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Querdenker-Urteile der Woche (44): „Aktivist-Mann“ ganz offiziell Volksverhetzer

von | Nov 6, 2022 | Serie

Da es im dritten Pandemiejahr fast täglich eine „Querdenker“-Verurteilung gibt, haben wir uns entschlossen, nicht mehr über jeden Fall einzeln zu berichten, sondern ab sofort Sammelartikel zu erstellen. Sozusagen die „Querdenker-Verurteilungen der Woche“. Sonst verliert man ja vor lauter Querdenke(r)n noch irgendwann den Überblick ;). Hier der Sammelartikel vom letzten Mal:

Ex-AfDler weigert sich, Strafe für gefälschten Impfpass zu akzeptieren

Axel N., mittlerweile ehemaliges AfD-Mitglied und damaliger Kreisvorsitzender aus Gütersloh, sieht sich als Bauernopfer – weil er einen gefälschten Impfpass genutzt hat und nun vor Gericht musste. Ja, so haben wir auch geguckt.

Die Begründung des ehemaligen AfD-Fraktionsmitarbeiters im Düsseldorfer Landtag lautet, dass das andere aus seinem Umfeld ja auch gemacht hätten, ihm jetzt aber medienwirksam der Prozess gemacht würde und er „als Substitut“ herhalten würde.

„Ich lasse hier nicht mein Leben zerschießen und bezahle noch dafür. Ich bin Substitut für andere – und die fangen ab heute an zu zittern.“

Quelle: Neue Westfälische

Dabei vergisst er anscheinend, dass es bis zu seinem Prozess bereits zehn andere Prozesse wegen Gebrauchs gefälschter Impfpässe am Amtsgericht Gütersloh gegeben hat. Der Austritt aus der Partei und die Niederlegung seiner Ämter erfolgte unmittelbar nachdem die Tatvorwürfe bekannt wurden und es eine Hausdurchsuchung gab, den gefälschten Impfpass gab er allerdings freiwillig raus.

Auch benötigte er laut eigener Aussage keinen Verteidiger und vertrat sich selbst. Der Tatvorwurf lautete „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ (§ 279 StGB). Dieses gebrauchte er um an einer Sitzung des Ältestenrats im Kreishaus Gütersloh teilzunehmen. Sein Ziel? Er wollte ein „politisches Signal setzen„.

Er habe ein politisches Signal setzen wollen und eigentlich edle Motive gehabt. Es ginge um zivilen Widerstand. Dafür spreche auch, dass er auf dem gefälschten Pass mit dem 20. Juli bewusst das Datum des deutschen Widerstands gewählt habe.

Neue Westfälische vom 25.04.2022

Die bei der Hausdurchsuchung sichergestellten Beweise wollte er aber nicht verwertet wissen.

Anfang Dezember beginnt nun aber der Berufungsprozess, da er die Strafe über 2.100€ nicht akzeptieren will. Dabei handelte es sich um 70 Tagessätze zu je 30€. Die Berufungsverhandlung findet vor dem Landgericht Bielefeld statt – dort herrscht ab der Instanz die Pflicht, sich einen Verteidiger zu nehmen. Der Anwalt Stefan Ellerbrake aus Emsdetten wird die Verteidigung übernehmen.

„Aktivist-Mann“ wegen Volksverhetzung verurteilt

Matthäus Westfal ist besser bekannt als „Aktivist Mann“, er betreibt YouTube- und Telegramkanäle und führt regelmäßig Interviews mit szenebekannten „Größen“. Als Szenen lassen sich dort die rechtsextreme, als auch die Querdenkerszene identifizieren. Das Recherchekollektiv Ostwestfalen hat sich mit ihm ebenfalls schon eingehend befasst, ebenso wie Anonleaks. Westfal selbst fällt immer wieder mit rechtsextremen, transfeindlichen und homophoben Äußerungen auf und musste sich dafür schon mehrfach vor Gericht verantworten. Er wird mittlerweile auch vom Staatsschutz beobachtet, für ihn jedoch kein Grund sein „Engagement“ einzuschränken.

In der ersten langen Liste der Querdenker-Verurteilungen fand er bei uns ebenfalls schon einmal statt:

Diesmal ging es um die Berufung des oben verlinkten Prozesses. Verhandelt wurde nun nicht mehr vor dem Amtsgericht in Rahden, sondern am Landgericht Bielefeld – eben die nächst höhere Instanz. Wir können es kurz machen: das Landgericht Bielefeld hat die Verurteilung wegen Volksverhetzung Mitte September bestätigt, jedoch die Tagessätze von 70 auf 50 Sätze zu je 60€ reduziert. Zwar versuchte sein Verteidiger den Tatvorwurf der „Volksverhetzung“ (§130 StGB) auf „Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ (§ 86 StGB) runterzuhandeln, doch es blieb bei § 130 StGB – Volksverhetzung.

Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, wie der Sprecher des Bielefelder Landgerichts, Guiskard Eisenberg, mitteilen ließ. Aktivist Mann Matthäus Westfal darf nun endgültig als Volksverhetzer bezeichnet werden.

Klinik-sekretärin ohne gültige Impfungen: Tätigkeitsverbot rechtens

In Gelsenkirchen verhängte das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot gegen eine Sekretärin einer dortigen Klinik. Da sie dem Arbeitgeber, einem Klinikum, weder den Status als Genesene, noch Nachweise über die erforderlichen Impfungen vorlegen konnte, dies zum damaligen Zeitpunkt jedoch gesetzlich so vorgeschrieben war, wurde ihr die weitere Tätigkeit verboten.

Unmittelbar nach Bekanntwerden ihres Ausschlusses stellte sie einen Eilantrag beim Gelsenkirchener Verwaltungsgericht, scheiterte dort jedoch. Auch die nächste Instanz, die sie bemühte, lehnte den Eilantrag ab. Das Oberverwaltungsgericht konnte im Eilverfahren „keine Verfassungswidrigkeit der Regelung feststellen. Die vorläufige Prüfung habe ergeben, dass sich die wissenschaftliche Erkenntnislage seit der entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im April nicht entscheidend geändert habe, erklärte es.

Zu berücksichtigen sei auch, dass inzwischen ein an die Omikron-Variante angepasster Impfstoff zur Verfügung stehe“, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Es sei auch unerheblich, dass sie nicht direkt an Patient:innen arbeitet, sondern „nur“ in der Verwaltung. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Artikelbild: Shutterstock