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Anzeige für „Aufstehen gegen Rassismus“: Laut Polizei Sachsen darfst du dieses Höcke-Bild nicht verteilen

von | Jul 5, 2019 | Aktuelles, Bericht, Kommentar

ceci n’est pas une hitlergruß

Wenn jemand wissen will, was denn so manchmal hinter „linksextremen“ Straftaten in der Statistik der Verfassungsschützer steckt, kann jetzt ein schönes Anschauungsbeispiel sehen. Es geht um ein Bild von Bernd Höcke, AfD. Auf diesem hat man ihn mit ausgestrecktem rechten Arm bei einer Hetzrede von 2016 gegen einen in Erfurt geplanten Moscheebau fotografiert. Die taz veröffentlichte seinerzeit das Foto und den Bericht.

Weil die taz den Bericht mit „Hitlergruß im christlichen Abendland“ titelte, beantragte Höcke eine einstweilige Verfügung. Ein Gericht entschied, dass man nicht behaupten dürfe, dass es sich um einen Hitlergruß handelt, das Bild aber natürlich verbreiten, was Höcke nämlich auch verbieten wollte (Quelle). Also: Kein Hitlergruß durch Höcke, sind sich alle einig. Alle? Nein, ein von unbeugsamen Polizisten bevölkertes Sachsen hört nicht auf, wegen des Verdachts auf einer Straftat nach §86a StGB zu ermitteln… Aber nicht so, wie man vielleicht denken möge.



„Aufstehen gegen Rassismus Chemnitz“ wird angezeigt

Flyer von „Aufstehen gegen Rassismus“

Wie „Aufstehen gegen Rassismus Chemnitz“ im Rahmen der #wirbleibenmehr-Festivals berichtet, seien sie wegen dieses Flyers angezeigt worden. Das Bild zeigt das betreffende Höcke-Bild mit „Nie wieder!“ und „Keine Bühne der AfD“. Die Polizei überwachte daraufhin ihren Stand, damit sie diese Plakate nicht weiter verbreiten.

https://www.facebook.com/822325301206186/posts/2004099656362072?s=100000974582202&sfns=mo

Auf Facebook bestätigt die Polizei, dass „nach einem Bürgerhinweis“ ein „Anfangsverdacht einer Straftat nach §86a StGB“ (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) vorliegt und durch die Staatsanwaltschaft geprüft werde. Daher „wurde ein weiteres Verteilen bis zum Abschluss der Prüfung untersagt“.

Flyer wieder freigegeben – Linksextreme Straftat

Wie die Seitenbetreiber jedoch inzwischen bestätigten, wurde das Verteilen der Flyer später wieder freigegeben, da das Höcke-Plakat (selbstverständlich) keine Straftat darstellt nach §86a StGB. Sie schreiben dazu:

„Das Problem mit diesem Plakat ist ja nicht, dass wir damit verbotene Symbolik zeigen, sondern, dass der Mensch, der darauf abgebildet ist, im Thüringer Landtag sitzt und seine Flügel-Freunde am 1. September die Regierung in Sachsen übernehmen wollen. Dem können wir nur entgegenhalten: Lasst Neonazis nicht marschieren und auch nicht mitregieren! Wer AfD wählt, wählt Nazis!“

Selbstverständlich ist es absurd, dass jemand eine Straftat begehen würde, wenn er ein Foto verbreitet, auf dem bereits gerichtlich festgestellt kein Hitlergruß gezeigt wird, aber derjenige, der den vermeintlichen Hitlergruß zeigte, straffrei davon käme.

Aber ja, wie eingangs erwähnt, sind die Statistiken der BKA und des Verfassungsschutzes Eingangsstatistiken. D.h. sie bilden alle Anzeigen und Tatverdächtigen ab, nicht die Verurteilten. Es ist davon auszugehen, dass dieser „Anfangsverdacht“ und diese Anzeige jetzt für den sächsischen Verfassungsschutz in die Statistik als „linksextreme“ Straftat eingeht.

Natürlich bleiben die Personen straffrei, aber so etwas ist kein Einzelfall. Achja und zu den rechtsextremen Straftaten: Es sind Fälle bekannt, wo bei Rechtsrock-Konzerten die Hitlergrüße und „Sieg Heil“-Rufe von hunderten Personen einfach zusammengefasst wurden. Und nur als eine einzige Straftat zählten (Quelle). Die Polizei griff aber nicht ein.

Artikelbild: Aufstehen gegen Rassismus Chemnitz