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Querdenker-Urteile der Woche (KW 50): Mehr Strafe gezahlt, als er müsste

von | Dez 18, 2022 | Serie

Das Jahr neigt sich fast dem Ende zu, in Bezug auf Prozesse gegen Querdenker spüren wir das aber noch lange nicht. Es gibt immer mehr Prozesse gegen Querdenker – und zum Glück auch immer mehr Urteile! Da es mittlerweile so viele sind, fassen wir die Urteile regelmäßig in einem Sammelartikel zusammen. Den Artikel der letzten Woche findet ihr hier:

Querdenker-Arzt zahlt mehr Strafe als er müsste

„Mein Mandant ist Mediziner, kein Jurist.“ So lautete die Erklärung für den ungewöhnlichen Vorschlag eines Kölner Arztes, dem vorgeworfen wurde über 900 Maskenatteste wider besseren Wissens ausgestellt zu haben. Der Arzt bot an, dass er 20.000€ für seine Straftat zahlt, aber „wenn der Richter noch etwas draufschlagen wolle, das auch in Ordnung sei“. Zuvor wurde er bereits von der Ärztekammer für sein Verhalten abgemahnt.

Auf jeden Fall eine Situation, die es weder am Amtsgericht Köln, noch an anderen Gerichten häufiger gibt. Meist möchten Angeklagte eine möglichst geringe Strafe zahlen. Auch Staatsanwaltschaft und Richter hätten die Strafe wahrscheinlich wesentlich niedriger angesetzt, zumal sich der Angeklagte voll geständig zeigte. Ein Geständnis wirkt immer strafmildernd auf das Urteil. So vermied der angeklagte Arzt nicht nur einen zweiten Hauptverhandlungstag und somit höhere Gerichtskosten. Er nahm auch seinem Verteidiger die Arbeit ab eine passende Summe für die Einstellung zu kalkulieren. Die 20.000€ werden zu vier gleichen Teilen aufgeteilt und kommen der DKMS, dem Kölner Zoo, der Aktion Deutschland hilft, sowie dem Kinder- und Jugendhospiz Balthasar in Olpe zu Gute, wie der WDR weiter berichtet.

„Judenverfolgung“, da man ungeimpft sei: 90 Tagessätze

Viele „Querdenker“ haben in der Pandemie völlig den Bezug zur Realität verloren. So erging es auch einem Facebook-User, der in den Kommentaren davon sprach, dass der Status als Ungeimpfter einer Judenverfolgung gleich käme. Konkret schrieb er: „Irgendeine Schwachmaten Vereinigung kommt bestimmt darauf und ihr bekommt statt einem Stern ein Virussymbol angenäht.“

Wie man ernsthaft auf die Idee kommen kann, die Situation aus der dunkelsten Geschichte Deutschlands mit der aktuellen Situation zu vergleichen, in denen die Impfungen eine freie Entscheidung sind, ist uns unerklärlich. Während es sich nach Ansicht seines Verteidigers nur um eine freie Meinungsäußerung im Sinne des Artikel 5 Grundgesetz gehandelt haben soll, sah die Staatsanwältin das anders: „dass die Impfung gegen Covid-19 als ein Akt staatlicher Gewalt und Willkür einzustufen und gleichzusetzen sei mit der mörderischen staatlichen Gewalt- und Willkürmaßnahmen zur Zeit des Nationalsozialismus gegenüber den Juden“ sagte sie vor dem Amtsgericht Erding.

Für sie, aber auch die Richterin war das Vorliegen einer Straftat im Sinne der Volksverhetzung (§ 130 StGB) zu bejahen. Er habe  „bewusst die systematische und mörderische Judenverfolgung“ verharmlost. Sie verurteilten den körperlich behinderten Mann zu 90 Tagessätzen a 50€, gesamt 4500€.

Gewalt gegen Polizisten auf Querdenker-Demo: Geld- und Haftstrafe

Laut Meldung der dpa wurden zwei Demonstranten wegen Gewalt gegen Polizisten bei einer Querdenkerdemo angeklagt und nun auch verurteilt. Ein 25-jähriger Eventmanager und ein 23-jähriger Montagehelfer sollen am 06.12.2020 im Düsseldorfer Rheinpark aus einer aus 30 Personen bestehenden Gruppe ausgebrochen und eine Polizeikette durchbrochen haben. Bei ihrer Festnahme wehrten sie sich mit Faustschlägen gegen die Polizeibeamten. Auf Querdenkerdemos skandieren die Teilnehmenden immer wieder „Frieden, Freiheit, keine Diktatur bzw. Selbstbestimmung“, im Hinblick auf ihre eigene körperliche Gewaltausübung gegenüber anderen hüllen sie jedoch routinemäßig den Mantel des Schweigens.

Zwar räumten sie die Tat vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein, sie seien allerdings keine Querdenker. Dennoch fielen die Strafen spürbar aus: der 25-jährige muss so nun 6000€ Strafe zahlen, der 23-jährige hingegen erhielt eine Haftstrafe neun Monaten auf Bewährung. Über die Anzahl und Höhe der Tagessätze ist nichts bekannt. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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