4.630

Lasst uns über Polizei-Populismus & Seehofers geistige Brandstiftung reden

von | Jun 27, 2020 | Aktuelles, Kommentar

THIS HORST IS BERUFSUNFÄHIG

Von Tobias Wilke

Nein, wir werden hier nicht über den Inhalt der taz-Kolumne sprechen (das hat der Kollege in unserem Podcast schon gemacht), sondern über Horst Seehofer. Den Bundesinnenminister also, der sich „bis zur letzten Patrone!“ gegen Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme wehren wollte und 69 Abschiebungen nach Afghanistan als Geburtstagsgeschenk zu seinem Neunundsechzigsten feierte.

Ausgerechnet einer der Väter des Populismus also, der „Die Migrationsfrage“ als „Mutter aller politischen Probleme in diesem Land“ bezeichnet hatte, bittet nun Journalist*innen zum Rapport, weil er sich über ihre „entwürdigende und menschenverachtende Sprache“ echauffiert (Quelle).

HANAU, HALLE, HORST

Bei der Bundespressekonferenz (LINK) am 21. Februar 2020 fand Horst Seehofer noch deutliche Worte.

„Die Tat in Hanau ist eindeutig ein rassistisch motivierter Terroranschlag“, so Seehofer. Es sei nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und dem Anschlag auf eine Synagoge in Halle der „dritte rechtsterroristische Anschlag in wenigen Monaten“.

Vier Monate und eine doch nicht durch Horst Seehofer persönlich gegen die taz erstattete Strafanzeige später hat der Autor und Journalist Mohamed Amjahid am Mittwoch das Protokoll der letzten Sitzung des Innenausschusses getwittert:

Nachdem sich AfD und Union demnach in schärfster Verurteilung des taz-Artikels zu überbieten versuchen und Horst Seehofer von „Uns (sic!) Vernunftgeleiteten“ spricht, konstruiert dieser einen derart absurden Zusammenhang, der nicht nur an seiner Vernunft massive Zweifel aufkommen lässt:

Quelle: Protokoll Innenausschuss via M. Amjahid

Eine „Satire“ der taz dient Seehofer also als Beispiel für jene Art geistiger Brandstiftung, die einen rassistischen Fanatiker dazu „ermuntern“ könnte, neun Menschen mit sogenanntem „Migrationshintergrund“ zu ermorden und sechs weitere zu verletzen.

COPS UND WASSERPFEIFEN

Der Täter von Hanau mordete in und vor zwei Shisha-Bars und auf der Fahrt zwischen beiden Orten. Migrantische Mitmenschen in Shisha-Bars waren somit das erklärte Ziel des Rechtsterroristen – ein Ziel, das wohl kaum die taz markiert hat, sondern eher die Polizei und einige Innenminister der Länder mit einer öffentlichkeitswirksamen Kriminalisierung von Shisha-Bars.

Das politisch offenbar gewünschte Bild von Shisha-Bars als Hotspots sogenannter „Clankriminalität“ wird leider von weiten Teilen der Presse bedient – in einer wahren Flut reißerischer Artikel, die sich zumeist ausschließlich auf die jeweiligen Pressemitteilungen der Polizei stützen. Ein Armutszeugnis!

In Nordrhein-Westfalen lässt sich Innenminister Herbert Reul (CDU) als „Clan-Jäger“ feiern. Bei einer Neonazi-Demo im September 2018 in Dortmund wurden antisemitische Parolen gerufen und Pyrotechnik gezündet. Es waren aber wohl zu wenige Beamte vor Ort, um einzuschreiten – rund 100 Kollegen waren gerade damit beschäftigt, in einem anderen Stadtteil Shisha-Bars zu kontrollieren. Reul trat dabei öffentlichkeitswirksam selbst in Erscheinung, „Der Westen“ hatte darüber berichtet. (Quelle)

Im Landtag von NRW nannten CDU und FDP Zahlen zur „Bekämpfung von Clankriminalität“: Demnach waren innerhalb von etwa eineinhalb Jahren 1.100 Razzien in Shisha-Bars durchgeführt worden. (Quelle)

Das Ergebnis einer kurzen Google-Recherche: Solche Razzien in Shisha-Bars gibt es in allen Bundesländern, stets in Begleitung von Zollbeamten. Aber der Zoll sucht nicht nach „Clankriminellen“. Sondern nach Tabak.

Quelle: Google News / Eigene Collage

VIEL RAUCH UM NICHTS?

Die vielen Artikel zum Thema „Razzien in Shisha-Bars“ nennen gern die bei diesen Razzien zumeist vermummter und schwer bewaffneter Polizeieinheiten beschlagnahmten Mengen „illegalen“, „unversteuerten“ oder „unverzollten“ Tabaks.

