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Deutsche Presseagentur: Mit lausiger Recherche zum nützlichen Idioten der AfD

von | Apr 21, 2020 | Aktuelles, Analyse

Von Tobias Wilke

Enorme Reichweite für Fake News

Gleich zweimal hat die Deutsche Presseagentur in der vergangenen Woche Anfragen der hessischen AfD-Fraktion zu enormer Reichweite verholfen. Die dpa-Artikel wurden unter anderem von FAZ, Süddeutscher Zeitung, Frankfurter Rundschau, dem Hessischen Rundfunk und n-tv offenbar ungeprüft übernommen. Mit ein wenig Recherche hätte klar sein müssen: Die Rückschlüsse waren falsch, entsprachen aber genau der Intention der AfD. Statt sich die Antworten des Innenministeriums genauer anzusehen, haben dpa und ihre Kundschaft der irreführenden AfD-Propaganda zu angeblich steigender Gewalt erst einen seriösen Anstrich gegeben. Die Preisfrage: Absicht oder Unvermögen?

BEISPIEL 1 : „GEWALT“ GEGEN POLIZEI

Wenn Abgeordnete der AfD Artikeln jener beipflichten, die die AfD sonst verächtlich als „Systempresse“ oder „Staatsfunk“ bezeichnet, lohnt sich ein genauerer Blick.

„Gewalt gegen Polizisten und Rettungskräfte nimmt weiter zu“, heißt es in dem Artikel der Süddeutschen. Quelle: „Direkt aus dem DPA-Newskanal“. Eine unbearbeitete dpa-Recherche also, die sich im gleichen Wortlaut auch bei anderen Zeitungen findet.

Im zweiten Absatz offenbart die dpa wiederum ihre Quelle: „Insgesamt wurden 2052 derartige Gewalttaten erfasst, wie aus der Antwort des hessischen Innenministeriums auf eine Landtagsanfrage der AfD-Abgeordneten Dirk Gaw und Klaus Herrmann hervorgeht.“

Statt ein paar Zahlen zu nehmen und alles, was damit zu tun haben könnte, pauschal als „Angriffe“ oder „Gewalttaten“ zu bezeichnen, hätte die dpa einfach diese Antwort des hessischen Innenministeriums aufmerksam lesen sollen.

Darin steht unter anderem:

Quelle: Innenministerium Hessen

Zwei Aussagen darin hätten stutzig machen müssen. Zum einen liefert das Innenministerium mit „Straftaten bzw. Angriffshandlungen“ zumindest einen Hinweis, dass nicht jede Straftat in diesem Zusammenhang auch einen Angriff darstellt. Dazu später mehr, denn das ist tatsächlich äußerst spannend! Zum anderen verweist das Innenministerium auf eine Strafrechtsänderung, die eine Vergleichbarkeit mit Daten aus den Vorjahren erschwert (Vergleich mit 2018) oder sogar fast unmöglich macht (Vergleich mit 2017 und vorher).

Die dpa-Überschrift „Gewalt (…) nimmt weiter zu“ muss also zwangsläufig falsch sein. Die dpa hindert das nicht daran, Zahlen aus 2019 mit denen aus 2014 zu vergleichen. Leider unterschlägt das Innenministerium, dass es noch weitere Strafrechtsänderungen gab, die diesen Themenkomplex betreffen und Vorjahresvergleiche somit völlig unmöglich machen.

Deutliche Warnhinweise

Das Bundeskriminalamt veröffentlicht einmal im Jahr ein Bundeslagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte“. Das aktuelle Lagebild bezieht sich auf Daten aus dem Jahr 2018, als dafür relevante Strafrechtsänderungen erstmals in der Kriminalstatistik berücksichtigt werden konnten.

Bereits in der Einleitung finden sich erste Warnhinweise zur Vergleichbarkeit mit Vorjahren, die auch in sämtlichen Tabellen wiederholt werden:

Quelle: Bundeskriminalamt

Es gab also etliche Änderungen: Der Kreis jener wurde erweitert, die „Opfer“ von solchen Gewalt- bzw. Straftaten werden können, die Gelegenheiten für solche Straftaten wurden ebenfalls breiter definiert und sind nicht mehr -wie in den Vorjahren- auf entsprechende „Amtshandlungen“ begrenzt.

