In unserer Urteile-Reihe beleuchten wir immer am Monatsende eine Auswahl an neuer Rechtsprechung, die den Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Rassismus sowie das Querdenker- und Reichsbürger-Milieu und andere demokratiefeindliche Gruppierungen in Deutschland betrifft. Die Trennlinie zwischen diesen verläuft häufig nicht scharf. Mit der Urteile-Reihe wollen wir, neben Informieren, vor allem auch Mut machen. Viele Urteile zeigen, dass der Rechtsstaat in Deutschland Demokratiefeinde nicht einfach ungestraft lässt. Manche Urteile werfen allerdings auch Fragen auf, die wir hier beleuchten.
Im April ging es unter anderem um eine gescheiterte Klage gegen den Rundfunkbeitrag. Diesen Monat schauen wir auf eine Millionenspende an die AfD, die die rechtsextreme Partei laut Gericht nicht zurückbekommt.
1. AfD bekommt unzulässige Millionenspende nicht zurück
Es ist bei weitem nicht die erste Spendenaffäre der AfD. Bereits mehrmals verhängte die Bundestagsverwaltung Strafzahlungen gegen die AfD wegen verdeckter Parteispenden. In der aktuellen Affäre geht es um eine Spende in Millionenhöhe an die AfD im Vorfeld der Bundestagswahl 2025. Anfang Februar 2025 nahm die AfD eine Spende in Höhe von ca. 2,35 Millionen Euro an - vermeintlicher Spender: der Österreicher Gerhard Dingler - ein früherer Regionalpolitiker der FPÖ. Er hatte bei einer Agentur Wahlplakate für die AfD in Auftrag gegeben - insgesamt mehr als 6.000 Stück. Auch das gilt als Parteispende, da Dingler die AfD über die Aktion informierte und sie diese nicht untersagte. Geldwerte Leistungen, auch Werbemaßnahmen ab einer bestimmten Größenordnung, sind laut Verwaltungsgericht Berlin Spenden.
Doch es kamen Zweifel am wahren Ursprung der Spende auf. Vom österreichischen „Financial Intelligence Unit“ wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz darüber informiert, dass der deutsch-schweizerische Unternehmer und Millionär Henning Conle dem Österreicher Dingler Ende 2024 – also kurz vor der Spende an die AfD – eine Schenkung in Höhe von etwa 2,6 Millionen Euro überwiesen haben soll. Diesen Hinweis leitete der Verfassungsschutz an die Bundestagsverwaltung weiter, die eine Strohmann-Spende vermutete. Der Verdacht: die ca. 2,35 Millionen Euro könnten eigentlich von Conle kommen und nicht, wie angegeben, von Dingler. Conle bewegt sich schon lange im Umfeld der AfD.
Spenden von nicht feststellbaren Spendern dürfen nicht angenommen werden
Laut Parteiengesetz dürfen Spenden nicht angenommen werden, wenn sie mehr als 500 Euro betragen und die "Spender nicht feststellbar sind, oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt" (§ 25 Abs. 2 Nr. 6 Parteiengesetz (PartG)). Zwar hatte die AfD den Millionenbetrag rechtzeitig gemeldet und dem Bund vorsorglich überwiesen, nachdem die Bundestagsverwaltung von einer unzulässigen Spende ausging - wohl aber nur, um eine Sanktion in Höhe des dreifachen Spendenbetrags zu vermeiden.
Doch die AfD wollte das Geld zurückhaben – ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied nun im Mai, dass die AfD die Plakatspende nicht annehmen durfte. Zwar "sei für die AfD im Zeitpunkt der Spendenannahme eine etwaige Strohmannkonstellation nicht erkennbar gewesen. Das Parteiengesetz verbiete aber auch Spenden, deren Spender nicht feststellbar ist. Dies sei hier der Fall", so das Gericht in seiner Pressemitteilung. Die AfD kann Berufung einlegen.
Die dubiose Millionenspende war nicht die einzige Großspende im Vorfeld der letzten Bundestagswahl. Kurz bevor die AfD die Spende von Dingler (oder wem auch immer) meldete, gingen bei ihr Spenden in Höhe von jeweils 1,5 Millionen Euro sowie 999.999 Euro ein. Wie hoch die Parteispenden vor der Bundestagswahl 2025 ausfielen (im Zeitraum 1. Januar bis 18. Februar), hat der Tagesspiegel damals grafisch sichtbar gemacht:

AfD: Politik für Reiche und Geld von Reichen
Mit großem Abstand war also die AfD auf Platz 1. Ob die Parteispende in Höhe von ca. 2,35 Millionen Euro nun von Dingler oder Conle stammte: fest steht, dass die AfD nicht nur Politik vor allem für Reiche macht, sondern auch von Reichen finanziert wird. Dass sie sich dann hinstellt und behauptet, sich für "normale Bürger" einzusetzen, ist nicht nur seltsam, sondern schlicht dreist gelogen.

