Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. In unserer Urteile-Reihe beleuchten wir immer am Monatsende eine Auswahl an neuen Rechtsprechungen, die das Querdenker- und Reichsbürger-Milieu, den Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Rassismus und andere demokratiefeindliche Gruppierungen in Deutschland betreffen. Die Trennlinie zwischen diesen verläuft häufig nicht scharf. Mit der Urteile-Reihe wollen wir, neben Informieren, vor allem auch Mut machen. Viele Urteile zeigen, dass der Rechtsstaat in Deutschland Demokratiefeinde nicht einfach ungestraft lässt. Manche Urteile werfen allerdings auch Fragen auf, die wir hier beleuchten.
Im September ging es unter anderem um die Geldstrafe für AfD-Politiker Bystron aufgrund einer Fotomontage mit Hitlergruß auf Social Media. Im November schauen wir auf auffällig milde Strafen für einige Neonazis, darunter eine Bewährungsstrafe unter anderem für Neonazi Finley P.. Dazu gleich mehr!
1. JN-Kader erhält Bewährungsstrafe nach Übergriff auf Linke-Politikerin
Es ist seine zweite Verurteilung in diesem Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Amtsgericht Görlitz verurteilte Finley P., Chef der “Elblandrevolte”, einem Ableger der “Jungen Nationalisten” (Jugendorganisation der Nazi-Nachfolgepartei NPD), zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die Dauer der Bewährung ist auf zwei Jahre festgelegt worden. Ein weiteres Kadermitglied erhielt acht Monate, ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung mit Dauer von zwei Jahren. Ein minderjähriges Mitglied muss eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro zahlen und an einem Workshop für gewaltfreie Kommunikation teilnehmen.
Die drei Angeklagten griffen vergangenes Jahr in Görlitz eine Gruppe junger Linker an, darunter eine Linke-Kommunalpolitikerin. Dabei verletzten sie drei Menschen.
Finley P. sowie einer der Mitangeklagten wurden nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Die Ausführung der Tat sei nicht jugendtypisch gewesen, so die Richter. Anfang dieses Jahres wurde Finley P. noch nach Jugendstrafrecht verurteilt – damals kam er mit einer Verwarnung und gemeinnütziger Arbeit davon.
Berücksichtigt wurden die Geständnisse – Finley P. sagte, er wolle sich zukünftig gewaltfrei politisch engagieren – sowie der Alkoholeinfluss zum Zeitpunkt der Tat. Zwei Tage nach der Tat schrieb Finley P. noch in einer Chatgruppe: „Ich hab die umgeraucht, ich hab dem Typen mehrfach ins Maul gehauen.“ Vor dem Urteilsspruch saß Finley P. mehrere Monate in Untersuchungshaft. Laut einer Antifa-Recherche war Finley P. erst vor Kurzem bei einer Neonazi-Demonstration in Athen.
Einer der Angeklagten trug beim Überfall vergangenes Jahr Quarzsandhandschuhe. Eine der Geschädigten wurde nach der Tat fotografiert. Es bleibt abzuwarten, ob ihm eine Bewährungsstrafe bei einem wahren Gesinnungswechsel helfen wird.
2. AfD-Aktivist darf jetzt doch Rechtsreferendariat machen
Im Juni hatten wir berichtet, dass der AfD-Aktivist John Hoewer kein Rechtsreferendariat beginnen darf. Dies hatte damals das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden. Für keinen anderen als AfD-Fraktionsvize Sebastian Münzenmaier arbeitete Hoewer als Mitarbeiter; dies deckte der BR letztes Jahr auf. Ob Hoewer auch im aktuellen Bundestag für Münzenmaier arbeitet, ist unklar. Eine Anfrage von t-online im Juni ließ der AfD-Bundestagsabgeordnete unbeantwortet. Er würde einem Interview dann zustimmen, wenn t-online sich „allgemein (und vielleicht sogar kritisch) mit den Maßnahmen im Kampf gegen die AfD beschäftigen“ würde. Über Personalangelegenheiten sage er generell nichts. Medien müssen also neuerdings auf Linie mit der AfD berichten, um Informationen zu erhalten? Die AfD entlarvt selbst, wie es um die Pressefreiheit stünde, wäre sie an der Macht. Nämlich miserabel.
