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Stefan Homburg Schwindelt zu neuen Coronaregeln

von | Aug 28, 2022 | Aktuelles

Einen Entwurf für Änderungen für das Infektionsschutzgesetz wurde letzte Woche vorgestellt. Das konnte Stefan Homburg nicht unkommentiert lassen, er schwindelt zu den neuen Coronaregeln. Wir hatten bereits im Februar im großen Stefan Homburg-Faktencheck darauf hingewiesen, dass Stefan Homburg unglaubwürdig ist und unseriös arbeitet. Bereits damals konnten wir an mehreren Stellen nachweisen, dass er es mit der Wissenschaftlichkeit nicht ganz so genau nimmt:

Diese Woche berief er sich allerdings erneut auf seine wissenschaftliche Expertise („30 Jahre lang Steuerprofessor“). Er wollte seiner Filterblase damit den Beweis liefern, dass er den Infektionsschutzgesetzentwurf schon vollumfänglich durchgearbeitet und verstanden hat. Dabei drohte er mit Szenarien eines möglichen Lockdowns und erklärte, dass die Politik „alle über den Tisch gezogen habe“:

Homburg „übersieht“ entscheidende fakten

Nur blöd, dass er „übersehen“ hat, dass der Bundestag dazu erst einmal eine epidemische Lage nationaler Tragweite beschließen müsste. Im Hinblick auf die vergangenen Wellen und die seitdem vollzogenen Lockerungen auf allen Ebenen, scheint dies also eher unwahrscheinlich. Allem voran, weil der §28a, Abs. 8 im alten Infektionsschutzgesetz noch viel stärker geregelt war. Dieser sah sogar Überlastungen von Krankenhäusern, sowie die Pathogenität von Viren als Faktor für Lockdowns vor. In der nun beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes taucht dies jedoch gar nicht mehr auf. Es fallen also Faktoren für frühzeitigere Einschränkungen weg und Bundesländer können von sich aus gar keinen Lockdown verhängen, dazu bräuchte es einen zusätzlichen Bundestagsbeschluss. Homburg lag demnach falsch. Es kann durchaus sein, dass er den Kabinettsbeschluss studiert hat, verstanden hat er ihn offensichtlich jedoch nicht wirklich.

Der Rechtsanwalt Niko Härtling, der ebenfalls viele Corona Regeln kritisch sieht, hat dies ebenfalls schon eingeordnet:

Offensichtlich schwindelt Stefan Homburg also zu den neuen Coronaregeln.

Bundesländer entscheiden

Es ist auch nicht so, dass „die da oben“ plötzlich wieder über alle Maßnahmen entscheiden, sondern es bliebe unverändert so, dass die Bundesländer wie gehabt eigene Inzidenzen und Grenzwerte, nach denen die Maskenpflicht und weitere Maßnahmen eingeführt werden, selbst festlegen können. Man beginnt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zunächst mit den mildesten Mitteln, dazu könnte dann nach dem neuen Gesetz eine allgemeine Maskenpflicht gehören. Die Länder können darüber aber selbst entscheiden, die Bundesregierung hätte mit dem neuen Gesetz da nichts mehr zu sagen.

Verhältnismäßigkeitsprinzip und Übermaßverbot

Vereinfacht gesagt muss jede Maßnahme, die Grundrechte einschränkt, verhältnismäßig sein. Das ist sie wenn sie vier Voraussetzungen erfüllt: Sie muss einen legitimen Zweck verfolgen, geeignet, erforderlich und angemessen sein. Der durch die Maßnahmen verfolgte Zweck muss also mit den Werten des Grundgesetzes übereinstimmen. Eine Maskenpflicht wäre demnach vertretbar. Verfassungsrechtler:innen definieren es wie folgt:

„Ein gewähltes Mittel ist dann erforderlich, wenn es keine mildere Maßnahme gibt, die denselben Erfolg mit gleicher Sicherheit erzielt.“

https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz/

Schärfer ausgedrückt gäbe es nicht nur das Verhältnismäßigkeitsprinzip, sondern alternativ das synonym verwendete „Übermaßverbot„. Dieses legt fest, dass der Staat so viel Freiheit wie möglich erhalten muss, gleichzeitig aber das Leben schützen muss. In dem man also lediglich eine Maskenpflicht verhängt, kann man unter Umständen (siehe oben) auf weiterführende Beschränkungen verzichten. Reicht die bloße Maskenpflicht jedoch nicht aus um das Leben zu schützen, dann bedarf es weiterer Maßnahmen, die denselben Erfolg erzielen. Das mildeste Mittel war dann nicht ausreichend. Doch selbst das Grundgesetz schafft es nicht, das Leben um jeden Preis zu schützen. 2020 und 2021 wurde bereits eine Triage diskutiert und die Kriterien dafür festgelegt.

Die Prinzipien wurden und werden gewahrt

Auch wenn Stefan Homburg hier ein Bild eines totalitären Staates versucht zu skizzieren: das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird auch in der Covid19-Pandemie gewahrt. Gerichte „kassierten“ zum Teil Bußgelder zu vermeintlichen Verstößen gegen Ausgangssperren ein und begründeten dies damit, dass die Ausgangssperren nicht verhältnismäßig gewesen seien. Andere Regeln wurden aber auch von Gerichten bestätigt. Ebenso klagen derzeit noch Betreiber verschiedener Geschäfte und Firmen dagegen, dass ihnen der Betrieb 2020 kurzzeitig untersagt wurde. Ein weiterer Lockdown erscheint dadurch nochmal unwahrscheinlicher und hätte vor den Gerichten wohl kaum weiter Bestand.

Gleichzeitig gab es Einschränkungen des Grundgesetzes schon immer, nicht erst seit der Pandemie. Menschen mit offener Tuberkulose wurden zum Teil ebenfalls bereits auf Anordnung des Gesundheitsamtes, von dem Rettungsdienst abgeholt um isoliert zu werden. Begründung: Ansteckungsgefahr für andere viel zu groß. Auch hier Griff der Aspekt, dass der Staat das Leben schützen muss – und zwar das Leben der infizierten Person als auch die Leben aller anderen. Die Isolation einer Einzelperson ist dabei als das mildeste Mittel anzusehen um weiteren Schaden von anderen abzuwenden und diese Menschen nicht weiter in ihrem Leben einzuschränken.

Homburg hat sich auch schon selbst widerlegt

Etwas, worüber Homburg bis heute schweigt: der Moment, wo er unseren Text zu PCR-Tests versehentlich bestätigte. Und sich dabei ganz aus Versehen selbst widerlegte:

Hinweis: In einer früher Version wurde versehentlich geschrieben, dass das neue Infektionsschutzgesetz schon beschlossen worden sei, natürlich ist zunächst der Entwurf vorgestellt worden. Was die faktenfreie Panikmache eines Herrn Homburg natürlich umso lächerlicher macht.

Artikelbild: picture alliance / dpa