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„Gewalt gegen Polizei“ wird von Polizei & Innenministerium selbst massiv aufgebauscht!

von | Feb 14, 2020 | Aktuelles, Analyse, Medien

Von Tobias Wilke

Auch etliche, überregionale Medien hatten einen Artikel der Deutschen Presseagentur zu „Gewalt gegen Polizeibeamte in Sachsen“ rege verbreitet. Nach unserem Faktencheck dazu im Volksverpetzer hat die dpa sich offenbar nochmal mit dem Sächsischen Innenministerium beraten, nun (eine Woche später!) eine Art „Berichtigung“ herausgegeben und es mit vereinten Kräften tatsächlich noch schlimmer gemacht. Die vielen Ungenauigkeiten darin offenbaren nach unserer weiteren Recherche ein bundesweites Problem: „Gewalt gegen Polizei“ wird von der Polizei selbst statistisch massiv verfälscht und aufgebauscht!

Für Serienjunkies: Zuletzt bei „Volksverpetzer“

„Die Zahl der Angriffe auf Polizisten in Sachsen ist gestiegen.“ war vergangene Woche das gleichlautende Fazit aller Medien, die die äußerst lücken- und damit fehlerhaften dpa-Recherchen übernommen hatten. Allein 2018 seien in Sachsen 2789 Polizisten „Opfer“ von 1.374 Gewalttaten geworden. 442 Beamte wurden demnach verletzt. Das Sächsische Innenministerium hatte für die dpa Zahlen von 2017 und 2018 verglichen – Volksverpetzer hat ausführlich dargestellt, warum ein solcher Vergleich scheitern muss.

Das Bundeskriminalamt weist in seinem eigenen Lagebericht „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte“ sogar ausdrücklich darauf hin: wegen einer Gesetzesänderung wurde der Kreis möglicher Betroffener erweitert, etliche Schlüsselnummern für die statistische Erfassung geändert, seriöse Vorjahresvergleiche (also mit den Jahren vor 2018) sind somit nicht mehr möglich!

Unseren „alten“ Artikel zu lesen, dürfte dem Verständnis der nachfolgenden Erklärungen durchaus zuträglich sein. Daher hier nochmal der entsprechende Link zum exzessiv gewedelten Zaunpfahl:

Sachsen liefert Zahlen zu vermeintlich „steigender Gewalt“ gegen Polizisten & schießt sich ins Knie

Kollektive Verschlimmbesserung

Mittlerweile hat die dpa nach unserem Volksverpetzer-Artikel das Ergebnis ihrer entsprechenden Rückfragen an das Sächsische Innenministerium als vermeintliche „Berichtigung“ herausgegeben, ändert aber ihr Fazit „Mehr Gewalt gegen Polizisten“ lediglich in „Mehr Anzeigen wegen Gewalt gegen Polizisten“ und offenbart mit dieser bahnbrechenden Erkenntnis auf einen Schlag ihre komplette Unkenntnis dessen, was Polizeistatistiken überhaupt erfassen. Selbstverständlich führt die Polizei keine Verurteilungsstatistik, sondern eine Anzeigen- bzw. Fallstatistik!

Offenbar wollten Innenministerium und dpa aber unbedingt an irgendwelchen „gestiegenen Zahlen“ festhalten – ohne Rücksicht auf Verluste. Und die sind erheblich!

Die Deutsche Presseagentur versteht als „Korrektur“ unter anderem, dass die abgefragten Zahlen laut Innenministerium Sachsen aus dem PASS (Polizeiliches Auskunftssystem Sachsen) stammen und nicht aus den vom LKA Sachsen ans Bundeskriminalamt gelieferten Zahlen der Kriminalstatistik.

„Die Zahlen des Innenministeriums unterscheiden sich von der Polizeilichen Kriminalstatistik, welche das Bundeskriminalamt für ein bundesweites Lagebild nutzt. Das Ministerium bezieht sich nach eigenen Angaben auf angezeigte Fälle, in denen die Behörden einen Anfangsverdacht auf eine Straftat haben und ermitteln. Diese Zahl könne sich durch neue Erkenntnisse verändern. Hingegen werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nur abschließend bearbeitete Straftaten erfasst, nachdem sie an die Staatsanwaltschaften weitergegeben wurden. Schließlich liegt es an der Justiz, die Fälle zu bewerten.“

(Berichtigung der dpa 290 vom 05.02.2020: Durchgehend wurde berichtigt, dass es sich um vorläufige Zahlen von angezeigten und noch nicht zu Ende ermittelten Fällen von Übergriffen handelt.)

