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Weimar-Urteil scheitert auch in Bayern: „Widerspricht Rechtssprechung“, „methodisch fragwürdig“

von | Jan 25, 2021 | Analyse

Ein Weimar ist nicht genug – Corona-Urteil nun auch in Bayern kassiert

Worum geht’s? Für großes Aufsehen in Fake-News-Kreisen sorgte ein Urteil am Amtsgericht Weimar. Das sollte als „Skandal-Urteil“ feststellen, dass alle Corona-Maßnahmen „unverhältnismäßig und verfassungswidrig“ seien. Nicht nur betrifft das Urteil lediglich ein Bußgeldverfahren und bezieht sich dabei auf das Pandemie-Geschehen aus Ende April 2020 in Thüringen. Es hat auch juristisch keinerlei Aussagekraft zur derzeitigen Begründung der Pandemie-Lage. Der Richter selbst scheint bereits als Privatperson mit Klagen gegen die Corona-Maßnahmen aus dem Bereich der Pandemie-Leugner:innen aufgefallen (und gescheitert) zu sein. Hier mehr dazu:

Weimar: Wie dich Pandemie-Leugner über die Bedeutung des Urteils täuschen

Am Sonntag hatten wir gerade erst den Urteilsspruch zum Urteil aus Weimar kommentiert, dessen Begründung wohl in nächster Instanz einkassiert werden wird, da platzte noch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit einem Beschluss zu einer Beschwerde gegen eine geplante Versammlung der Querdenken-Bewegung am gestrigen Sonntag (24.01.2021) herein.

Weimar ist nicht Bayern

Moment mal, Bayern und Weimar? Weimar liegt doch in Thüringen, wieso ist dann das Land Bayern zuständig?

Das ist schnell erklärt: Die Antragsteller, die „Querdenken-Bewegung München“, hatten Beschwerde gegen die (ihrer Ansicht nach unberechtigten) Auflagen ihrer Versammlung eingereicht. Zuständig war der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. In ihrer Begründung für die Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof führten sie u.a. das Urteil vom Amtsgericht Weimar als Argumentation für die Rechtmäßigkeit ihrer Demonstration an. Die regulierenden Maßnahmen, die seitens der Versammlungsbehörde vorgeschrieben waren, lehnten sie ab. So sollte es keinen Umzug geben, die Teilnehmendenzahl auf 200 begrenzt werden. Und die Versammlungsdauer von vier auf zwei Stunden reduziert werden.

Dagegen hatte der Antragsteller nun im Eilverfahren Beschwerde eingelegt. Und im Ergebnis größtenteils erfolglos.

Weimar ist nicht rechtskräftig

Mittlerweile wurde uns durch die Sprecherin am Amtsgericht Weimar mitgeteilt, dass das Urteil noch gar nicht rechtskräftig sei. Es handelt sich also noch (bzw. wieder) um ein schwebendes Verfahren.

In der uns vorliegenden Pressemitteilung heißt es im letzten Satz: „Das Urteil ist nicht rechtskräftig.“

Dies war jedoch nicht die Begründung für die Ablehnung, sondern viel mehr äußerte sich der Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wie folgt: „der Senat folgte insbesondere nicht einem Urteil des Amtsgerichts Weimar, auf das der Antragsteller verwiesen hatte, um unter anderem zu belegen, dass eine gefährliche Epidemie gar nicht vorliege. Dieses Urteil widerspreche der ganz überwiegenden Rechtsprechung deutscher Gerichte und sei methodisch fragwürdig. Außerdem maße sich das Amtsgericht eine Sachkunde an, die ihm angesichts der hochkomplexen Situation ersichtlich nicht zukomme.“ Pressemitteilung Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 24.01.2021

Das Urteil widerspricht „der ganz überwiegenden Rechtsprechung deutscher Gerichte“ und ist „methodisch fragwürdig“

Einzig für den Bereich des Versammlungsortes und die Versammlungszeit, sowie die Teilnehmendenzahl wurden die Vorgaben der Versammlungsbehörde – nicht die der Antragsteller gewünschten Parameter – bestätigt: maximal 200 Teilnehmende vor dem Gebäude des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Auch Rechtsmittel sind nicht mehr möglich gewesen, da es sich um die oberste Gerichtbarkeit im vorliegenden Kontext handelt.

Also wie so oft in der Querdenken-Szene: Außer Spesen nix gewesen. Es ist wieder einmal viel heiße Luft – wie so viele juristische Behauptungen der Pandemie-Leugner:innen.

Alles Täuschung? US-„Sammelklage gegen Drosten“ entpuppt sich als heiße Luft

Artikelbild: Nenad Nedomacki

Unsere Autor:innen nutzen die Corona-Warn App des RKI: