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5 Fälle, in denen Querdenken versehentlich für Verschärfung von Maßnahmen sorgte!

von | Nov 12, 2020 | Aktuelles, Bericht, Corona

Danke, Querdenken!

Die „Querdenken“-Bewegung terrorisiert die Bevölkerung (und auch Kinder auf dem Schulweg) mitten in einer gefährlichen Pandemie mit Fake News, dreisten Desinformationskampagnen und mit jeder Menge „Quatschjura“, wie es der Rechtsanwalt Chan-Jo Jun bezeichnet. Anwälte in der Querdenken-Bewegung versuchen mit allen möglichen Tricks, die Corona-Regeln und andere auszuhebeln und dem Rechtsstaat auf der Nase herum zu tanzen, um sich in der Fake-News-verseuchten Fantasiewelt der Pandemie-Leugner:innen als Widerstandskämpfer zu inszenieren.

Anwalt Jun erklärt in einem Video jetzt aber, dass tatsächlich nicht alles, was die Querdenker so juristisch von sich geben, so haltlos ist wie der Rest ihrer Ideologie. Manchmal entdecken sie in ihrer fanatischen Suche nach Lücken auch tatsächlich juristische Schwächen. Und das ist gut so. „Das wirkt konstruktiv, obwohl es vielleicht nicht so gedacht war, wenn Regeln dann korrigiert oder verschärft werden müssen. “ In seinem Video erklärt er fünf Fälle, in welchen Querdenken versehentlich dafür gesorgt hat, dass die Corona-Regeln verschärft werden:

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Jun erklärt es in seinem Video ausführlich, aber wir fassen trotzdem noch mal die fünf Fälle zusammen:

1. Maskenbefreiung nur noch mit Attest

In Baden-Württemberg wollten die Querdenker mit massenhaften Verstößen gegen die Maskenpflicht erwirken, dass diese gekippt wird, weil eine Befreiung von der Maskenpflicht kein Attest erforderte. Doch anstatt dass sie Erfolg hatten, muss man jetzt „in der Regel“ ein ärztliches Attest vorlegen.

2. Verschärfung der Maskenregeln

Man wollte auch die Maskenregelung unterlaufen, in dem man Masken trägt, die aus mehr Löchern als Stoff besteht, um so die Maskenpflicht ad absurdum zu führen. Das führte jedoch nur dazu, dass zB in Berlin die die von Querdenken propagierten Lochmasken inzwischen verboten und konkrete Anforderungen an MNB formuliert worden sind, damit sie eine Schutzwirkung haben. „Danke, Querdenken“, erklärt Jun.

Aber das ist nicht alles: Querdenken argumentiert, dass die selbstgenähten Masken wirkungslos seien. Und sie wirken zwar, aber wirklich schlechter als FF2-Masken. Sollten sie mit ihrer Argumentation Erfolg haben, würde das aber nicht zur Abschaffung der Maskenpflicht führen.. sondern dass die Verordnungen verschärft wird und man nur noch medizinische Tragen darf. 

3. Ermittlungen wegen Gefälligkeitsgutachten

Ein (jetzt nicht mehr gemeinnütziger) Verein um Prof. Bhakdi rief Ärzte dazu auf, Atteste auch ohne Vorerkrankungen auszustellen. So sollte man sich einfach so Atteste gegen die Maskenpflicht runterladen können. Jetzt gibt es Ermittlungen der Ärztekammer, denn das Ausstellen von falschen Gesundheitszeugnissen ist eine Straftat. Das führt dazu, dass sich sogar die Staatsanwaltschaft wegen der ärztlichen Schweigepflicht einschalten müsste. Deswegen müssen sich einige Ärzte jetzt verantworten – und diese Umgehung der Maskenpflicht ist gestrichen.

4. Schulleiter bedrängt und bedroht

Mit Musterbriefen sollen Schulleiter mit Vorschriften aus dem Arbeitsschutz eingeschüchtert werden, wenn sie keine Gefährdungsbeurteilungen vorzeigen. Es stellt sich jedoch heraus, dass der Schutz gar nicht für die Schüler:innen gilt, sondern für die Lehrer:innen. Und zwar, dass diese eigentlich vor unmaskierten Schüler:innen geschützt werden müssten.

5. Querdenken nicht rechtsfähig!

Querdenken will den „Preis für Blödheit“ von dem „Goldenen Aluhut“ vor Gericht erstreiten und rief zu Demonstrationen *in* den Veranstaltungsräumen auf, nachdem sie wegen Wahlmanipulationen aus dem Voting genommen wurden. Über den Vorfall hatten wir hier schon berichtet:

Kein Scherz: Querdenken wollen unbedingt „Preis für Blödheit“ & drohen juristisch

Jun vertritt den Goldenen Aluhut gegen die Pandemie-Leugner. Und dabei gab es bemerkenswerte Erkenntnisse: Jun stellte fest, dass Querdenken gar keine Rechtspersönlichkeit hat. Auf Anfrage von netzpolitik.org gestanden Querdenken ein, dass es wirklich keinen Verein und kein Unternehmen namens „Querdenken“ gibt, sondern dass es einfach nur Michael Ballweg privat sein müsste. Das heißt nicht nur, dass „Querdenken“ gar nicht vor Gericht ziehen kann, sondern hinterlässt sehr viele offene Fragen, was mit den vielen Spenden passiert, die Ballweg einsammelt. Jetzt dürfte sich das Finanzamt die Sache genauer anschauen. Dazu hatten wir bereits einen Bericht:

Dubiose Spenden-Machenschaften von Querdenken & Klagepaten: Wo geht das Geld hin?

Zum Thema:

Corona-Extremisten: Querdenken geben offen Verfassungsfeindlichkeit zu

Artikelbild: Screenshot youtube.com


Unsere Autor:innen nutzen die Corona-Warn App des RKI: