auch die „10.917 Messerangriffe“ (BKA) im Jahr 2021 und bieten sich als Messerexperten an, die nun nicht mehr über einen „explosionsartigen Anstieg“ der Delikte sprechen möchten, sondern über einen selbst für sie überraschenden und erfreulich deutlichen Rückgang der Messerangriffe um 45%. Ja, das wäre grotesk und falsch. Aber wer weiß..?

Spannend wird diese Entscheidung beispielsweise bei Manuel Ostermann (CDU), dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft mit seinen ständigen „Messer, Messer, Messer – immer mehr, immer schlimmer und ich sage es seit JAHREN1!!ELF!“-Tweets. Entsprechende Zahlen bleibt er allerdings schuldig, außer beispielsweise bei Retweets von Mansours „20.000 Messerattacken!“.

Vielleicht sollte Ostermann wegen seiner Messer-Obsession mal mit Mansour in dessen Funktion als Psychologe sprechen. Den Psychologen Ahmad Mansour würde ich bei einem Thema, das sein Fachgebiet betrifft, auch als Experten in Erwägung ziehen. Aber doch nicht bei „Messerangriffen“, liebe TAGESTHEMEN!

Quelle: Twitter / Tweet von Manuel Ostermann (DPOlG)

JULIAN REICHELTS MESSER-FACHGESCHÄFT

Wie ausgerechnet die BILD plötzlich darauf kam, dass die Zahl von „20.000 Messerangriffen“ ihres Schwesterblatts WELT Quatsch ist und es längst eine offizielle Zahl des Bundeskriminalamts gibt, kann ich nur vermuten. Ich habe aber eine mehr als nur vage Vorstellung.

Seit vergangenem Jahr poste ich sporadisch unter reichweitenstarken „20.000er-Tweets“ meinen Screenshot aus dem BKA-Bericht zur Kriminalstatistik mit der offiziellen Zahl von 10.917

Als der von Julian Reichelt (Ex-BILD) gegründete „Pleiteticker“ kürzlich meinte, eine sogenannte „Messerchronik“ veröffentlichen zu müssen, habe ich auch einige ihrer Tweets mit der entsprechenden Vergleichszahl des BKA kommentiert.

Grotesk: Einerseits beruft sich Reichelts PLEITETICKER auf die zu hohe Zahl von „20.000 Messerangriffen“ im Jahr, anderseits bewirbt die „Redaktion“ das mit „fast jeden Tag ein Messerangriff“.

Warum auch immer bei der Division von „20.000 Messerangriffen im Jahr“ durch „ein Jahr hat 365 Tage“ beim PLEITETICKER nur etwa ein Angriff pro Tag herauskommt, wird wohl ein Geheimnis bleiben zwischen Julian Reichelt und seinen Mathelehrer:innen.

Vielleicht versuchen es diese Experten künftig lieber mit den vielen anderen Gegenständen und Waffen, die von der Polizei als „Tatmittel“ erfasst werden: Pistole/Revolver, Gewehr, Gaswaffe/Schreckschusswaffe, Luft- oder Federdruckwaffe, Spielzeugwaffe, sonstige Schusswaffe, Schleuder/Zwille, Baseballschläger, Totschläger, sonstige Hiebwaffe oder Explosionsstoffe.

Quelle: Pleiteticker.de

Artikelbild: Tobias Wilke