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Querdenker-Urteile der Woche (KW 45) – Teil 2: (Es sind so viele)

von | Nov 13, 2022 | Serie

Keine zwei Tage her, da haben wir den ersten Teil der Querdenker-Verurteilungen der Woche veröffentlicht. Da es momentan so viele Urteile gibt, dass selbst die Sammelartikel nicht mehr ausreichen, kommt hier nun Teil 2 für diese Woche. Teil 1 findet ihr hier:

Strafbefehl gegen Billy Six Nach Hausfriedensbruch in der Charité

Billy Six ist ein rechter YouTuber und seines Zeichens nach der „Indiana Jones des Journalismus“, okay. Faktencheck: Indiana Jones ist kein echter Archäologe und jagt nur fiktive Schätze – also durchaus die richtige Selbstzuschreibung!

Nicht okay ist es aber, Hausfriedensbruch in der Charité zu begehen. Wir haben damals bereits berichtet:

Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte einen Strafbefehl für den Hausfriedensbruch, 25 Tagessätze zu je 15€, also auf dem Niveau eines Sozialleistungsempfängers. Billy Six wäre aber nicht „cleverer Querdenker“, wenn er nicht bereits gehandelt hätte: er habe nach eigener Aussage Deutschland verlassen (laut Twitter nun Georgien) und werde die Strafe daher nicht zahlen. Netter Versuch, das wird ihn aber dennoch nicht retten – im Zweifel gibt es nämlich die sogenannte Erzwingungshaft.

Eventuell prophylaktisch haben sich seine Verteidigerin und er sich wohl entschieden Einspruch einzulegen – um die Frist zu wahren erst einmal ohne Begründung. Die folgt dann später. Vielleicht. Irgendwann. Denn, seine Logik: „Leider verfüge ich nicht über die Immunität des Staatsjournalisten Jan Böhmermann, der sich alles „royale“ erlauben darf.“ (Quelle)

Quelle: Facebook-Account von Billy Six

4.500€ Strafe für Anselm Lenz nach Koks-Vorwürfen gegen Spahn

Anselm Lenz ist in der Querdenker-Szene kein Unbekannter, ganz im Gegenteil. Bei ihm kommt die Szene zusammen, wie wir damals schon berichtet hatten:

Anselm Lenz ist ehemaliger freischaffender Künstler und Dramaturg, er schrieb in der Vergangenheit auch für die taz. Jetzt ist er radikaler Verschwörungsideologe, der die taz als „neofaschistisch“ bezeichnet. Er tritt regelmäßig bei Demonstrationen der vom Verfassungsschutz überwachten „Querdenken“-Bewegung auf. Seine linke Vergangenheit hat er hinter sich gelassen, und spricht ganz auf Linie im Duktus und Narrativen von Lügenmedien und von Eliten gesteuerten Verschwörungen (Quelle). Lenz ist ebenfalls Autor der Verschwörungsseite „Rubikon“. Auch er verbreitete die Lüge, dass bei einer Querdenken-Demo angeblich 1,3 Millionen Menschen teilnahmen, statt wenige zehntausend (Quelle). Bei der extremistischen „Querdenken“ war er von Anfang an dabei.

Allerdings blieb es nicht dabei, sondern er warf dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, dass er süchtig nach Kokain sei. Jens Spahn wehrte sich juristisch dagegen, so dass es zum Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten kam. Laut Informationen von Julius Geiler sei Lenz zu mehreren vorherigen Terminen nicht erschienen und auch nach einer Sitzungspause tauchten weder er noch sein Verteidiger auf. Begründung: der Verteidiger sei schwerhörig, er hätte den Aufruf nicht hören können.
Auch anzuzweifeln, dass das Gericht „rechtmäßig sei“ half am Ende nichts, es gab keinerlei Belege für eine Kokainsucht bei Jens Spahn, sondern nur das Eingeständnis, dass er mitverantwortlich für das Titelblatt mit der Behauptung gewesen sei. So darf Anselm Lenz nun 90 Tagessätze zu je 50€, also gesamt 4.500€, zahlen. Er gilt damit nicht als vorbestraft.

Hass im Netz hat Grenzen – Renate Künast gewinnt erneut

Seit über drei Jahren hat Renate Künast mit Unterstützung durch die Organisation Hateaid und auch Anwalt Chan-jo Jun gegen Hass im Netz (sog. Hatespeech) gekämpft. Konkret ging es um (sexistische) Beleidigungen ihr gegenüber, die sie irgendwann nicht mehr einfach hinnehmen, sondern juristisch verfolgt wissen wollte. Verschiedene Land- und Kammergerichte sahen immer nur einzelne Aussagen als strafbar, nie jedoch alle Kommentare. Insgesamt 22 Kommentare „durften“ nach Meinung der Gerichte stehen bleiben – immerhin sei sie eine Person des öffentlichen Lebens und als solche somit regelmäßig Anfeindungen ausgesetzt. Quasi „wer prominent ist, muss das halt aushalten“.

Das Problem hierbei: Frau Künast wollte durch Feststellung einer Straftat eine Herausgabe der Daten erzwingen, damit sie gegen die Beleidiger:innen juristisch vorgehen konnte. Facebook verweigerte die Herausgabe der Daten jedoch, da offensichtlich keine Straftat vorlag. Das hat sich nun geändert.

Renate Künast und HateAid gGmbH gaben nämlich nicht auf und bemühten eine Instanz nach der anderen, legten immer wieder Beschwerde ein und landeten somit final vor dem Bundesverfassungsgericht. Mit dem Update vom 08.11.2022 teilt HateAid mit, dass auch die letzten verbliebenen Kommentare eine Beleidigung nach §185 StGB darstellen und gelöscht werden müssen. Es gibt somit nun einen Anspruch auf Herausgabe der Daten, damit Frau Künast sich juristisch dagegen wehren kann und Ansprüche gegen die Täter:innen geltend machen kann.

Auch der Rechtsanwalt von Renate Künast zeigte sich in dem Fall erleichtert:

“Die Entscheidung ist ein Meilenstein. Es gehört in der Rechtsprechung leider zum Alltag, dass Herabsetzungen zu Lasten von Politikern als zulässige Meinungsäußerungen qualifiziert werden. Das Bundesverfassungsgericht ist dem heute entschieden entgegengetreten, indem es hervorhebt, dass diejenigen, die bereit sind an Staat und Gesellschaft mitzuwirken, besonders zu schützen sind.”

Severin Riemenschneider, Rechtsanwalt

Den kompletten Verlauf hat HateAid hier noch einmal aufgeführt: Chronik im Fall Renate Künast

Der zweite Teil der Urteile dieser Woche zeigt, dass es sich lohnt gegen Hass und Hetze im Netz anzugehen. Die Urteile zeigen auch, dass Querdenker nicht ungestraft einfach irgendwelche Behauptungen raushauen dürfen, sondern im Falle einer Anzeige auch juristisch dafür belangt werden können. Der Volksverpetzer ermutigt alle Leser:innen bei offensichtlichen Lügen, Falschaussagen und Fake News nicht wegzuschauen, sondern die Beiträge zu melden und ggf. via Onlineanzeige oder Meldung bei der Staatsanwaltschaft verfolgen zu lassen. Damit der Hass im Netz nicht gewinnt.

Seiten wie HateAid, das Bundeskriminalamt, Hass im Netz, hessengegenhetze, Bayern gegen Hass, aber auch die Onlineanzeige der Polizei ermöglichen, dass man Hass rund um die Uhr melden kann.
Hassmelden.de hat seinen Service eingestellt.

Artikelbild: Shutterstock