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NachDenkSeiten: Diffamierungsversuch vor Presserat gescheitert

von | Apr 27, 2023 | Aktuelles

Es war die volle Breitseite. Kurz vor Weihnachten wandte sich der Herausgeber der verschwörungsideologischen NachDenkSeiten, Albrecht Müller, mit drei ellenlangen Beschwerden, inklusive Anlagen jeweils mehr als 200 Seiten umfassend, an den Deutschen Presserat. Müller, vertreten durch den Rechtsanwalt Markus Kompa, äußerte den Verdacht, drei meiner Auftraggeber (insgesamt waren es vergangenen Jahr 28) – die taz, der Spiegel und der Tagesspiegel – hätten „durch die Beiträge des Herrn Matthias Meisner“ gegen den Pressekodex verstoßen.

Kein Verstoß gegen Pressekodex

Im März hat der befasste Beschwerdeausschuss des Presserats – ihm gehören Vertreter:innen der Deutschen Journalisten-Union in der Gewerkschaft Verdi, des Deutschen Journalisten-Verbandes sowie der Verbände von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen an – mehrheitlich entschieden, dass insgesamt kein Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats vorliegt, die Beschwerden wurden als unbegründet bewertet. Die Beschlüsse wurden in dieser Woche den drei Verlagen übermittelt. Das Selbstkontrollgremium der Presse reagierte auf Müllers Beschwerde weder mit einem Hinweis noch einer Missbilligung noch einer öffentlichen Rüge mit Abdruckverpflichtung oder einer nicht-öffentlichen Rüge.

Weder also habe ich – anders als Müller angeprangert hatte – mit meinen Tätigkeiten die Glaubwürdigkeit der Presse infrage gestellt (Ziffer 1 des Pressekodex) noch gegen die Regelung zu Doppelfunktionen beispielsweise in einer Regierung, einer Behörde oder in einem Wirtschaftsunternehmen verstoßen (Ziffer 6). Auch die Norm laut Ziffer 15 wurde nach Einschätzung des Presserats nicht verletzt. Müller hatte daraus unter anderem den Satz zitiert: „Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.“ Der Vorsitzende des zuständigen Beschwerdeausschusses, der Welt-Redakteur Hans-Martin Tillack, nahm an der Sitzung nicht teil.

Der Vorgang verdient eine etwas genauere Betrachtung: zeigt er doch, wie empfindlich Parallelmedien wie die NachDenkSeiten reagieren, wenn sie Kritik ausgesetzt sind.

Nachdenkseiten störte „Gegneranalyse“

Stein des Anstoßes im konkreten Fall: Ich war bis November 2022 gut ein Jahr lang als freier Mitarbeiter für das „Gegenmedien“-Projekt des Zentrums Liberale Moderne tätig. Ein unter anderem aus dem Programm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums gefördertes Projekt, das sich in Monitorings, Fallstudien und anderen Analysen den sogenannten Alternativmedien widmet, auch den NachDenkSeiten. Diese freie Mitarbeit ist transparent gemacht, unter anderem auf meiner Homepage www.meisnerwerk.de und auf der Homepage des „Gegnermedien“-Projekts https://gegneranalyse.de.

Das Spektrum der von den NachDenkSeiten vorgebrachten Quellen für die Kritik am Zentrum Liberale Moderne reichte von der vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Zeitung Junge Welt bis zu einem Aufsatz von Frank Lübberding in der Welt, der selbst wesentliche Elemente einer Verschwörungserzählung enthielt. Auch ein Video von Friedrich Küppersbusch wurde erwähnt, in dem die staatliche Unterstützung des Thinktanks angeprangert wird.

Gegenargumente zu diesem Disput hatte unter anderem René Martens vom Medien-Blog Das Altpapier geliefert. Er sagte mir auf Anfrage:

„Jene, die mit dem Verweis auf staatliche Gelder die Arbeit von Leuten, die über Verschwörungsideologien informieren, zu diskreditieren versuchen und ihnen vielleicht sogar implizit eine Obrigkeitshörigkeit unterstellen, sind ja in der Regel Personen, die autoritärere Verhältnisse herbeizuschreiben versuchen. Insofern hat diese Art von Kritik etwas von einem Treppenwitz.“

Journalistisches Handwerk diskreditieren?

