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Eine Rassismusstudie, die keinen Rassismus in der Polizei finden will

von | Okt 23, 2020 | Aktuelles, Hintergrund

„Eine Rassismusstudie, die keinen Rassismus in der Polizei finden will“

Nach monatelangem Warten, den immergleichen Forderungen, teils ins Nichts führenden Debatten und nicht ablassendem Druck aus der Bevölkerung kam am Dienstag endlich die Meldung darüber, dass Horst Seehofer einer Rassismusstudie bei der Polizei zugestimmt hätte. Die Freude schien zunächst groß, die Schlagzeile zierte mehrere Aufmacher und die Nachricht verbreitete sich rasant auf Twitter. Wirft man jedoch einen genaueren Blick auf den Inhalt dieser Studie, tauchen mehr neue Fragen als Antworten auf.

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Tatsächlich hat Seehofer keineswegs den Forderungen nach einer Rassismusstudie nachgegeben, sondern steht weiterhin eisern hinter den Polizeibeamt:innen, die laut ihm „zu 99 Prozent auf dem Boden des Grundgesetzes“ stünden. Eine Quelle für diese Zahl kann er jedoch genauso wenig nennen, wie eine Kontinuität zwischen den fast täglichen Vorfällen rechtsextremer Chatgruppen und Polizeigewalt erkennen. (Karte der sogenannten Einzelfälle)

Die Fälle dieser „Einzellfallkarte“ mit über 90 rechtsextremen Vorfällen in der Polizei sind echt

Keine STudie, die sich mit den Rassismusvorwürfen auseinandersetzt

Die Studie, die von SPD, Grüne, Linke, FDP, zahlreichen NGOs und Politgruppen und tausenden Bürger:innen unter anderem via Petition 113349 des Deutschen Bundestags, die von 76000 Personen unterzeichnet wurde, gefordert wurde, sollte untersuchen, wie verbreitet der Rassismus und ihn begünstigende Strukturen in deutschen Polizeibehörden ist und diese systematisch erforschen. Wie effektiv und aufschlussreich diese Studie dann tatsächlich wäre, auf welche Erhebungsmethoden sich gestützt würde und inwiefern Polizeibeamte zur Teilnahme bewegt und zur wahrheitsgemäßen Darlegung ihrer Motivation und Einstellung angehalten würden, war bei der Forderung noch unklar. Die Hauptsache bestand darin, die Studie überhaupt durchzuführen, um einen Anhaltspunkt zur Behebung des strukturellen Rassismus innerhalb der Polizei zu bekommen.

Nun aber wird wohl nicht einmal diese Studie kommen – denn Seehofer stellt sich quer und kündigte auch am Dienstag in Berlin an: „Es wird keine Studie geben, die sich mit Unterstellungen und Vorwürfen gegen die Polizei richtet.“ Von welcher Studie ist aber dann aktuell die Rede?

Ein „Kompromiss“, der eigentlich eine Kapitulation ist

Die in Aussicht gestellte Studie ist nicht einmal ein Kompromiss zwischen Seehofers Linie und den Forderungen der Bevölkerung. Diese hat ein Anrecht darauf das Vorgehen staatlicher Organe wie der Polizei zu überprüfen, welche einen erheblichen Vertrauensvorschuss erhalten hat und von keiner anderen unabhängigen Instanz kontrolliert wird. Doch die sogenannte Einigung von Seehofer und Olaf Scholz bedeutet eine völlige Umkehrung der ursprünglich intendierten Studie.

Die neue Studie, die sich an einem Vorschlag der GdP (Gewerkschaft der Polizei) orientiert, soll stattdessen die Belastungen im Alltag von Polizist*innen untersuchen, sowie die Gründe für Gewalt und Hass gegen ebendiese. Schnell drängt sich der Verdacht auf, extremistische Einstellungen und Polizeigewalt seien durch den schweren Alltag der Beamten zu rechtfertigen. Diese Studie hat nichts mit dem Thema zu tun, lenkt vom eigentlichen Problem ab, relativiert den systematischen strukturellen Rassismus innerhalb der Polizei und betreibt eine Art Täter-Opfer-Umkehr – und seien wir mal ehrlich: Nur weil jemand einen anstrengenden Polizeialltag hat, entwickelt er nicht sofort Sympathien für den Nationalsozialismus und einen Hass auf Minderheiten.

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Die vorgeschlagene Studie suggeriert einen Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Menschen, die mit der Polizei zu tun haben und den rechtsextremen Tendenzen einiger Beamten. Struktureller und institutioneller Rassismus ist kein Problem, das in Zusammenhang mit den Belastungen im Job gebracht werden kann. Diese Argumentation hinkt allein schon, weil unzählige Menschen in Deutschland den unterschiedlichsten, anstrengenden Berufen nachgehen, ohne dabei rassistisch zu sein. Die hier von Seehofer und GdP geforderte Studie klingt viel mehr nach einem Versuch die offensichtlichen Probleme mit Rassismus zu entschuldigen oder davon abzulenken.

