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„Migrationshintergrund“: Ariernachweis Reloaded?

von | Dez 11, 2019 | Aktuelles, Kommentar

AfD-Bock als Stammbaumgärtner

Einem großen Teil der Deutschen wird ihr eigener „Migrationshintergrund“ überhaupt nicht bewusst sein – die Definition ist geradezu grotesk. Die AfD hingegen biegt sich den Begriff so zurecht, wie es gerade passt: für die „gefühlte(!) Kriminalstatistik“ oder den häuslichen Frieden.

Von Tobias Wilke

In Augsburg wurde laut bisherigem Ermittlungsstand ein 49jähriger durch einen Faustschlag getötet – nach einem Streit mit Jugendlichen. Noch bevor die Polizei überhaupt Tatverdächtige ermitteln konnte, wurde den Beamten bereits unter anderem durch AfD-Abgeordnete und Parteifunktionäre unterstellt, „Nationalität“ bzw. „Herkunft“ der mutmaßlichen Täter zu verschweigen. Nach der Messerattacke auf einen Münchner Polizeibeamten war es ebenfalls die AfD, die hartnäckig die Herausgabe von „Nationalität, Herkunft und Vornamen“ des Tatverdächtigen forderte.



„Zeigen Sie den Ariernachweis!“

Bei dem Tötungsdelikt in Augsburg waren sechs von sieben Tatverdächtigen Deutsche, in München war der einzige Tatverdächtige ebenfalls Deutscher. Der AfD reicht das offenbar nicht: Deutscher scheint demnach nur zu sein, wessen Eltern beispielsweise Horst und Gertrud heißen, die sich auf Rügen oder im Schwarzwald kennengelernt und sich dort gegenseitig Briefe ihrer Groß- oder Urgroßväter aus dem Russlandfeldzug des Naziregimes vorgelesen hatten.

Womöglich eine AfD-eigene „Definition“ der Staatsangehörigkeit, die dem sogenannten „Ariernachweis“ gemäß der Durchführungsverordnung des NS-Regimes vom 11. April 1933 allerdings recht nah kommt.
Darin heißt es: „Als nicht arisch gilt, wer von nicht arischen, insbesondere jüdischen Eltern oder Großeltern abstammt. Es genügt, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil nicht arisch ist. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn ein Elternteil oder ein Großelternteil der jüdischen Religion angehört hat.“

Für die Verweigerung eines „Ariernachweises“ genügte demnach, dass nur ein Elternteil „nicht arisch“ war. Diese menschenverachtende, nationalsozialistische Durchführungsverordnung lebt in erschreckender Weise in der heutigen Definition des „Migrationshintergrunds“ weiter, den die AfD allerdings nach Gutdünken sogar noch drastischer beschränkt oder „großzügig“ erweitert. Je nachdem, wie es ins politische oder persönliche Kalkül passt. Dazu später.

Die Menschen im Migrationshintergrund

„Menschen mit Migrationshintergrund“ definiert das Statistische Bundesamt wie folgt:

„Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde.“

Ein Ordnungskriterium der amtlichen Statistik also, kein „Personenmerkmal“.

Ein Beispiel: Daniel M. ist der Sohn von Claudia M. aus Sachsen. In ihrem Erzgebirgsdorf wurden schon ihre Eltern geboren, bei denen Daniel wegen Claudias Vollzeitjob quasi aufgewachsen ist.
Der Vater von Daniel M. heißt Jürgen. Er wurde im gleichen Ort geboren wie Mutter Claudia, seine Eltern stammen aber aus dem Nachbardorf, 5 Kilometer weiter in der Tschechischen Republik.
Als Daniels Vater Jürgen 4 Jahre alt war, erhielten dessen Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft und damit auch der kleine Jürgen.

Aber: Jürgen, der nur 2 Jahre nach Daniels Geburt verstarb, als er bei schneeglatter Straße gegen einen Baum fuhr, war bei seiner eigenen(!) Geburt noch kein „Deutscher“. Daher hat Daniel, der kein einziges Wort Tschechisch spricht, auch eben jenen „Migrationshintergrund“ gemäß der völlig absurden Definition des Statistischen Bundesamts: ein Elternteil wurde nicht als Deutscher geboren. Man kann Daniel durch Diego ersetzen, Jürgen durch Jamal oder die Tschechische Republik durch den Tschad – es bleibt das gleiche Prinzip wie beim „Ariernachweis“ von 1933.

Dass laut Statistischem Bundesamt rund 21 Millionen Bundesbürger somit einen „Migrationshintergrund“ haben, verwundert wohl kaum – im Gegenteil. Wer obiges Beispiel mit dem eigenen Verwandten- und Bekanntenkreis abgleicht, dürfte wohl mehr „Migrationshintergründe“ erwarten als nur knapp 25% der Bevölkerung.

Migrationshintergrund: Ich bin der Beweis, dass die AfD nur rassistischen Unsinn redet

AfD entscheidet: Hot oder Schrott?

Die penetranten Nachfragen der AfD bezüglich der Stammbäume von Tatverdächtigen dienen offensichtlich nur einem Ziel: kann der mutmaßliche Täter keinen „Ariernachweis“ vorlegen, so ist er „Ausländer“ und somit ein vermeintlicher, weiterer Beleg für „Migrantenkriminalität“, für die wiederum Angela Merkel verantwortlich sein muss. Wer einen „Migrationshintergrund“ hat, zählt also allein durch einen Tatverdacht der Polizei oder der AfD nicht mehr als „Deutscher“.