Was sie nicht erwähnen: Die vermeintlichen „Clankriminellen“ sind offenbar überwiegend schlichtweg Opfer ihres eigenen Geschäftsmodells, das auch dann mit dem Deutschen Steuerrecht kollidiert, wenn der Tabak zunächst ordnungsgemäß versteuert wurde!

Vor zweieinhalb Jahren war es die Wolfsburger Allgemeine, die sich nicht mit Pressemitteilungen der Polizei abspeisen ließ für reißerische Artikel über angebliche Clankriminalität in Shisha-Bars. Ein großartiger Artikel (Quelle) über eine fast schon groteske Regelung im Steuerrecht.

Darin erklärt der Sprecher des Hauptzollamts Braunschweig, dass in Shisha-Bars „Verstöße gegen das Steuerrecht kaum zu vermeiden“ seien, auch nicht bei „häufig korrekt versteuertem Tabak“!

Quelle: Wolfsburger Allgemeine

KANONEN UND SPATZEN

Vor zwei Wochen hatte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) das „Öffentlich Lagebild Clankriminalität 2019 in Niedersachsen“ vorgestellt. Pistorius‘ einleitende Worte, in der Pressemitteilung (Quelle) des Innenministeriums, auch im Original komplett in Großbuchstaben und mit Ausrufezeichen:

„CLANKRIMINALITÄT KANN NUR DURCH KOMPROMISSLOSE POLIZEIARBEIT, ABSOLUTE KONSEQUENZ UND MODERNE KRIMINALISTISCHE METHODEN WIRKUNGSVOLL BEKÄMPFT WERDEN!“

(Quelle: Niedersächsisches Innenministerium für Inneres und Sport)

Innenminister Pistorius definiert auch den Kreis der Verdächtigen bei diesem Fokus auf Clankriminalität „ insbesondere kriminelle Personen türkisch-arabischer Abstammung“. Als Anlage kann man sich unter der Pressemitteilung das „Lagebild Clankriminalität 2019“ herunterladen. Den meisten wird die sehr ausführliche Pressemitteilung wie üblich reichen, das allerdings ist ein fatales Versäumnis!

Hier einige unserer Lieblingszitate aus dem Kapitel „Phänomenologische Entwicklungen“:

BARBERSHOPS UND FETTE KARREN

VERQUALMTE SHISHABARS

UNFLÄTIGE TEXTE

In dem „Lagebild Clankriminalität“ werden natürlich auch konkrete Straftatbestände wie Körperverletzungs-, Bedrohungs- und Beleidigungsdelikte benannt. Gemessen am Gesamtaufkommen der Straftaten in Niedersachsen fallen diese allerdings kaum ins Gewicht. Das muss sogar niedersächsische Landeskriminalamt selbst einräumen, versteckt diese Erkenntnis aber auf der letzten Seite des entsprechenden Lagebilds.

SELBSTENTLARVUNG IM LAGEBILD

Unter der Kapitelüberschrift „Bewertung und Ausblick“ zieht das LKA Niedersachsen auf der letzten Seite des Lagebilds ein Fazit, das wir hier in extra hoher Auflösung zu Verfügung stellen, damit es sich jeder Barbershop- oder Shishabarbetreiber ausdrucken, einrahmen und in die Geschäftsräume oder an die Wohnzimmerwand hängen kann:

Quelle: Landeskriminalamt Niedersachsen

BRANDSTIFTER IN UNIFORM

Das LKA Niedersachsen gibt also unumwunden zu, dass der eigentlich viel zu hohe Personalaufwand und die damit verbundenen Kosten für Razzien in Shisha-Bars nur einem Zweck dienen: Der Kriminalisierung von „Türken und Arabern“ und ihren Shisha-Bars als vermeintliche „Hotspots von Clankriminalität“, weil weite Teile der Öffentlichkeit dieses Vorurteil offenbar einfach bedient sehen möchten.

In anderen Bundesländern käme die Abwägung von Aufwand und Nutzen wahrscheinlich zu ähnlichen Ergebnissen, dennoch sind solche Razzien und eine erschreckend reißerische, recherchearme Berichterstattung darüber bundesweit an der Tagesordnung.

Ihre „gewünschte“ Wirkung haben diese Razzien in Shisha-Bars wohl nicht verfehlt, erst recht nicht beim rassistischen Attentäter von Hanau. Die taz-„Satire“ hingegen hat er nachweislich wohl nicht gelesen.

Artikelbild: shutterstock.com


Unsere Autoren nutzen die Corona-Warn App des RKI: