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Querdenker-Urteile der Woche (KW 2): Innenministerin Schuld an Straftaten von „Querdenkern“?!

von | Jan 15, 2023 | Serie

 Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen „Querdenker“ – es gibt auch immer mehr Urteile. Da es mittlerweile so viele sind, fassen wir die Urteile regelmäßig in einem Sammelartikel zusammen. Trotzdem sind wir heute zum Teil mit alten Bekannten konfrontiert. Viele „Querdenker“ können es einfach nicht lassen. Selbst bereits erfolgte Verurteilungen schrecken sie nicht davon ab, sich weiterhin rechtswidrig zu verhalten. Teilweise begehen sie aber auch einen Verstoß nach dem anderen, so dass die Prozesse zu den Taten von vor einem Jahr erst jetzt nach und nach aufgearbeitet werden. Einer aus der „Querdenker“-Szene, der letzte Woche noch Thema bei uns war und wo wir letzte Woche schon ein weiteres Verfahren ankündigten, kann sich eventuell zeitnah über weitere juristische Probleme „freuen“, wenn schon es bisher noch kein Urteil gibt. Es handelt sich dabei um Thomas Brauner, mit dem Anwalt Chan-jo Jun jetzt auch noch ein wenig Klärungsbedarf zu haben scheint.

Thomas Brauner, der jetzt Ex-Busfahrer, soll in einem seiner Videos ein Video von Chan-jo Jun eingebunden haben, ohne jedoch die Quelle zu nennen:

Im Vergleich zu den anderen Delikten, wegen denen er angeklagt war und ist, fällt das wahrscheinlich nicht weiter ins Gewicht, die zivilrechtlichen Ansprüche von Chan-jo Jun dürften dem Mann, der arbeitslos ist, dennoch im Geldbeutel schmerzen. Die Adresse ist Chan-jo Jun mittlerweile bekannt. Das Schreiben dürfte zeitnah rausgehen.

Kennen wir auch schon: Doreen R.

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes plus Widerstand… Nicht das erste Verfahren, wo sie sich wegen genau dieser Delikte vor Gericht verantworten musste. Bekannt wurde sie im Wesentlichen nicht nur durch das Betreiben des Telegram-Kanals der „Freien Presse Sauerland“ und der „dokumentarischen“ Begleitung von Gerichtsprozessen gegen „Querdenker“, sowie dem Livestreaming von „Querdenker“-Demos, sondern vor allem durch ihre Kopfplatzwunde. Die zog sie sich zu, als sie am Rande des Auftritts des Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier in Paderborn den Mittelfinger in Richtung der Bühne gezeigt haben soll und im weiteren Verlauf nach Platzverweis und Diskussionen im Polizeigewahrsam gelandet ist. Dort sei sie gestürzt, mit dem Kopf auf eine „Eisenstange“ aufgeschlagen und habe „literweise“ Blut verloren. Sie warf damals „Polizeigewalt“ vor, das Westfalen-Blatt berichtete.

Aus der Haft freigekauft von Unterstützern

Das war im Juli 2022. Für Doreen R. aber laut eigenen Angaben so schlimm, dass sie sowohl bei ihren zwei Inhaftierungen (Erzwingungshaft, sie weigerte sich ihre Geldstrafe zu zahlen), als auch bei dem aktuellen Prozess mit einem Attest auftauchte. Sie sei sowohl haftunfähig als auch prozessunfähig.

Offensichtlich sah das Gericht das anders, schließlich ist sie seitdem wieder regelmäßig in Deutschland unterwegs und schafft es körperlich problemlos Demonstrationen zu streamen, auf den Demos als Rednerin aufzutreten etc. Ein Prozess sitzend im warmen Gerichtssaal dürfte daher keine körperliche Anstrengung dargestellt haben.

Das Urteil am Amtsgericht Paderborn lautete nach ihren Angaben: 6 Monate auf Bewährung und „eine hohe Geldstrafe“. Zusätzlich trägt sie die Kosten des Verfahrens, also Anwalts- und Gerichtskosten. Ob sie persönlich die Kosten trägt, ist unklar. Bei ihrer ersten Inhaftierung kündigte sie noch an, niemals auch nur einen Cent an den Staat zahlen zu wollen. Vielleicht auch ein Grund für die jetzt hohe Geldstrafe?

Da sie sich weigerte, aber auch nicht mehr in der JVA bleiben wollte, wurde sie bei der zweiten Inhaftierung durch Unterstützer aus der „Querdenker“-Szene „freigekauft“.

Diese Unterstützer haben ihre Strafe übernommen, wie sie in ihrem „Entlassvideo“ auf dem Kanal der Freien Presse Sauerland berichtete (Video liegt uns vor). In beiden Entlassvideos bezeichnete sie einen der JVA-Bediensteten im Übrigen als „Faschisten“. Es gäbe zudem noch nicht einmal Kaffee und man sei voll lange pro Tag in der Zelle. Genau Doreen, du hast das Konzept Gefängnis nahezu verstanden. An der Resozialisierung arbeiten wir dann ein nächstes Mal.

Attacke auf Polizeibeamten: „Lichterspaziergang“ uferte aus

Im Dezember 2021 fand in Bielefeld eine Demonstration mit 3.000 Leuten gegen die Coronamaßnahmen, äh Pardon, ein „Lichterspaziergang“ statt. Sowohl Polizei als auch Organisatoren rechneten nicht mit der hohen Anzahl an Teilnehmenden, Auflagen wurden nicht eingehalten und es kam zu Gewalt gegen Polizeibeamte, als die Demo so aus dem Ruder lief, dass sie schließlich abgebrochen bzw. „vorzeitig beendet“ werden musste.

Dazu wurden, wie in solchen Situationen üblich, Polizeiketten gebildet um den Abfluss der Demonstrierenden gewährleisten zu können. Der Angeklagte Felix B. habe eine dieser Polizeiketten durchbrochen und dann einen Polizisten von hinten angegriffen und soll diesen zu Boden gerissen haben. Hinzugezogene Beamte haben ihn dann an einer Hauswand fixiert und mit Kabelbindern gefesselt. Dabei leistete er weiterhin erheblichen Widerstand und riss auch an den Kabeln der Funkausrüstung.

Laut Angeklagtem sei alles harmlos gewesen, da er betont hätte friedlich zu sein. Fakt ist laut Videoaufzeichnungen, dass B. sogar Schläge in die Magengegend erhielt, obwohl er friedlich an der Hauswand stand. Aufzeichnungen zur Situation davor gab es nicht. Das Amtsgericht Bielefeld stellte das Verfahren daher mit der Auflage zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 1.000€ ein.

Innenministerin sei Schuld, dass „Querdenker“ Straftat begeht?!

So haben wir auch geguckt, als wir das gelesen haben. Bereits Mitte Dezember wurde ein 32-jähriger aus Dietz (Rheinland-Pfalz) verurteilt, da er im Supermarkt ein gefälschtes Maskenattest vorgezeigt hatte. Dieses Attest stammt von einem Anästhesisten aus Hamburg (lebt mittlerweile in Portugal), der online für die Atteste geworben hatte. Der Angeklagte wollte keinen Kommentar dazu abgeben, wie er an das Attest kam, verwies aber auf ein zweites Attest eines anderen Arztes. Dieser wurde zwar vor Gericht auch gehört und er gab zu, den Patienten nicht untersucht zu haben, sondern nur durch ein Gespräch die Diagnosen auf das Attest geschrieben zu haben. Dennoch war der Arzt nicht von weiterer Bedeutung, da es im Attest um das vorgezeigte Attest aus Hamburg ging.

Das Gericht verurteilte ihn schlussendlich zu 60 Tagessätzen zu je 20€, also gesamt 1.200€ Geldstrafe. Vor dem Amtsgericht Dietz tauchte er ohne Verteidiger auf (keine Pflicht), da er sich selbst verteidigen wollte. Er forderte für sich einen Freispruch aus „Mangel an Beweisen“. Rechtskraft besteht noch nicht, da er Berufung ankündigte. Schließlich sei das Urteil ein „politisches Urteil“, das „nach den Wünschen der Innenministerin“ gefallen sei, wie der SWR berichtete.

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