Lobbycontrol fordert schon länger einen Spendendeckel in Höhe von 50.000 Euro pro Spender:in und Jahr.
2. VG Lüneburg: Flugblatt gegen AfD ist zulässig
Es ist ein wichtiges Signal an Kommunen, die für demokratische Grundwerte eintreten. Wie nun das Verwaltungsgericht Lüneburg urteilte, war es zulässig, dass die Stadt Buchholz (Niedersachsen, Nähe Hamburg) ein Flugblatt für die Kundgebung „Demokratie verteidigen – Gemeinsam gegen Rechtsextremismus!“ im Jahr 2024 unterstützte. Die Unterstützung erfolgte durch Verwendung des Logos der Stadt sowie durch die Verbreitung per E-Mail und Website.
Hintergrund der Kundgebung war die Correctiv-Recherche "Geheimplan gegen Deutschland". Damals gingen mehr als 4 Millionen Menschen gegen Rechtsextremismus auf die Straße:
Das aktuelle Urteil des VG Lüneburg fiel noch Ende April. Das Gericht wies die Klage des AfD-Kreisverbandes Harburg-Land gegen die Stadt Buchholz ab. Dass die AfD namentlich genannt wurde und auf der Rückseite des Flyers von einer Radikalisierung der Partei die Rede war, sah das Gericht nicht als Anlass, ein Verstoß gegen das staatliche Neutralitätsgebot zu erkennen. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:
"Zwar räumte das Gericht ein, dass die Unterstützung des Flugblatts die Chancengleichheit der AfD berühre, dies jedoch rechtlich gerechtfertigt sei. Maßgeblich für die Entscheidung war, dass das Flugblatt schwerpunktmäßig das Einstehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung thematisiere und der Parteibezug demgegenüber von untergeordneter Bedeutung sei. Da Kommunen die Aufgabe zukomme, für die demokratischen Grundwerte einzutreten, sei es rechtmäßig, in diesem Kontext auch auf aktuelle Entwicklungen innerhalb der AfD hinzuweisen. Diese ließen sich durch vorliegende Verfassungsschutzberichte und frühere Gerichtsurteile sachlich belegen."
Die AfD kann noch in Berufung gehen.
3. Sieg für Bill Kaulitz gegen AfD-Politiker
Auch Bill Kaulitz, Sänger und Model, erreichte einen gerichtlichen Sieg gegen die AfD. Konkret geht es um homophobe Hetze des Berliner AfD-Politikers Julian Adrat gegen Kaulitz. Laut LTO postete Adrat folgende Aussage auf Instagram und Facebook: "Es ist schon eine besondere Form des Widerwärtigen. Welche Frau kauft Shampoo, weil ein Popo-selfie-süchtiger, gepiercter Schwuler dafür wirbt? Ernsthaft – wie weit müsste die Gehirnwäsche fortgeschritten sein, dass sich ein Mann Rasierzeug kaufen würde, weil eine Undercut-geschorene Lesbe dafür wirbt?". Zudem bezeichnete er Kaulitz' Haarpflegewerbung als "zivilisatorischen Totalschaden" und "unmittelbare Folge des sogenannten "Feminismus"".
Wegen der (erstgenannten) Aussage auf Instagram und Facebook wurde Adrat zu einer Unterlassungserklärung aufgefordert, der er nicht nachkam. Kaulitz' Anwälte beantragten daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen Adrat, die das Landgericht Hamburg erließ. Der Beitrag ist mittlerweile gelöscht, laut LTO-Informationen legte Adrat Widerspruch gegen die Eilentscheidung des Landgerichts ein. Weiter schreibt das Portal:
"Die Äußerung "beinhaltet eine massive Abwertung des Antragstellers, die sich an dessen sexueller Orientierung ausrichtet und den Antragsteller gezielt diffamiert", heißt es im Beschluss. Laut LG beziehen die Leser der Postings die Einleitung mit "widerwärtig" nicht allein auf die im Bild dargestellte Werbung, sondern auch auf die im weiteren Verlauf geschilderte Sexualität von Kaulitz."
Adrat ist schon häufiger aufgefallen
Es ist nicht das erste Mal, dass Adrat mit homophoben Postings auffällt. Bereits 2024 erhielt er eine Geldstrafe wegen Volksverhetzung, auch wir berichteten damals. Im Februar diesen Jahres fiel Adrat mit der Aussage auf, der Epstein-Skandal würde ihn nicht interessieren:
Adrat ist AfD-Kandidat für die Berliner Abgeordnetenwahlen im September. Er steht auf Listenplatz Nr. 15.
4. Neuer AfD-Stadtrat in Würzburg wegen Verwendung verbotener Kennzeichen verurteilt
Noch Ende April, aber nach Redaktionsschluss der vergangenen Ausgabe der Urteile-Reihe, beschäftigte ein weiterer AfD-Politiker die deutschen Gerichte. Weil Thomas Bayer, Rechtsanwalt und AfD-Stadtrat in Würzburg, zusammen mit seiner Begleitung im Juni vergangenen Jahres frühmorgens an einer Tankstelle wiederholt "Sieg Heil" gerufen haben soll, muss er nun wohl zahlen.
Nach dem Vorfall an der Tankstelle gingen Strafbefehle wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bei Bayer und der beteiligten Frau ein. Bayer erhob Einspruch, ein Verhandlungstermin wurde am Amtsgericht Würzburg angesetzt, doch der AfD-Politiker erschien nicht – unentschuldigt! Daraufhin verwarf das Gericht den Einspruch gegen den Strafbefehl. Bayer muss nun wohl eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 70 Euro zahlen (insgesamt 4.200 Euro).
Seltsame Ausreden
Der Mainpost sagte Bayer am Tag nach der Verhandlung: „Aus ärztlicher Sicht soll ich die Justiz in der Ottostraße in Würzburg nicht mehr aufsuchen. Teile der dortigen Justiz schaden mir absichtlich“. Das Skurrile: keine 24 Stunden vor seiner eigenen Verhandlung war Bayer in besagtem Justizzentrum anwesend - als Verteidiger in einer öffentlichen Verhandlung. Bayer habe laut Informationen der Zeitung die sogenannte „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ des Strafbefehls beantragt. „Damit könnte erneut ein Hauptverhandlungstermin angesetzt werden – sollte die zuständige Richterin zu dem Schluss kommen, dass Bayer tatsächlich unverschuldet daran gehindert gewesen sei, seinen Gerichtstermin am 28. April wahrzunehmen“, wie die Mainpost schreibt.
Erst im März wurde ein anderer AfD-Stadtrat (aus Sonneberg, Thüringen) wegen eines Sieg Heil-Rufs zu einer Geldstrafe von ebenfalls 4.200 Euro verurteilt, auch wir berichteten. Es scheint ein sehr populärer Ruf in der rechtsextremen Partei zu sein.
Schlagzeilen machte Bayer bereits im Februar, als er gleichzeitig als Geschädigter und als Verteidiger im Prozess gegen Daniel Halemba auftrat. Was damals genau passierte, kannst du hier nachlesen:
5. "Kaiserreichsgruppe": Drei weitere Beteiligte bekommen Freiheitsstrafe
Bezüglich der "Kaiserreichsgruppe" - oder auch „Vereinte Patrioten“ genannt – wurde im Mai vor dem Münchner Oberlandesgericht verhandelt. Es handelt sich um eine rechtsterroristische Gruppierung aus der Reichsbürger- und Querdenkerbewegung. Die Gruppe plante unter anderem, den damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zu entführen, Anschläge auf die Stromversorgung durchzuführen sowie die Regierung zu stürzen. Die Verurteilung des Kerns der Gruppe ist bereits rechtskräftig. Auch wir berichteten letztes Jahr über die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Koblenz.
Nun erhielten drei weitere Mitglieder eine Freiheitsstrafe, zwei davon wurden zur Bewährung ausgesetzt. Bei den Angeklagten handelt es sich um drei ältere Männer: Achim M. (60 Jahre), Joachim K. (71 Jahre) und Rainer S. (62 Jahre). "Das Gericht sah es als erwiesen an, dass S. unter anderem die Verfassung von 1871 "überarbeitet" und sich in Telegram-Chats bereit erklärt hatte, am Umsturz mitzuwirken. K. habe als Administrator von Chatgruppen fungiert und für die Gruppierung einen Brief an den russischen Präsidenten Wladimir Putin verfasst und abschicken lassen. Ob Putin den Brief gelesen habe, sei unbekannt, so der Vorsitzende Richter. Alle drei Angeklagten hätten zugesagt, nach der "Wiederherstellung" des Deutschen Reiches Ministerposten zu übernehmen", so LTO online.
Gruppe hatte auch Verbindungen zur AfD
S. erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Zur Bewährung ausgesetzt sind die Freiheitsstrafen von M. ( ein Jahr und vier Monate) sowie K. (ein Jahr und neun Monate). K. und M. wurden wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens verurteilt. Bei S. lautete der Straftatbestand mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens. Alle drei Angeklagten gestanden den Tatvorwurf vollumfänglich – ihnen wurden im Rahmen einer Verständigung Strafhöchstgrenzen in Aussicht gestellt.
Interessant ist die Verbindung zwischen Mitgliedern der Gruppe und der AfD. So besuchte beispielsweise die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum den Angeklagten M. in Haft. Der Münchner AfD-Politiker Jitka Machyan erklärte sich bereit, dem Angeklagten bei der Suche nach einer Unterkunft für die Dauer der Verhandlung zu helfen, wie Endstation Rechts berichtet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Verfahren laufen.
Artikelbild: Kay Nietfeld/dpa