Studie über Alltagsrassismus statt bei der Polizei

Die einzige „Studie“ der Seehofer zugestimmt hat und die als Einigung bezeichnet wird, ist eine, die sich nicht mit dem expliziten Rassismus in der Polizei befasst, sondern die gesamte Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Unternehmen sowie öffentlichen Institutionen unter die Lupe nehmen soll (Quelle: Pressemitteilung vom 20.10.2020 Bundestag). Eine Studie zum Thema Alltagsrassismus ersetzt jedoch keine Studie zum Rassismus und Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden und relativiert erneut das Problem, da Sicherheitsbehörden keine reine Schnittmenge der Bevölkerung darstellen und gesondert untersucht werden müssen.

Außerdem besteht nicht mal eine Notwendigkeit für eine solche Studie des Innenministeriums, da rassistische Tendenzen innerhalb der Gesellschaft bereits von zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten belegt und erforscht worden sind. Weder die rassifizierten, migrantisch gelesenen Menschen, die täglich Opfer von racial profiling und Polizeigewalt werden, noch ihre Unterstützer:innen finden sich also in dieser sogenannten Einigung wieder. Saskia Esken twitterte sogleich, dass der Wunsch Seehofers sich nicht an der Vereinbarung orientiert, jedoch wird das, worauf sich Vizekanzler Olaf Scholz und SPD gern geeinigt hätten, weiterhin von Seehofer versperrt.

Keine echte Rassismusstudie, aber Staatstrojaner?

Damit nicht genug, denn es gibt noch eine weitere Neuigkeit: Eine Gesetzesnovelle, der unter anderem auch die SPD zugestimmt hat, soll nun die Lauschbefugnisse der Geheimdienste, darunter auch des Verfassungsschutzes erweitern und eine Software zur Überwachung der gesamten digitalen Kommunikation bereitstellen. Mit dieser sollen nun die Geheimdienste MAD und BND sowie der Verfassungsschutz die Quellen-TKÜ genannte Methode der Telekommunikationsüberwachung nutzen sollen, um damit Extremisten und Terroristen zu überwachen. Doch wer als Extremist gilt, wird nur durch den Verfassungsschutz bestimmt, das Gesetz kann alle Bürger:innen treffen.

Diese Methode wird bereits von BKA und Polizei eingesetzt – das jedoch nur mit richterlichem Beschluss. Nach dem neuen Gesetz soll dieser Beschluss für die Geheimdienste obsolet werden. Mit dieser Software, die heimlich auf die Telefone der Zielpersonen gespielt werden soll, kann der Verfassungsschutz dann verschlüsselte Chats mitlesen, Anrufe mithören, alle sich auf dem Gerät befindenden Dateien einsehen, welche auf das Handy laden oder löschen und die Kommunikation manipulieren. Der Geheimdienst kann somit nach eigenem Gutdünken entscheiden, wann er diese Software einsetzt, ohne Richtervorbehalt.

Doch was hat der Staatstrojaner für Verfassungsschützer mit der Rassismusstudie zu tun?

Kritiker:innen vermuten, dass die SPD diesem Gesetzesentwurf zugestimmt hatte, um die Studie über Rassismus in der Polizei durchführen zu dürfen. Von der Opposition wurde der SPD ein schlechter, feiger Deal vorgeworfen, in den sozialen Medien empörten sich viele. Der Grünen-Netzexperte Konstantin von Notz bemängelte: „Dieser Deal gefährdet die Bürgerrechte und geht auf Kosten der Verfassung, anstatt sie zu schützen.“
Wer außer dem Gesetz kann den Verfassungsschutz daran hindern, private Daten einzusehen?

Das Recht auf Privatsphäre würde massiv unter diesem Gesetz leiden und unsere Grundrechte untergraben werden. Jedoch wird auch die Pressefreiheit massiv davon angegriffen, da für Journalist:innen kein gesonderter Schutz vorgesehen ist. Selbst Nachrichten von aktuell geschützten Informanten könnten nun ausgespäht werden. Viele investigative Recherchen und Enthüllungen wären ohne Quellenschutz nicht möglich gewesen. (Quelle: Süddeutsche Print 22.10.2020)

unabhängige, objektivrechtliche Kontrolle des Verfassungsschutzes

Selbst das Bundesverfassungsgericht forderte jüngst eine ausgebaute, unabhängige, objektivrechtliche Kontrolle des Verfassungsschutzes ein. Durch dieses neue Gesetz würden Geheimdienste zu viel unkontrollierte Macht erhalten, noch mehr, als bereits vorhanden ist. Bereits in der Vergangenheit zeigte sich, dass diese auch in Deutschland missbraucht worden ist – allein die Rolle des Verfassungsschutzes in der Aufklärung der NSU-Mordserie, das Schreddern von Akten und die Verstrickung von V-Männern in rechtsradikale Szenen werfen noch immer Fragen und Ungereimtheiten auf, während andere Personen zu Unrecht ausgespäht wurden. (Weiterführend)

Es zeigt sich, dass der Forderung nach einer unabhängigen Studie zu Rassismus innerhalb der deutschen Polizei in keiner Weise nachgegangen wurde, sondern eher im Gegenteil alles daran gesetzt wurde diese zu verhindern und gegenteilige Schritte unternommen wurden.

Artikelbild: photocosmos1


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