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Fake! KEINE Erklärung vom Verfassungsgericht Karlsruhe über Demo-Auflösung

von | Aug 29, 2020 | Aktuelles, Analyse, Corona, Corona-Fake

Pandemie-Leugner lügen über Demo-Auflösung

Das rechtsextreme und vom Verfassungsschutz überwachte „Compact“-Magazin verbreitete heute die frei erfundene Meldung, das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe habe die Auflösung der Pandemie-Leugner-Demo durch die Polizei für „rechtswidrig“ erklärt (Hier). Das Verbot der Demonstration der Pandemie-Leugner, Verschwörungsideologen und Rechtsextremen wurde gestern vom Verwaltungsgericht Berlin wieder aufgehoben, aber dafür mit neuen Auflagen versehen. Als die Auflagen, wie 1,5m-Abstand und später eine auferlegte Maskenpflicht nach unzähligen Aufforderungen durch die Polizei und zwei Stunden Wartezeit immer noch nicht erfüllt waren, musste die Polizei die Demonstration auflösen.

Wie mehrfach berichtet wird und auch unser Korrespondent vor Ort bestätigte, wurde die Auflösung durch die Polizei durch die radikalen Demo-Teilnehmer:innen ignoriert und teilweise buchstäblich ausgelacht. Parallel verbreitete sich ein „Netzfund“ unbekannten Ursprungs, in welchem eine unbekannte Person einfach die Lüge in die Welt setzte, das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hätte diese Auflösung für rechtswidrig erklärt, damit die Pandemie-Leugner und Extremisten eine Ausrede haben, erneut Regeln zu missachten.

Fake-Kettenbrief – und alle glauben es

Prompt verbreiteten die Personen, die stets behaupten alles „kritisch zu hinterfragen“ und die seriöse Journalist:innen angreifen, weil sie diese für „Lügenpresse“ halten, die frei erfundene und unbelegte Meldung massiv in Social Media.

Die erfundene Meldung wurde unkritisch in allen Telegram-Gruppen von Verschwörungsideologen und Rechtsextremisten geteilt, ironischerweise ausgerechnet von Leuten, die behaupten, „die Wahrheit“ zu verbreiten.

Das rechtsextreme Magazin griff also diese Lüge, die in einem Telegram-Channel als Kettenbrief geteilt wurde, als angeblich seriöse Quelle auf und gab den Telegram-Channel als Verweis an und verhalf so, diese frei erfundene Fake News zu verbreiten. Inzwischen war die Lüge offenbar sogar der Seite zu peinlich und sie wurde wieder gelöscht.

Karlsruhe hat gar keine Entscheidung gefällt

Zu den Fakten: Es ist schier unmöglich, dass nur zwei Stunden nach der Auflösung durch die Polizei das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Entscheidung dazu fällen konnte. Eilanträge werden äußerst schnell bearbeitet, allerdings müsste dieser erst gestellt werden, bevor er überhaupt geprüft werden könne. In zwei Stunden (13:03 Tweet mit Auflösung bis 15:31 Verbreitung der Lüge) ist das allerdings nicht zu schaffen. Ohnehin müsste sich der Antragsteller zuerst an der Verwaltungsgericht Berlin melden und kann nicht einfach eine Instanz überspringen.

Auf der offiziellen Seite des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe steht auch kein derartiger Entschluss und daher muss diese Behauptung als frei erfundene Fake News eingestuft werden (Quelle). Die einzige Entscheidung, die bisher auf den 29.08. datiert ist, ist die Ablehnung eines Erlasses auf einstweilige Anordnung (Quelle). Der Antragsteller hatte erfolglos gegen die Aufhebung des Demo-Verbots Einspruch einlegen wollen – den Einspruch jedoch viel zu spät und das ohne begründete Substanz eingelegt.

Fazit: Leute, die wegen Fake News demonstrieren, fallen auf Fake NEws herein

Es ist wenig verwunderlich, dass eine radikale Bewegung, die fundamental auf Fake News und Verschwörungsmythen aufgebaut ist, sich auch einfach selbst die Fakten schafft, um gegen Recht und Ordnung zu verstoßen. Und dabei auch noch die Anmaßung hat, zu behaupten, für die „Wahrheit“ zu kämpfen und gegen eine „Diktatur“. Dass rechtsextreme Fake-News-Seiten auf diesen Zug aufspringen ist wenig verwunderlich. Der Fake-Artikel wurde vor seiner Löschung auf massiv in jenen Kreisen geteilt, es zeigt aber auch, dass die Löschung der Facebook-Seite des rechtsextremen Magazins auf Facebook und Instagram (Quelle) sehr richtig war.

Artikelbild: Mark Nazh


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