Hinzu kommt: Tatsächliche Körperverletzungsdelikte „zum Nachteil“ von Polizeibeamten wurden vor 2018 auch als Körperverletzungen erfasst. Seit der Strafrechtsänderung aber zählen diese immer häufiger wegen der höheren Mindeststrafe als „Tätlicher Angriff“ gemäß §114 StGB. Der Unterschied: Während es bei „Körperverletzung“ auch den Versuch gibt, wird beim „Tätlichen Angriff“ nicht mehr unterschieden zwischen „versucht“ und „vollendet“. Es gibt nur „vollendete“ Angriffe auf Polizeibeamte, auch wenn diesen kein Haar gekrümmt wurde.

Wenn als angebliche „Gewalt gegen Polizeibeamte“ also nur die Paragraphen §113-115 betrachtet werden, fallen ausgerechnet vollendete Körperverletzungen aus den Vorjahren einfach unter den Tisch. Die Zahlen müssten also allein deswegen steigen. Wenn sie überhaupt vergleichbar wären.

Die Schizophrenie des BKA

Völlig grotesk: Das BKA weist deutlich darauf hin (s.o.), dass „tätliche Angriffe“ gegen Polizeibeamte aus dem bisherigen §113 StGB herausgelöst wurden und seitdem im §114 StGB erfasst werden. Übrig bleiben bei jenem §113 StGB „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ also reine Widerstandsdelikte, bei denen gar nicht erst versucht wird, Polizeibeamte anzugreifen. Erfasst werden also nur noch Delikte, wie der Versuch, sich aus einem polizeilichen Haltegriff zu lösen oder Demonstrant*innen, die sich beispielsweise an Straßenlaternen festhalten, wenn sie von Beamten aufgefordert werden, sich zu entfernen.

Das geschützte Rechtsgut dieser Strafvorschrift ist nicht die körperliche Unversehrtheit der Beamten, sondern die „Verwirklichung des staatlichen Vollstreckungsinteresses durch die zur Vollstreckung berufenen staatlichen Organe.“

Das Bundeskriminalamt hätte somit mutmaßliche Widerstandsdelikte nach §113 StGB ebenfalls aus ihrem Bundeslagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte“ herauslösen müssen. In der eigenen Definition der sogenannten „Summenschlüssel“ zu verschiedenen Deliktarten gehören „Tätliche Angriffe“ nicht zur Gewaltkriminalität, sondern zu den „Aggressionsdelikten“. Nicht einmal zu letzterem aber zählen die „Widerstandsdelikte“ des §113 StGB. Gut erkannt!

Quelle: Bundeskriminalamt

Was also haben „Widerstandsdelikte“ seit 2018 überhaupt noch in einem Bundeslagebild „Gewalt (sic!) gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte“ zu suchen und was bedeutet das für den vielfach übernommenen dpa-Artikel mit den Zahlen aus Hessen?

Hessische Polizeibeamte: Verprügelt von dpa und BKA

Zur Erinnerung: Laut AfD, dpa und deren Kunden wurden 2019 insgesamt 4.082 Polizeibeamte und Rettungskräfte „Opfer“ von 2.052 Straftaten, die die dpa (und somit ihre Kunden, die diese „Recherche“ übernommen haben) pauschal als „Angriffe“ oder „Gewalt“ bezeichnen.

In der Antwort des Innenministeriums aber sind die Widerstandsdelikte nach §113 StGB für das Jahr 2019 explizit aufgeführt.

Demnach wurden in diesem Jahr allein 1.263 Widerstandsdelikte an die Staatsanwaltschaft übermittelt, die definitiv nichts mit „Gewalt gegen Polizeibeamte“ zu tun haben. Das sind 61,5 % (!!!) der möglichen Straftaten, die AfD und dpa grundsätzlich als „Angriffe“ oder „Gewalt“ bezeichnen!

Die dpa hätte das alles wissen können. Sie hatte eine ähnlich schlechte Recherche schon zu Sachsen veröffentlicht, der Volksverpetzer hatte das in einem Faktencheck korrigiert und ein Redaktionsleiter der dpa beschimpfte uns daraufhin in persönlichen Mails als „unjournalistisch!“, weil wir unseren Faktencheck veröffentlichten, statt ihn einfach kostenlos der dpa zur Verfügung zu stellen.

Vielleicht hätte jener Redaktionsleiter lieber seinen eigenen Kollegen unsere Ergebnisse kostenlos zu Verfügung gestellt. Dann hätten die ihre Kunden wegen der Zahlen aus Hessen womöglich nicht schon wieder blamiert.

„Gewalt gegen Polizei“ wird von Polizei & Innenministerium selbst massiv aufgebauscht!

BEISPIEL 2 : „REKORD“ BEI MESSERATTACKEN

Die „Älteren“ mögen sich erinnern: Bis 2014 hatten Biodeutsche ihr Steak grundsätzlich mit einem Kamm zersägt, gewalttätige Auseinandersetzungen wurden bis dahin „ordnungsgemäß“ mit Baseballschlägern oder Schusswaffen ausgetragen. Dann kam etwas, das hierzulande viele als „Flüchtlingskrise“ bezeichneten, obwohl vor allem jene Geflüchteten eine massive Krise zu bewältigen hatten: Den Verlust ihrer Angehörigen und/oder ihrer Heimat.

Jedenfalls schienen der AfD und diversen Innenministern, die die Wähler der AfD gern zurück haben möchten, „Messer“ als Tatwaffe zuvor derart unbekannt, dass sie diesem mittlerweile ein sehr besonderes Augenmerk schenken. „Messer“ muss demnach fremdkulturell sein. Gute Deutsche ballern Menschen höflich über den Haufen.

Die dpa versucht offenbar erneut, davon zu profitieren – das funktioniert umso besser, je schlechter recherchiert wurde. Wir möchten auch das korrigieren. Vielleicht kennt jemand diesen uralten (!) Mundart-Zungenbrecher:

„Alle Hesse sin Verbräschä, denn se klauen Aschebäschä. Klaun se keine Aschebäschä, sind se schlimme Messä-Schdäschä!“
Wer ist hier der „Messä-Schdäschä“?

Für die AfD-Fraktion in Hessen ist offenbar klar: seit dieser sogenannten „Flüchtlingskrise“ explodieren die Zahlen zu „Messerattacken“ geradezu. Die Bundes-AfD findet die Zahlen der dpa zu Hessen offenbar so spannend, dass sie die Antwort des hessischen Innenministeriums auf eine AfD-Anfrage (!) lieber ignoriert und stattdessen nur das erschreckend recherchearme „Ergebnis“ der dpa aus der Süddeutschen Zeitung zitiert:

Quelle: „Alternative“ für Deutschland

„Messer-Angriff“ oder Messer-Straftat?

Die AfD hatte für „steigende Messerangriffe“ die Süddeutsche Zeitung zitiert, aber diese hatten wir schon bei der unrecherchierten Übernahme des lausig recherchierten dpa-Artikels zur vermeintlichen „Gewalt gegen Polizeibeamte“ aufgeführt. Nehmen wir diesmal also fair bleibt fair die FAZ, die der dpa offenbar genauso blind vertraut:

Spoileralarm: Der Kriminologe, der laut dpa-Clickbait aus der Kriminalstatistik „deutlich mehr Rückschlüsse“ zieht, macht am Ende des FAZ-Artikels (und aller anderen, die die dpa-Vorlage ungeprüft übernommen haben) genau das Gegenteil:

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung

Wir stellen fest: der Kriminologe Martin Rettenberger bleibt angesichts der vermeintlichen Explosion von „Messerattacken“ völlig zu Recht vollkommen gelassen. Wahrscheinlich wäre er allein über den Artikel empört, hätte er vor der dpa-Anfrage nach seinem (am Artikelende gut versteckten) Statement jene Recherche geleistet, die die dpa selbst irgendwie „versäumt“ hat und die der Volksverpetzer hiermit nachliefern möchte: Dem einfachen Lesen jener Antwort des hessischen Innenministeriums auf eine weitere Anfrage der AfD, der die dpa erneut zu vollkommen unangemessener Aufmerksamkeit verholfen hat.

Denn „Straftat mit Messer“ heißt seit kurzem nicht mehr, dass auch ein Messer für eine Straftat benutzt wurde!

Messerscharf im Nebel gestochert

In dem von der überregionalen Presse vielfach zitierten dpa-Artikel zur AfD-Anfrage heißt es unisono:

„In der hessischen Polizeilichen Kriminalstatistik wurden für das vergangene Jahr 2158 Straftaten durch Messerangriffe und 2072 Tatverdächtige registriert.“

Für die dpa und ihre Kunden sind sämtliche Straftaten also „Messerangriffe“ und für die AfD ist das ein „Rekordwert“, obwohl es der zweitniedrigste der vergangenen fünf Jahre ist!

Quelle: Innenministerium Hessen

Scheinbar wirklich gestiegen sind aber wohl die Tötungs- und Körperverletzungdelikte, zumindest dann, wenn man „nur“ der dpa und ihren Kunden sowie der AfD Glauben schenkt.

„Die Zahl der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, die mit einem Messer begangen wurden, ist hessenweit in den vergangenen Jahren gestiegen. Waren es 2013 noch 865 Fälle, lag ihre Zahl 2018 bei 1212, im vergangenen Jahr bei 1174.“,

heißt es bei dem Copy & Paste-Artikel der FAZ und vielen anderen zur dpa-„Recherche“.

Der Haken: Wiederum hat sich die Deutsche Presseagentur wohl deutlich näher an der AfD-Anfrage und ihrem populistischen Potential orientiert als an der eher unspektakulären Antwort des Innenministeriums, die sie zu zitieren behauptet.

Darin wird nämlich erneut auf Änderungen bei der statistischen Erfassung verwiesen, die die dpa schon bei der vermeintlichen „Gewalt gegen Polizeibeamte“ ignoriert hatte:

Quelle: Innenministerium Hessen

Das heißt: Während 2015 als „Tötungs- oder Körperverletzungdelikte mit Messern“ nur jene erfasst worden sind, bei denen Messer tatsächlich benutzt (!) wurden, um Menschen zu töten oder zu verletzen, wird auch diese Definition „dank“ Bundeskriminalamt mittlerweile deutlich weiter gefasst und ist somit nicht mehr als irgendeine „Immer mehr!“-Steigerung von AfD und dpa zu beziffern.

Wer bis 2018 einem anderen eine Ohrfeige verpasste und dabei ein Messer in der Jackentasche trug, beging damit einfach eine „Körperverletzung“. Seit 2019 aber ist das auch eine „Straftat mit Messer“. Aus dieser Änderung der statistischen Erfassung lässt sich aber keineswegs jene „Steigerung von Messerattacken“ ableiten, die den dpa-Kunden durch AfD-Anhänger hohe Zugriffszahlen beschert.

Teurer Populismus vs. kostenloser Journalismus

Wer bis hierhin gelesen hat und die Artikel des Volksverpetzer kennt, wird wissen: Anders als die dpa und ihre Kunden sind wir vollkommen unverdächtig, aus kommerziellen Gründen auf der AfD-Wutbürgerwelle zu reiten. Wer uns also aus freien Stücken und innerer Überzeugung dafür unterstützen möchte, dass wir ausschließlich spendenbasiert jene Recherche leisten, die anderen offenbar zu unattraktiv scheint, ist herzlich dazu eingeladen (hier entlang). Unsere Inhalte bleiben kostenlos. Aus Prinzip.



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