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Querdenker-Urteile der Woche (KW 46) – 1 Jahr Bewährung & 50.000€ Geldstrafe

von | Nov 20, 2022 | Serie

Da es im dritten Pandemiejahr fast täglich eine „Querdenker“-Verurteilung gibt, haben wir uns entschlossen, nicht mehr über jeden Fall einzeln zu berichten, sondern ab sofort Sammelartikel zu erstellen. Sozusagen die „Querdenker-Verurteilungen der Woche“. Sonst verliert man ja vor lauter Querdenke(r)n noch irgendwann den Überblick ;). Letzte Woche gab es allerdings soviel zu berichten, dass wir gleich zwei Artikel veröffentlicht haben: Teil 1 und Teil 2.

Querdenker-Gynäkologe schreibt falsche Maskenatteste: 1 Jahr Bewährung + 50.000€ Geldstrafe

Dr. Ronny/Ronald W. leitet nicht nur zusammen mit Dr. Sucharit Bhakdi den Verein „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ und trat auf unzähligen Corona-Demos als Redner auf, sondern arbeitet auch als Gynäkologe. In seiner Rolle als Arzt stellte er zusätzlich noch Maskenatteste aus – diese aber nach Ansicht des Gerichts zu Unrecht. Das ursprüngliche Urteil ist schon älter und fiel höher aus als das aktuelle, es handelte sich hierbei um die Berufungsverhandlung. Das Berufsverbot über drei Jahre fiel weg, übrig bleibt nun eine Gefängnisstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Die Geldauflage 50.000€ zu zahlen bleibt zudem bestehen.
Nach dem Urteil warteten vor dem Landgericht in Passau über 50 Unterstützer:innen aus der Querdenkerszene und applaudierten ihm unter lauten „Ronny“-Rufen zu.

Vom Entlastungsvideo belastet worden: Marcus F.

„Querdenken 351“ ist/war die lokale Dresdner Querdenken-Bewegung mit dem „Anführer“ Marcus F. und diese hielt mehrere Querdenken-Demos ab. Um eine dieser Demos aus Laubegast geht es hier. F. hat wie so viele andere Querdenker nämlich das Problem, dass Demonstrationen aka Lichterspaziergänge zwar organisiert und beworben, jedoch nicht angemeldet werden. Meist beruft man sich dabei auf das Grundgesetz und die Versammlungsfreiheit.

Wie im unteren Fall führte das auch hier zu einer Geldstrafe, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Vorausgegangen war ein Strafbefehl, der unter der aktuellen Strafe lag. Allerdings akzeptierte er diesen nicht, so dass nun zwei Verhandlungstage vor Gericht angesetzt waren.

Kurios dabei: F.s Verteidigung war – neben einem Anwalt – ein Video, welches belegen sollte, dass er nicht der Leiter der Versammlung war. Hm, allerdings orientierten sich die anwesenden Leute an ihm, der im Video durch Armbewegungen „die Masse anschob“ und quasi dirigierte, zudem verteilte F., der sich auch für den Bundestag und als Oberbürgermeister als Kandidat liebäugelte, Trillerpfeifen an die Anwesenden. Das eigentliche Entlastungsvideo wurde somit zum Belastungsvideo. Da half auch die seitenlange Erklärung seines Verteidigers nichts mehr. Der Richter legte die Strafe auf 1.500€ fest. Da uns die Anzahl der Tagessätze, sowie der jeweilige Tagessatz nicht bekannt ist, können wir an der Stelle nicht konkreter berichten. Update 20.11.: Dank einer Mail eines lieben Users können wir die Info nun nachreichen: es handelt sich um 50 Tagessätze zu je 30€, Quelle: DNN

Teilnahme an nicht angemeldeter Versammlung: Urteil bestätigt

Montagsspaziergänge sind natürlich von der Versammlungsfreiheit abgedeckt und man darf Versammlungen abhalten – dennoch wäre es hilfreich wenn man diese wenigstens anmelden würde. Macht man das nämlich nicht und es nehmen plötzlich 90 Leute teil und die laufen dann noch im Februar 2022 eine gute halbe Stunde durch die mittelgroße Stadt Mosbach, dann muss man mit den Konsequenzen rechnen.
Die Konsequenzen waren laut Amtsgericht Mosbach in diesem Fall: 40 Tagessätze zu je 60€. Als „echter Querdenker“ lässt man sich sowas ja natürlich nicht bieten und geht in Berufung. Das Landgericht Mosbach sah es jedoch ebenfalls als erwiesen an, dass er die Leitung des „Spaziergangs“ übernommen hat, reduzierte jedoch seine Strafe auf 40 Tagessätze zu je 50€, also 2000€ statt 2400€. Rechtskraft besteht für das Urteil noch nicht.

Artikelbild: shutterstock