Fatale „Berichtigung“

Fast alles allein an diesem Absatz der „Berichtigung“(!) lässt uns beim Volksverpetzer leise schluchzend unter die Schreibtische kriechen. Was bitte wird in einer Kriminalstatistik erfasst – etwa nur abgeschlossene Fälle „nach Abgabe an die Staatsanwaltschaft“? An die Staatsanwaltschaft werden die sogenannten „gelösten“ Fälle übermittelt, diejenigen also mit ermittelten Tatverdächtigen! Wen sollte sie sonst anklagen? Würden aber -wie dpa in der „Berichtigung“ klarzustellen glaubt- nur diese in der Kriminalstatistik erfasst, könnten sich Innenminister und Polizisten landauf landab tagtäglich gegenseitig mit Champagner übergießen: ihre Aufklärungsquote läge nämlich bei exakt 100%.

Selbstverständlich landen auch ungelöste Fälle der Polizei in der Kriminalstatistik. Genau deswegen liegen die Aufklärungsquoten bundesweit mit zuletzt 57,7% „nicht unerheblich“ darunter. Davon abgesehen: wer ist denn beim Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte“ der Anzeigeerstatter jener „angezeigten Fälle“ (dpa)? Etwa umstehende Zeugen oder gar der Tatverdächtige selbst? Natürlich nicht. Es ist die Polizei!

Wer ist hier das „Opfer“?

Den vielleicht wichtigsten Einwand des Volksverpetzer-Faktenchecks hat die dpa in ihrer sogenannten „Berichtigung“ konsequent ignoriert: wir hatten dargestellt, dass durch die vom BKA mehrfach erläuterte Gesetzesänderung nunmehr eine Unterscheidung möglich sei zwischen „Angriffen“ und „Verteidigung“ gegen Polizeibeamte. Ein Herauswinden aus dem polizeilichen Haltegriff am Rande einer Demonstration beispielsweise wird seit Ende 2017 strafrechtlich anders klassifiziert als Schläge, Tritte oder noch schlimmeres gegen einen Polizeibeamten.

Die statistische Erfassung von „Straftaten“ gegen die Polizei wurde dieser geänderten Gesetzeslage zwar angepasst, nicht aber die nunmehr mögliche Eingrenzung tatsächlicher „Gewalt“-Delikte und das ist ein bundesweites Problem! Weniger als die Hälfte der vermeintlichen „Angriffe“ oder „Gewalttaten“ gegen Polizeibeamte wären auch Angriffe gegen Hinz und Kunz ohne Polizeiuniform:

Wer sich am Treppengeländer festklammert, weil sein Nachbar ihn „mitnehmen“ möchte, begeht keinen Angriff auf oder eine Gewalttat gegen seinen übergriffigen Nachbarn. Ersetzt man „Nachbarn“ aber durch „Polizeibeamten“, wäre letzterer damit aber Opfer einer vermeintlichen „Gewalttat“ geworden! Ruft er noch drei Kollegen herbei, gäbe es insgesamt sogar vier „Opfer“. Kein Scherz.

Was „Gewaltdelikte“ wirklich sind

Im entsprechenden Lagebericht des BKA werden die unterschiedlichen Klassifizierungen der „Gewaltdelikte“ deutlich: was 2017 häufig noch als „Körperverletzung“ inklusive Versuchen (gelb markiert) gegen Polizeibeamte gewertet worden war, wurde 2018 überwiegend unter „tätlicher Angriff“ (grün) erfasst. Der „Widerstand gg. PVB“ (blau) aus 2017 teilt sich seit 2018 auf in „Widerstand“ (rot markiert, bspw. Festhalten am Treppengeländer) oder -genau wie viele Körperverletzungsdelikte- in jene, neuen „Tätlichen Angriffe“ (grün).

Damit dürfte klar sein, warum das BKA vor genau jenen Vergleichen explizit warnt, die dpa und das Sächsische Innenministerium zu liefern versuchten.

Leider hat das BKA aber irgendwie versäumt, die Mehrzahl der reinen Widerstandsdelikte aus dieser „Gewalt- und Opferstatistik“ zu entfernen, obwohl genau das nun endlich möglich und vor allem sinnvoll wäre.

Auf Seenot im Blutbad

Bei den Opfer- und Verletztenzahlen durch „Gewalt gegen Polizeibeamte“ für 2018 treiben es das Sächsische Innenministerium und die dpa selbst noch in ihrer „Berichtigung“(!) besonders bunt:

„Von den angezeigten Übergriffen im Jahr 2018 seien 2789 Polizisten betroffen gewesen, so das Ministerium. 442 Beamte wurden demnach verletzt, davon trugen sieben schwere Verletzungen davon.“ (Quelle: dpa)

„In 81,2 Prozent der gemeldeten Fälle hätten die Angreifer 2018 Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet oder diese tätlich angegriffen. Dabei seien 353 Polizisten leicht, sechs schwer verletzt worden. In 9,2 Prozent der Fälle werde laut Ministerium wegen einfacher und gefährlicher Körperverletzungen ermittelt. 69 Polizisten wurden demnach durch Körperverletzungen leicht verletzt, einer schwer.“ (Quelle: dpa)

„Zudem wurde im 6. Absatz die Zahl der leicht verletzten Polizisten auf 69 ( statt: neun ) korrigiert.“ (Quelle: dpa)

„Aktuellere Zahlen seien noch nicht ausgewertet worden, hieß es vom Ministerium.“ (Quelle: dpa)

Alle vier Zitate stammen aus derselben „Berichtigung“(!) zu jenem bundesweit von überregionalen Medien verbreiteten Artikel, den der Volksverpetzer im vorigen Faktencheck deutlich kritisiert hatte.

Preisfrage:

Wie viele Polizeibeamte wurden laut der nach Rücksprache mit dem Sächsischen Innenministerium erstellten „Berichtigung“ durch die dpa im Jahr 2018 bei „angezeigten Übergriffen“ verletzt?

A: 2789
B: 442
C: 353
D: 69

Dieser Zahlensalat hat uns genauso neugierig gemacht wie der Hinweis, dass „aktuellere Zahlen noch nicht ausgewertet“ worden seien. Für 2019 erscheint die Kriminalstatistik, auf die sich BKA und Volksverpetzer beziehen, tatsächlich erst Mitte März 2020. Aber eine PASS-Abfrage wäre genauso möglich gewesen wie zu jenen, eben nicht vergleichbaren Fallzahlen für den Vergleich der Jahre 2017 und 2018.

Die Pointe: das Sächsische Innenministerium hatte genau diese Zahlen für 2019 erst wenige Tage vor dem ursprünglichen dpa-Artikel geliefert: als Antwort auf eine Anfrage der LINKE-Fraktion im Sächsischen Landtag!

Vom Torpfosten verprügelt, attackiert vom Dienstfahrrad?

„Verletzungen sächsischer Polizeibediensteter im Dienst 2019“ war das Thema der Kleinen Anfrage der LINKEN-Abgeordneten Juliane Nagel mit der sogenannten „Drucksachen-Nummer“ 7/1149. Für uns interessant: Frage Nummer drei von vier und vor allem die Antwort darauf.

Die „Anlage 3“ umfasst eine elfseitige Tabelle im Sinne der Fragestellung. Exemplarisch zeigen wir hier Seite 7 der statistischen Auswertung aus der von Innenminister Roland Wöller (CDU) am 31. Januar 2020 unterschriebenen Antwort des Sächsischen Innenministeriums.

Knieverletzungen sind dort aufgeführt beim „Laufen, Gehen, Bewegen“, Schäden nach „KfZ-Ursachen“, verletzte Finger nach „Diensthandlungen – Nacheile TV“ (also Beamte, die bei der Verfolgung von Tatverdächtigen stolperten) und jene Verletzungen durch „Fremdeinwirkung: körperliche Gewalt“, nach denen wir eigentlich suchten.

Volksverpetzer hat diese „Anlage 3“ samt etlicher Sportunfälle, „Stürzen vom Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit“ und sogar einem lädierten Finger nach dem „Biss einer verletzten Katze im Praktikum“ zum Nachteil eines Angehörigen der Hochschule der Sächsischen Polizei ausgewertet.

Für das Jahr 2019 (aus dem angeblich keine „aktuelleren Zahlen“ vorliegen) heißt das also:

In Ausübung ihres Dienstes wurden in Sachsen 366 Beamte verletzt, weil sie stolperten, gegen Glastüren liefen, von der Hantelbank rutschten, sich die Faust am Gesicht eines Tatverdächtigen verletzten etc.

Durch „Fremdeinwirkung“ (womöglich auch Pfefferspray ihrer eigenen Kollegen!) verletzt wurden darunter 76 Beamte, 65 von ihnen durch körperliche Gewalt.

Zur Erinnerung: im Jahr zuvor wurden laut dpa und Innenministerium 2789 Polizisten „Opfer von Gewalt“, nach der „Berichtigung“ waren es noch 2789 Anzeigen wegen Gewalt gegen Polizeibeamte.

Das Problem: Innenminister, Polizei und Gewerkschaften haben an solchen, vom Volksverpetzer hergeleiteten, deutlich niedrigeren Zahlen zur „Gewalt gegen Polizei“ wohl genauso wenig Interesse wie an hohen Zahlen zur „Gewalt durch(!) Polizeibeamte“. Genau deshalb sollten Medien diese hinterfragen, statt sie wie die dpa und alle in ihrem Schlepptau einfach nur zu veröffentlichen!

Polizei über Polizei: keine „Privilegierte Quelle“!

Ausgerechnet die Deutsche Presseagentur hat also sowohl mit ihrer ursprünglichen, von etlichen Medien übernommenen, Darstellung als auch mit ihrer geradezu grotesken „Berichtigung“ den mehr als deutlichen Warnhinweis des Deutschen Journalistenverbands ignoriert. Der bezog sich nach der Berichterstattung über Polizeieinsätze im Tagebau Garzweiler explizit auf fragwürdige Darstellungen der Polizei zum Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte“:



Artikelbild: photocosmos1, shutterstock