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Gerichtlich bestätigt: Man darf Höcke als „Faschist“ bezeichnen

von | Sep 28, 2019 | Aktuelles, Bericht

Höcke ist ein Faschist

… darf man laut Verwaltungsgericht Meiningen sagen. Am Freitag trat Björn Höcke in Eisenach bei einem Familienfest der AfD auf. Der „Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Björn Höcke“ sollte verboten werden. In einem ersten Urteil in einem Eilverfahren wurde erklärt: „Die Bezeichnung Faschist ist im Rahmen der Versammlung untersagt“. Doch die Initiatoren des Protests wehren sich juristisch gegen die Entscheidung – mit Erfolg.

Das Verwaltungsgericht Meiningen hob das Verbot, Björn Höcke als „Faschist“ zu bezeichnen, gestern auf:

Die Antragstellerin machte nämlich „in ausreichendem Umfang glaubhaft“, „dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht.“ Das hat das Gericht damit begründet, dass es um eine „die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage“ gehe“ – und nicht um eine willkürliche Beleidigung. Denn: Höcke ist nun mal ein Faschist.

Keine beleidigung, sondern die wahrheit

Die Antragstellerin hat durch wissenschaftliche Studien und Belege für durch Höcke getätigte Aussagen glaubhaft nachweisen können, dass „Faschist“ keine „ehrverletzende“ Beleidigung ist, sondern eine „Tatsache“. Der Chef des vom Verfassungsschutz bereits teilweise überwachten „Flügels“ der AfD ist ein Faschist. Wir haben das kürzlich ausführlich dokumentiert:

Argumentationshilfe: So einfach beweist du, dass Höcke ein Faschist ist

Jetzt hat das Verwaltungsgericht Meiningen diese Einschätzung in ihrem Urteil bestätigt. Die Demo durfte danach also stattfinden. Viel wichtiger ist jedoch die Tatsache, dass Björn Höcke der Spitzenkandidat der AfD für die Thüringer Landtagswahl am 27. Oktober ist. Wer die AfD dort wählt, wählt also einen demokratiefeindlichen Faschisten.

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