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Sorry AfD: Höcke darf weiter „Faschist“ genannt werden – Unbedeutender „Erfolg“

von | Mrz 24, 2020 | Aktuelles, Hintergrund, Kommentar

Höcke darf weiter „Faschist“ genannt werden

Der AfD-Fraktionschef und vom Verfassungsschutz überwachte Rechtsextremist Björn Höcke darf weiterhin als „Faschist“ bezeichnet werden. Derzeit verbreitet sich jedoch die Meldung über diverse Medien, Björn Höcke habe vor Gericht einen Erfolg erzielt: „In einer einstweiligen Verfügung untersagte das Landgericht dem FDP-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Sebastian Czaja, eine Äußerung, wonach ein Gericht Höcke als Faschisten eingestuft habe.“Diese Meldung ruft Verwirrung vor bei denjenigen, die sich an ein Gerichtsurteil aus dem September 2019 erinnern. Das Verwaltungsgericht Meiningen hat damals erklärt, dass die Bezeichnung als „Faschist“ für den Rechtsextremisten Höcke zulässig sei. Die Antragstellerin machte nämlich „in ausreichendem Umfang glaubhaft“, „dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht.“ Das hat das Gericht damit begründet, dass es um eine „die Öffentlichkeit wesentlich berührende Frage“ gehe und nicht um eine willkürliche Beleidigung (Quelle).

Auch AfD-Seiten jubeln über das Urteil: Sie verbreiten die Meldung (wie es die WELT zum Beispiel formuliert), dass Höcke „nicht gerichtlich zum Faschisten erklärt“ wurde.

Aber nichts ändert sich!

Was hier in einer Einstweiligen Verfügung (übrigens kein Gerichtsurteil!) festgestellt wurde, war jedoch weder, ob Höcke ein Faschist sei, noch ob er als solcher bezeichnet werden dürfe. Sondern ob die Aussage richtig ist, dass das Verwaltungsgericht Meiningen ihn zum solchen erklärt hätte. Was natürlich nicht so ist und nie so war. Der betreffende Berliner FDP-Politiker hatte sich in einen Beitrag für die „Berliner Zeitung“, um den es geht, einfach ungeschickt und falsch ausgedrückt.

Das Gericht, das jetzt die Einstweilige Verfügung ausgestellt hat, stellt richtig fest, dass man denken könnte, ein Gericht habe positiv festgestellt, dass Höcke ein Faschist sei. Und das ist natürlich nicht so. Das Gericht hat nur festgestellt, dass man Höcke auf „einer überprüfbaren Tatsachengrundlage“ als Faschist bezeichnen darf. Die beiden Meldungen widersprechen sich also nicht. Am Sachverhalt ändert sich nichts und Höcke darf also unverändert ein Faschist genannt werden. Seit der offiziellen Überwachung durch den Verfassungsschutz darf er auch „Rechtsextremist“ genannt werden.

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