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Gewonnen! Volksverpetzer siegt vor Gericht gegen Querdenker Pankalla

von | Aug 31, 2023 | Aktuelles

Seit langem ist Volksverpetzer mit seiner Mission, über die „Querdenken“-Größen und ihrer Desinformationen aufzuklären, Ziel von Diffamierungskampagnen aus diesen Reihen. Besonders die Anwälte der Bewegung haben es auf uns abgesehen. Mit jeder Menge Klagen und Abmahnungen, die teils völlig absurde Begründungen haben, versuchen sie, uns einzuschüchtern und mundtot zu machen. Doch einschüchtern lassen wir uns nicht, im Gegenteil: Wir haben uns Quatsch-Jura-Stempelkarten zugelegt.

Über eine ganze Reihe an Fällen, in denen Querdenker-Anwälte juristisch gegen uns vorgingen, haben wir hier ausführlich berichtet:

Pankalla will nicht „Querdenker“ genannt werden

Pankalla störte sich über einen Artikel, den wir über ihn im April 2022 verfasst haben. Darin behandelten wir eine Analyse des Anwalts Chan-jo Jun, der eine Einschätzungen zu den Behauptungen von Pankalla gegeben hatte, dass das Tragen einer Maske „Hausfriedensbruch“ sein könnte.

Etwa vier Monate (!), nachdem der Artikel veröffentlicht war, schickte uns Pankalla dann eine Abmahnung, und wollte uns 9 Aussagen verbieten. Dass alle entweder zulässige Meinungsäußerungen waren oder einen wahren Tatsachenkern haben, sieht man im Übrigen auch sehr deutlich daran, dass nach einer ersten Antwort von unserem Anwalt bereits 7 von 9 Forderungen zurückgenommen wurden. Mit den letzten beiden zog er dann vor Gericht – und verlor jetzt.

In einem jüngst gefällten Gerichtsurteil wurde die Klage des Kölner Rechtsanwalts Gordon Pankalla gegen Volksverpetzer abgewiesen. Pankalla wollte uns zwei Sachen untersagen, zu sagen: Dass er ein „Querdenker“ sei und dass er behauptet hätte, das Tragen einer Maske im Supermarkt könne zu einer Klage wegen Hausfriedensbruchs führen. Beides dürfen wir, sagt das Gericht.

Wir durften sagen, was wir über ihn gesagt haben

Die erste Aussage war diejenige aus dem oben zitierten Artikel. Wir schrieben: „Das Tragen einer Maske im Supermarkt führt zu keiner Klage wegen Hausfriedensbruchs. Behauptet hatte das … Pankalla“. Pankalla meinte, seine Position sei falsch dargestellt worden. Er habe niemals behauptet, dass das Tragen einer Maske beim Betreten eines Supermarkts sofort zu einer Anklage führe. Das Gericht gab uns hier aber Recht: Wir haben das ja auch nicht behauptet. Unseren Satz würde niemand so interpretieren.

„Die angegriffene Äußerung ist daher entsprechend der Argumentation der Beklagten als Meinungsäußerung anzusehen, die sich in pointierter und überspitzter Weise mit den Ausführungen des Klägers zu den möglichen strafrechtlichen Implikationen des Wegfalls der Maskenpflicht auseinandersetzt, was der Kläger im politischen Meinungskampf hinzunehmen hat.“

Wir dürfen ihn „Querdenker“ nennen

Pankalla distanziert sich wirklich regelmäßig von der Marke „Querdenken“ von Michael Ballweg – doch wie wir und viele andere meinen „Querdenken“ die politische Bewegung, die Corona-Maßnahmen (übermäßig) kritisiert. Die wenigsten denken an die Marke von Ballweg – und eher an Personen wie Pankalla. Das Gericht gab uns da Recht: Die „Einordnung als ‚Querdenker‘ durch die Beklagte stellt eine Meinungsäußerung der Beklagten dar, die der Kläger hinnehmen muss.“

Es sei klar, dass wir meinten, er gehört zu der Strömung „Querdenker“ – und das sei zweifelsohne der Fall, sagt das Gericht. Das sieht man allein daran, dass er schließlich davor gewarnt hatte, man könnte sich strafbar machen, wenn man mit Maske einen Supermarkt betritt. Oder mit den pointierten Worten des Gerichts:

„Die – vorsichtig ausgedrückt – doch sehr fernliegende Gefahr, sich wegen des freiwilligen Tragens einer Maske einem Strafvorwurf und einem Strafverfahren auszusetzen, derart in den Vordergrund einer öffentlichen Äußerung zu rücken, kann die Bewertung, der Kläger stehe inhaltlich den Querdenkern nahe, äußerungsrechtlich ohne Weiteres tragen, auch wenn der Kläger das anders beurteilt.“

Wir halten es auch für etwas lustig, dass Pankalla uns verklagen wollte, ihn „Querdenker“ zu nennen und sich dann kurzzeitig den „Querdenker“-Anwalt Markus Haintz dafür holte. Ob das Mandat beendet wurde, weil den beiden diese Absurdität klar wurde, wissen wir nicht.

WIr wehren uns gegen „QUerdenker“-Angriffe!

Pankalla hatte bereits angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Was er sich davon verspricht, ist uns nicht klar. Wir sind es allerdings gewohnt, ständig mit sog. „Quatschjura“ angegriffen zu werden und dass Prozesse in die Länge gezogen werden. In der Klage von „Querdenker“ Wodarg gegen uns warten wir seit bald 3 Jahren vergebens auf den Prozess. Auch der Verschwörungsideologe Wender versuchte es gegen uns:

Für uns ist klar: Das sind gezielte Versuche, sich als Opfer zu inszenieren, und mit uns als Feindbild und Ziel Schlagzeilen und Spenden zu generieren und uns gleichzeitig einzuschüchtern, nicht mehr über sie zu berichten, und uns Kosten zu verursachen. Es ist eine lange Reihe an Einschüchterungsversuchen, die uns ermüden sollen. Auch wenn man uns als „Teil des Systems“ darstellt, sind wir doch nur ein kleiner, komplett unabhängiger Blog. Vermutlich wissen das die „Querdenker“ sehr wohl. So kann man sich als Opfer inszenieren und dennoch ohne große Angst auf uns draufhauen.

Doch mit uns hat man sich die falschen rausgesucht: Wir haben einen langen Atem – auch dank des großartigen Supports von euch, lieben Lesern und Leserinnen. Eurer moralischer, aber auch finanzieller Support machten es möglich, dass wir nicht einknicken müssen. Und dann solche Prozesse gewinnen können. Danke euch!

Artikelbild: Volksverpetzer, canva.com, Screenshot https://www.youtube.com/watch?v=8-_sYUqG76U&t=1337s