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Querdenker-Urteile der Woche (KW 47)

von | Nov 27, 2022 | Serie

Da es im dritten Pandemiejahr fast täglich eine „Querdenker“-Verurteilung gibt, haben wir uns entschlossen, nicht mehr über jeden Fall einzeln zu berichten, sondern ab sofort Sammelartikel zu erstellen. Sozusagen die „Querdenker-Verurteilungen der Woche“. Sonst verliert man ja vor lauter Querdenke(r)n noch irgendwann den Überblick ;). Hier der Artikel von letzter Woche:

Verschwörungsideologe hat Drosten mit Goebbels verglichen: Geldstrafe

Dieser Fall ist zwar noch aus 2021, aber in Hinsicht auf viele weitere Prozesse zu ähnlichen Tatvorwürfen nicht weniger aktuell:
Zugegeben, Querdenker sind bei Wortneuschöpfungen (Neologismen) durchaus kreativ, z.B. wenn sie Begriffe wie Plandemie o.ä. erfinden um zu behaupten, dass etwas erfunden..naja, lassen wir das. Durchaus auch kreativ, aber nun einmal auch strafrechtlich relevant wird es, wenn man Prof. Christian Drosten, den Virologen, als „Coronagoebbels“ bezeichnet. Diesen Nazivergleich schickte ein 58 Jahre alter Mann im Mai 2020 per Mail an die Charité, die umgehend Anzeige erstattete. Die Berliner Amtsanwaltschaft erließ daraufhin einen Strafbefehl in Höhe eines Monatsgehalts. Die Verwendung von Neologismen schützt somit nicht vor Strafen, auch wenn Querdenker durch Begriffe wie „Spaziergang“ versuchen ihre Demonstrationen als nicht-Demonstrationen zu labeln um etwaigen Versammlungsverboten zu entgehen.

Noch mehr gefälschte Maskenatteste: ohne Konsequenz

„Querdenker“ sind skurril, das wissen wir bereits, aber der Freispruch ist schon von ganz besonderer „Qualität“: Weil ein „Querdenker“ bei vier bis fünf Ärzten in Deutschland als Simulant abgelehnt worden sei, sei er schließlich mitten im Lockdown nach Österreich gefahren um sich dort von einem, mittlerweile nicht mehr praktizierenden Arzt ein Attest ausstellen zu lassen. Spannende Geschichte bis dahin, doch hätte man herausfinden können, dass der besagte Arzt seine Atteste für 10€ ganz einfach über das Internet „ausstellte“ und dafür auch auf Facebook warb. Bitte keine Hoffnung machen: der Arzt befindet sich mittlerweile mit einem Berufsverbot belegt in Tansania. Übrigens auch die neue Heimat von dem bekannten Verschwörungshetzer Bodo Schiffmann.

Da weder die Staatsanwaltschaft, noch die Richter sich zuvor näher in den Fall eingearbeitet haben, haben sie diese Infos leider nicht gehabt und dem Angeklagten seine Version des nicht-anerkannten Maskentraumas geglaubt und ihn schlussendlich freigesprochen. Als Angeklagter ist es übrigens das gute Recht, vor Gericht lügen zu dürfen, um sich selbst zu verteidigen. Das Ganze dann sogar auf Kosten der Landeskasse.

Verstoß gegen Treueverhältnis: Kriminalhauptkommissar entlassen

Pandmie-leugner, Reichsbürger, Verschwörungsideologe und Landeslistenkandidat auf Platz 1 für die „Querdenker“-Partei „Die Basis“ in Niedersachsen. Die verschiedenen Rollen von Michael F. sind inhaltlich alle ziemlich ähnlich. Doch eine weitere passte nicht mehr in die Reihe: die als Kriminalhauptkommissar. Für gewöhnlich scheint ihn die Bühne und das Rampenlicht nicht zu stören, zumindest nicht als Redner auf „Querdenker“-Veranstaltungen. Im Prozess sah es aber anders aus: sein Anwalt Ivan Künnemann beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit.

Seine Zugehörigkeit zur Reichsbürgerszene, sowie die Verbreitung von Verschwörungsmythen, aber auch die Verunglimpfung staatlicher Organe und der bewusste Verstoß gegen dienstliche Anweisungen aufgrund vorheriger Suspendierung führten zu dieser finalen Disziplinarmaßnahme. Er wurde aus dem Beamtendienst entfernt. Durch die Dokumentation all der vorgenannten Fälle wuchs die sogenannte „Disziplinaranklageschrift“ auf gut 100 Seiten an. Darin enthalten waren Transkripte seiner Reden bei öffentlichen Veranstaltungen.

Natürlich haben auch Beamt:innen in Deutschland das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Äußern von Kritik. Doch sah es das Gericht als erwiesen an, dass F. die Grenze deutlich überschritten habe, indem er beispielsweise dem Staat seine Legitimation mehrfach abgesprochen habe. NS-Vergleiche und Aufrufe zu einem Umsturz haben diesen Eindruck noch verfestigt.

„Sie haben ein Recht zur Kritik, auch zu harter und wütender Kritik, aber Sie haben als Polizeibeamter auch eine Loyalitätspflicht gegenüber diesem Staat und seiner freiheitlich-demokratischen Grundordnung“

Richter am Verwaltungsgericht Hannover, Quelle

F. durfte somit aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden und verliert dadurch nicht nur seinen Job, sondern auch sämtliche Pensionsansprüche.

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