Der Beschwerdeausschuss des Presserats selbst stellt in seinen Erwägungen fest, meine Mitarbeit am „Gegenmedien“-Projekt habe im konkreten Fall im Kontext mit den aktuellen Presseberichten nicht offengelegt werden müssen: „Bei der Tätigkeit als Autor für das Projekt handelt es sich um einen von zahlreichen Fällen freier Mitarbeit bzw. freier Autorenschaft des betroffenen Autors. Er war zu keinem Zeitpunkt offizieller Vertreter der Denkfabrik und hatte dort und in dem Projekt keine leitende Funktion inne. (…) Entsprechend musste auch nicht offengelegt werden, dass das Projekt mit Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundeszentrale für politische Bildung gefördert wurde.“

Aber was zählt das, wenn es darum geht, journalistisches Handwerk generell zu diskreditieren?

Ein weiterer Vorwurf der NachDenkSeiten: Ich habe in mehreren Texten, unter anderem für Volksverpetzer, die Frage aufgeworfen, ob es richtig ist, dass der Kreml-Propagandist Florian Warweg, jahrelang in leitender Funktion bei RT Deutsch, als Hauptstadtkorrespondent der NachDenkSeiten in die Bundespressekonferenz (BPK) aufgenommen wird – ein Konflikt, über den inzwischen vor ordentlichen Gerichten gestritten wird. Die NachDenkSeiten argumentieren so: Warweg habe in der BPK – als Mitglied des Vereins der ausländischen Presse hatte er ein Fragerecht – „als Gast jahrelang tadellos agiert“. Was viele Mitglieder anders in Erinnerung haben.

„Besonders aggressiv“? CDU empfiehlt Volksverpetzer

Und dann das: Meisner schreibe zudem seit Sommer 2022 „auch für das besonders aggressive Blog www.volksverpetzer.de“. Dazu stellt Müller fest: „Dessen Betreiber wähnt sich gleichfalls im Besitz der alleinigen Wahrheit und wittert überall eine rechte Verschwörung.“ Ein bemerkenswerter Vorwurf, wenn man weiß, dass sogar die CDU Deutschlands unter anderem den Volksverpetzer am 16. Oktober 2020 auf ihrem Twitter-Account empfahl, „um mit Infos gegen Verschwörungsmythen bestens gerüstet zu sein“.

Nach Kritik am CDU-Tweet hieß es: „Alle mal bitte tiiieeeef durchatmen. Danke. Wir wissen: Volksverpetzer & Correctiv sind nicht die größten Fans der #CDU. Vermutlich kommen wir häufig nicht überein, was ,gute Politik‘ ist. Trotzdem sind sie eine gute Quelle für den wichtigen Kampf gegen Verschwörungsmythen!!“

Die Schlussfolgerung des NachDenkSeiten-Herausgebers: Meisner sei „kein gewöhnlicher Autor, der aus konventionell journalistischen Beweggründen schreibt, sondern agiert unterschwellig als Propagandist und Agitator, der sich auf Ausgrenzung von politischen Meinungsführern spezialisiert hat“. Er habe „destruktives Talent“.

Die von Anwalt Kompa unterzeichneten Schriftsätze endeten mit einem Appell. „Wir geben dem Deutschen Presserat hiermit Gelegenheit zur Positionierung, ob politische Hexenjagden im aggressiven Stil eines Senators McCarthy und unterschwelliger politischer Lobbyismus auf Rechnung der Bundesregierung dem gegenwärtigen Verständnis des Presserats von Wahrhaftigkeit des Journalismus entsprechen.“

Nachdenkseiten dürfte man „mittlerweile wohl als ,Schwurblerseite‘ bezeichnen“

In ihren Stellungnahmen an den Presserat appellierten taz, Spiegel und Tagesspiegel, die Beschwerden zurückzuweisen. Der Spiegel zitierte aus dem Wikipedia-Eintrag über die NachDenkSeiten:

„Ursprünglich als wichtiger Bestandteil einer ,Gegenöffentlichkeit‘ gelobt, wird der Seite seit etwa 2015 zum Teil vorgeworfen, Verschwörungstheorien etwa zur Ukraine-Krise seit 2014 oder zur Corona-Pandemie zu verbreiten.“

Das Magazin kommentierte:

„Ein Blick auf nachdenkseiten.de offenbart relativ schnell, dass dies noch sehr zurückhaltend formuliert ist, insbesondere zum Part mit den Verschwörungstheorien. Umgangssprachlich dürfte man die Seite mittlerweile wohl als ,Schwurblerseite‘ bezeichnen, auf der die angeblich heimliche Manipulation der Bevölkerung durch Regierung und Medien ergründet wird.“

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