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Sachsen liefert Zahlen zu vermeintlich „steigender Gewalt“ gegen Polizisten & schießt sich ins Knie

von | Feb 6, 2020 | Aktuelles, Analyse

Von Tobias Wilke

Vor dem Hintergrund der Silvesternacht in Leipzig-Connewitz hatte die Deutsche Presseagentur beim Sächsischen Innenministerium Zahlen und Einschätzungen zur „Gewalt gegen Polizeibeamte“ angefragt, unter anderem WELT, BILD, TAG24 und SÄCHSISCHE ZEITUNG übernahmen diese Recherchen fast wortwörtlich. Der Haken: offenbar hat keiner der Beteiligten einen Blick in das entsprechende Lagebild des Bundeskriminalamts riskiert. Auch nicht das Sächsische Innenministerium. In den meisten Fällen wurde den Beamten kein Haar von der Schulterklappe gewedelt.

FAKTEN, FAKTEN…. OH FUCK!

„Die Zahl der Angriffe auf Polizisten in Sachsen ist gestiegen.“, heißt es gleichlautend in sämtlichen Artikeln „1374 Fälle von Gewalt gegen die Sicherheitskräfte verzeichnete das Innenministerium 2018, im Jahr zuvor waren es 1262.“ geht es per Copy & Paste bei allen weiter.

Der Haken: das Jahr 2018 war bei „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte“, wie es im offiziellen Lagebild des Bundeskriminalamts heißt, überhaupt nicht mit den Vorjahren vergleichbar! Das BKA weist wegen der im Mai 2017 geänderten Gesetzeslage mehrfach deutlich darauf hin.

Konkret heißt es bereits im Vorwort: „Der Gesetzgeber hat den tätlichen Angriff aus § 113 StGB herausgelöst und den neuen Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) geschaffen.“ Der Kreis der möglichen Betroffenen wurde damit deutlich erweitert.

Auf der nächsten Seite stehen die entsprechenden Erläuterungen zum neuen §114 StGB und dessen Folgen für irgendeine „Vergleichbarkeit“ mit den Vorjahren.

Quelle: Bundeskriminalamt

Das Sächsische Innenministerium hätte das durchaus wissen können. Die Änderung wird in der eigenen(!) Kriminalstatistik für 2018 durchaus erwähnt: „Ein Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum ist bei allen Schlüsseländerungen nicht bzw. nur eingeschränkt möglich.“, heißt es dort unter anderem für die §§113-115 StGB.

Ob die Zahlen für Angriffe gegen Polizeibeamte also sinken oder steigen, kann somit nicht einmal das BKA beantworten, dem die Bundesländer (seit fast 30 Jahren auch Sachsen) regelmäßig ihre Daten zuliefern.

SPORTUNFALL BEIM BUMERANGWERFEN

Während die Vorjahresvergleiche nunmehr unmöglich geworden sind, eröffnet diese Gesetzesänderung plötzlich Perspektiven, die vorher undenkbar schienen: den Unterschied zwischen „Angriff“ und „Verteidigung“. Zu den Widerstandshandlungen nach §113 StGB gehörten zuvor sowohl echte Attacken wie Schläge oder Tritte gegen Polizeibeamte, als auch die Versuche, sich dem tätlichen Zugriff durch die Polizei zu entziehen: Festhalten an Türrahmen oder Straßenlaternen, Herauswinden aus dem sogenannten „Polizeigriff“ usw.

Was vorher „eine Suppe“ war, kann nun sauber voneinander getrennt werden: beim „tätlichen Angriff“ werden Polizeibeamte und gleichgestellte Personen irgendwie attackiert, beim „Widerstand“ müssen sie einfach noch etwas rabiater zugreifen oder Kollegen herbeirufen, um ihre eigene „Staatsgewalt“ gegen Tatverdächtige oder Demonstranten durchsetzen zu können. In Sachsen betreffen jene „Widerstandshandlungen“ ohne Tätlichkeiten gegen Polizeibeamte für das Berichtsjahr 2018 (also seit dieser Unterscheidung!) die überwiegende Mehrheit jener vermeintlichen „Angriffe“, die BILD, WELT etc. nach den DPA-Recherchen beim Sächsischen Innenministerium propagiert hatten.

Laut BKA-Bericht gab es 2018 in Sachsen 1.052 „Widerstandsdelikte“, aber nur 188 „tätliche Angriffe“. Beide zählen als „Gewaltdelikte“ (dazu gehören bspw. auch Bedrohung oder Nötigung), doch als Opfer jener “Gewalt“ kämen Max Mustermann oder Otto Normalverbraucher bei den Widerstandshandlungen spätestens seit der Gesetzesänderung 2017 überhaupt nicht infrage!

Quelle: Bundeskriminalamt

Wenn das Sächsische Innenministerium für das Jahr 2018 also von „1374 Fällen von Gewalt“ gegen Polizeibeamte spricht, sind darin 1052 Fälle oder 76,6% enthalten, die zwar strafrechtlich relevant sein können, aber keine „Gewalt“ oder „Angriffe“ gegen Beamte der Sächsischen Polizei darstellen.

Kurzum: drei von vier Polizeibeamten wurden lediglich Opfer einer Statistik, die ihr Dienstherr nicht verstanden hat.

CONNEWITZER COP-KUSCHLER

Zur Erinnerung; Anlass für die Fragen an das Sächsische Innenministerium war unmissverständlich die Silvesternacht in Leipzig-Connewitz. Die Diskussion um „Linke Gewalt gegen die Polizei“ und Leipzig als „Hochburg von Linksextremisten“ beschäftigt Politik und Medien bis heute. Also noch fünf Wochen später. Zu den tatsächlichen „Tätlichen Angriffen gegen Polizeibeamte“ liefert das BKA für 2018 Vergleichszahlen aus allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Deutschland. Eine Leipziger „Hochburg“ lässt sich dort allerdings nicht herauslesen.

Das BKA beziffert sogenannte „Häufigkeitszahlen“ – also Fälle pro 100.000 Einwohner. Die Stadt Leipzig liegt dort mit 50 Fällen (absolut) bei einer Häufigkeitszahl von 8,6.
Zum Vergleich nur einige, wenige Häufigkeitszahlen von kreisfreien Städten aus anderen Bundesländern:

Amberg (Bayern): 68,7
Braunschweig (Niedersachsen): 44,8
Cottbus (Brandenburg): 35,6
Dortmund (Nordrhein-Westfalen): 62,4
Frankenthal (Rheinland-Pfalz): 41,3
Gera (Thüringen): 50,6
Hamburg: 40,6
Mannheim (Baden-Württemberg): 47,7

Quelle: Bundeskriminalamt

Die „Hochburg“ der tätlichen Angriffe gegen die Polizei (und „Gleichgestellte“) war im Jahr 2018 laut BKA-Statistik die kreisfreie Stadt Rosenheim in Bayern: mit 79,3 Fällen pro 100.000 Einwohnern. Mehr als das neunfache der Stadt Leipzig. Wer also von Rosenheim in diesen Zusammenhang noch nie etwas gehört oder gelesen hat, sollte von Leipzig auch nichts hören oder lesen wollen….



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