Das Problem: die AfD hat in ihren Reihen ehemalige Asylbewerber wie Petr Bystron oder nach ihrer eigenen Definition etliche „Passbeschenkte“ wie den gebürtigen Rumänen Markus Frohnmaier.
Die drei Kinder von Rechtsaußen Andreas Kalbitz haben durch ihre britische Mutter allesamt einen „Migrationshintergrund“, genau wie selbst die zweite Generation jener Spätaussiedler, die -neben Ostdeutschen- zu einem wichtigen Wählerklientel der AfD gehören.

Kurzum: die groteske Definition des „Migrationshintergrunds“ kann die AfD nicht glaubhaft verwenden, um gegen vermeintliche „Ausländer“ zu hetzen. Es wäre ein kapitaler Boomerang. Für die AfD zählt somit bei Tatverdächtigen allein eine mögliche, verwandtschaftliche Verbindung in Länder mit überwiegend nichtweißer Wohnbevölkerung. Vollkommen unerheblich, ob der mutmaßliche Täter jemals einen Fuß in dieses Heimatland irgendeines seiner Vorfahren gesetzt hat oder dessen Amtssprache auch nur gebrochen spricht. Purer Rassismus also, keine „sachliche Diskussion“ über sogenannte „Migrantenkriminalität“.

Darum fragt die AfD bei der polizeilichen Angabe „Deutscher“ immer wieder nach den Vornamen: bei „Igor“ wäre wohl sofort Ruhe, bei „Ahmed“ stehen die Zeichen auf Volkssturm. „Enrico“ könnte ein schwarzer Kubaner sein oder auch ein „guter“, ostdeutscher Neonazi – dünnes Eis!

„Migrationshintergrund“: Dümmer als die Polizei erlaubt

Dass die Polizei sich überhaupt immer wieder penetrante Nachfragen gefallen lassen muss bezüglich der Vornamen deutscher Tatverdächtiger, hat zwei gute Gründe: die Beschränktheit derer, die nachfragen und die mitunter gar nicht so unvernünftige Kriminalstatistik.

Dort wird nämlich nur zwischen Deutschen und „Nichtdeutschen“ unterschieden – ungeachtet ihres Wohnsitzes. „Nichtdeutscher“ ist demnach, wer innerhalb Deutschlands als Tatverdächtiger ermittelt wird, aber keine deutsche Staatsbürgerschaft vorweisen kann. Wer hingegen nur oder auch Deutscher ist, ist schlichtweg „Deutscher“ – ungeachtet eventueller, weiterer Staatsangehörigkeiten. Das Statistische Bundesamt könnte viel lernen von der Polizei.

Von Harald bis Gerald – 50 Shades Of Germany

Es gibt wohl kaum eine dümmere Idee als jene, ausgerechnet die AfD entscheiden zu lassen, wer Deutscher sein „darf“ und wer nicht – der unvergessene Schauspieler und Entertainer Harald Juhnke gehört genauso dazu wie der ehemalige Bundesligaprofi und Nationalspieler Gerald Asamoah.

In Carl Zuckmayers Bühnenstück „Des Teufels General“ von 1947 berichtet Fliegerleutnant Hartmann einem General von seiner geplatzten Heirat. Die Verlobung wurde gelöst, weil eine seiner Urgroßmütter offenbar aus dem Ausland stammt. Seine übrige Familie hingegen „ordnungsgemäß“ aus dem Rheinland. Luftwaffengeneral Harras entgegnet ihm:

„Was kann da nicht alles vorgekommen sein in einer alten Familie. Vom Rhein – noch dazu. Vom Rhein. Von der großen Völkermühle. Von der Kelter Europas! Stellen Sie sich doch mal Ihre Ahnenreihe vor – seit Christi Geburt. Da war ein römischer Feldhauptmann, ein schwarzer Kerl, braun wie eine reife Olive, der hat einem blonden Mädchen Latein beigebracht. Und dann kam ein jüdischer Gewürzhändler in die Familie, das war ein ernster Mensch, der ist noch vor der Heirat Christ geworden und hat die katholische Haustradition begründet. – Und dann kam ein griechischer Arzt dazu, oder ein keltischer Legionär, ein Graubündner Landsknecht, ein schwedischer Reiter, ein Soldat Napoleons, ein desertierter Kosak, ein Schwarzwälder Flözer, ein wandernder Müllerbursch vom Elsaß, ein dicker Schiffer aus Holland, ein Magyar, ein Pandur, ein Offizier aus Wien, ein französischer Schauspieler, ein böhmischer Musikant – das hat alles am Rhein gelebt, gerauft, gesoffen und gesungen und Kinder gezeugt – und – und der Goethe, der kam aus demselben Topf, und der Beethoven und der Gutenberg, und der Matthias Grünewald, und – ach was, schau im Lexikon nach. Es waren die Besten, mein Lieber! Die Besten der Welt! Und warum? Weil sich die Völker dort vermischt haben. Vermischt – wie die Wasser aus Quellen und Bächen und Flüssen, damit sie zu einem großen, lebendigen Strom zusammenrinnen. Vom Rhein – das heißt: vom Abendland.“

Wer also nur weit genug zurück geht in der Ahnenreihe, findet immer einen Grund. Einen Migrationshintergrund.

Artikelbild: Nina Rys, shutterstock.com