Mehr rechtsextreme Mitarbeiter der AfD-Bundestagsfraktion findest du in unserem Deep Dive:
Nun fällte das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen jedoch ein anderes Urteil. Eigentlich wurde Hoewers Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst auch bereits vom Oberlandesgericht sowie vom Verwaltungsgericht Dresden abgelehnt. Dies wurde durch sein jahrelanges Engagement in rechtsextremen Organisationen wie der „Jungen Alternative“ oder der Netzwerk-Plattform „Ein Prozent“, in deren Vorstand Hoewer noch bis zum April dieses Jahres saß, begründet.
Hoewers Liste der Verfassungsuntreue ist noch länger. Ebenfalls knüpfte Hoewer Kontakte zu italienischen Faschisten und zur Identitären Bewegung. Das Verwaltungsgericht Koblenz führte in seinem Urteil damals diverse Texte Hoewers an, die die Menschenwürde verletzen. In einem seiner Romane beispielsweise werden insbesondere Schwarze Menschen durchweg herabgewürdigt. Auch wenn Hoewer bislang keine Straftaten begangen hat, sah das Verwaltungsgericht Koblenz eine ausreichende Verfassungstreue nicht gegeben.
In Rheinland-Pfalz abgelehnt, in Sachsen kein Problem?
Das sah das Sächsische Oberverwaltungsgericht jetzt anders. In seiner Argumentation ist nur strafbares Verhalten ein Grund für einen erfolgreichen Ausschluss aus dem Rechtsreferendariat. Die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung genüge nicht. Das Gericht berief sich auf einen Beschluss des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs.
Es ist nicht das erste Mal, dass Rechtsextremisten woanders abgelehnt werden und dann in Sachsen doch eine Zulassung erhalten. Dies war auch bereits bei Brian E. und Matthias B. der Fall. Sachsen droht damit, ein Zufluchtsort für rechtsextremistische Personen zu werden, die sich Zugang zu unserem Rechtssystem verschaffen wollen.
Dass es auch anders geht, zeigt der Thüringer Verfassungsgerichtshof. Dieser verwarf Ende November eine AfD-Klage. Die AfD wollte erreichen, dass Nachwuchsjurist:innen nicht mehr der Zugang zum Rechtsreferendariat verweigert werden kann, auch wenn sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen. Thüringen erteilte dem entsprechenden Antrag nun eine Abfuhr und machte deutlich, dass es schon vor strafbarem Verhalten möglich ist, verfassungsfeindliche Bewerber:innen auszuschließen. Gemäß der Argumentation des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ist zwar eine AfD-Mitgliedschaft allein noch kein Grund, jemanden vom Referendariat auszuschließen. Die Handlungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung müssten von Gewicht sein und im Einzelfall entschieden werden.

Welche Möglichkeiten gibt es jetzt also, damit der Zugang zum Rechtsreferendariat bundesweit einheitlich geregelt werden könnte? Darauf hat der Verfassungsblog ein paar Antworten. Unter anderem:
“Im Übrigen könnte auch der Bundesgesetzgeber tätig werden und durch eine eigenständige Regelung in den §§ 5ff. DRiG die Zulassungsvoraussetzungen zum Referendariat regeln. Dies hätte den Vorteil, dass die bundesrechtlichen Regelungen dann von allen Bundesländern einheitlich angewandt werden müssten und kein Bundesland und auch kein Landesverfassungsgericht einen Sonderweg gehen könnte.”
3. Neonazi entgeht Haftstrafe und erhält Bewährungsstrafe
Wir bleiben in Sachsen und schauen auf die Bewährungsstrafe für den Neonazi und “Freie Sachsen”-Stadtrat Max Schreiber. Die Liste seiner Vergehen ist lang: Gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Volksverhetzung und Amtsanmaßung. Schreiber erhielt vom Landgericht Dresden im Berufungsprozess eine Haftstrafe von insgesamt einem Jahr und zwei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die Dauer ist auf zwei Jahre festgelegt. Damit wurde das Urteil des Amtsgerichts bestätigt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidiger folgten einer Empfehlung des Gerichts und nahmen ihre Berufungen zurück. Der Richter hatte eine mögliche Haftstrafe in Aussicht gestellt.
Schauen wir auf die einzelnen Straftaten. Am schwersten wog laut Gericht ein Angriff auf einen E-Scooter-Fahrer im Jahr 2023. Schreiber und sein Bruder verprügelten den Mann so schwer, dass er operiert werden musste. Sie müssen dem Opfer nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro zahlen.
Wegen Volksverhetzung wurde Schreiber verurteilt, weil er Bewohner eines Asylheims als “Affen” diffamiert hatte. Der Straftatbestand der Nötigung geht auf einen Vorfall aus dem Jahr 2022 zurück, als Schreiber zusammen mit einer Gruppe Rechtsextremer eine Gruppe von Journalisten massiv bedrängt und mehrere Hundert Meter durch die Straßen getrieben hatte. Dafür erhielten Schreiber und sein Bruder Geldstrafen, die in die jeweiligen Gesamtfreiheitsstrafen einbezogen wurden. Wegen Amtsanmaßung wurde er verurteilt, weil er Anfang 2023 durch Dresden und Pirna gefahren war und über Lautsprecher eine Bandansage abspielte. Darin wurden wehrfähige Männer und Frauen zwischen 18 und 35 Jahren im Namen der Militärpolizei aufgefordert, sich beim Bundeswehrzentrum in Dresden registrieren zu lassen.
Die Strafe ist rechtskräftig. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union kritisierte das milde Urteil in Bezug auf den Vorfall im Jahr 2022. Es ist in der Tat bedenklich, dass Neonazis und Demokratiefeinde immer wieder mit milden Bewährungsstrafen davonkommen, wie wir bereits in der letzten Urteile-Ausgabe anmerkten und wie die Urteile im November auch wieder sehr deutlich zeigen.
4. Mann attackierte nach AfD-Weihnachtsfeier und Drogenexzess den behandelnden Arzt und die Krankenschwester
Weihnachten 2024 beschäftigt manche Gerichte noch immer, wenngleich das nächste Weihnachtsfest schon vor der Tür steht. Das Amtsgericht Betzdorf (Rheinland-Pfalz) verhandelte Ende November den Fall eines 19-Jährigen, der im Dezember 2024 eine
Weihnachtsfeier der AfD im Westerwald besuchte (Paywall-Quelle).
Nach exzessivem Drogenkonsum musste der Angeklagte ins Krankenhaus gebracht werden, wo er den behandelnden Arzt mit Migrationshintergrund stark beschimpfte und versuchte, ihn in die Hand zu beißen. Der Krankenschwester schlug er mit der Faust ins Gesicht, woraufhin die Polizei alarmiert wurde.
Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte und gab an, sich an nichts erinnern zu können. Da er sich reumütig zeigte, keine Vorstrafen hatte und auf schwierige private Umstände hinwies, fiel das Urteil nach Jugendstrafrecht am Amtsgericht Betzdorf mild aus. Wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung muss er an einem Suchtinterventionsprogramm teilnehmen, den Sachschaden in der Polizeiwache ausgleichen und der Krankenschwester Schmerzensgeld zahlen. Diese gibt an, seit dem Vorfall Angst vor Nachtschichten zu haben.
5. Good News: Erfolg vor Gericht für Internet-Shop mit Anti-Nazi-Artikeln
Trotz einiger Urteile im November, die Fragen aufgeworfen haben, gab es dennoch eine rundum positive Nachricht, die uns erreicht hat. Der Onlineshop der Initiative “Laut gegen Nazis” gewann einen Markenstreit gegen den Neonazi Tommy Frenck.
Zum Hintergrund: Frenck betreibt einen Onlineshop, nämlich “Druck 18” (der Zahlencode steht in rechtsextremen Kreisen für die Anfangsbuchstaben von Adolf Hitler). Die Initiative “Laut gegen Nazis” eröffnete einen eigenen Shop unter „www.druck18.com“, um der rechtsextremen Verkaufsquelle etwas entgegenzusetzen. Verkauft werden dort Anti-Nazi-Artikel. Frenck mahnte den Verein ab, einen entsprechenden Antrag lehnte das Landgericht Hamburg aus formellen Gründen ab. Frencks daraufhin erfolgte Beschwerde lehnte nun das Hanseatische Oberlandesgericht aus inhaltlichen Gründen ab. Es wurde nicht glaubhaft gemacht, dass der Name “Druck18” ein eindeutiges Unternehmenskennzeichen beim Vertrieb von Textilien sei. Die Markenrechte am Namen “Druck18” hatte sich der Verein “Laut gegen Nazis” im vergangenen Dezember gesichert.
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Artikelbild: Canva, Screenshot Telegram-Kanal Elblandrevolte & Screenshot Endstation Rechts
