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Weimar: Von Querdenkern gefeierter Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt

von | Jun 5, 2022 | Aktuelles

Eine Querdenker-Blamage in (bislang) 4 Akten

How it started – Akt 1

Dieser Artikel könnte ganz schnell vorbei sein: es ist ein simples „How it started, how it’s going, how it ended“, aber es gibt ein Update, über welches wir gerne berichten möchten. Mitte April 2021 feierten Querdenker in ihren Kanälen, dass ein Familienrichter aus Weimar geurteilt hatte, dass u.a. die Maskenpflicht an Schulen rechtswidrig sei und Kinder nicht an Schnelltestungen teilnehmen müssten. Jetzt kam heraus: gegen den Familienrichter wurde Anklage erhoben. Was für eine Blamage! Mehr dazu nach einer kurzen Chronologie der bisherigen Geschehnisse.

So fing alles an: Ein Familienrichter kam zu dem Entschluss, dass die Corona-Maßnahmen für Schüler:innen nicht gültig seien. Das Problem dabei war nur, dass sich das zuständige Bildungsministerium in Thüringen umgehend von dem Beschluss distanzierte, denn er warf „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf“. Der Richter erklärte nämlich einfach, dass der Beschluss nicht nur für die beiden klagenden Kinder gelten solle, sondern für alle Kinder. Damit hätte er faktisch alle Regeln zur Eindämmung der Pandemie außer Kraft gesetzt, was er als Familienrichter gar nicht mal kann. Familiengerichte seien nicht befugt, Anordnungen gegenüber Behörden zu treffen. Dafür fehle es an der erforderlichen gesetzlichen Grundlage.

Querdenker freuen sich zu früh: Quatsch-Beschluss aus Weimar hat „keine Auswirkungen“

How it’s going – Akt 2:

Keine zwei Wochen später prüfte die Staatsanwaltschaft Erfurt sogar das Vorliegen einer Straftat, da dort bislang drei Anzeigen wegen Rechtsbeugung eingegangen sind. Denn: die Tatsache, dass ausgerechnet er als Familienrichter dieses Verfahren an sich zog, soll kein Zufall gewesen sein. Eine ortsansässige Rechtsanwältin habe nach Auskunft der Thüringer Allgemeine in Telegram-Gruppen gezielt nach Klagewilligen gesucht, deren Nachnamen mit den Buchstaben B, E, F, H, I, J, L, Q, R, S, T, U, V und X anfangen.

Rein zufällig die Buchstaben, für die der vorsitzende Richter laut Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts zu dem Zeitpunkt auch zuständig war. Das Verwaltungsgericht Weimar bestätigte die Maskenpflicht im Anschluss auch für jüngere Jahrgänge, da das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler sowohl „eine geeignete als auch erforderliche Maßnahme“ darstellen würde. Die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Weimar findet sich hier: Pressemitteilung des VG Thüringen. Wir schrieben darüber:

Querdenker-Reinfall: Weimar-Beschluss wieder gekippt, Ermittlungen gegen Richter

How it’s going – Akt 3:

Wie bereits erwähnt wurden mindestens drei Anzeigen wegen Rechtsbeugung gegen den Familienrichter erstattet. Bereits Ende April kam es dann schon zu einer Hausdurchsuchung bei diesem Familienrichter, da ein dringender Tatverdacht bestand. Auch Querdenker Rainer Fuellmich, uns allen bekannter Rechtsanwalt („class action“), teilte die Informationen über die Durchsuchung und berichtete davon, dass sowohl das Büro und private Auto durchsucht worden seien, als auch das Handy beschlagnahmt worden sei.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt bestätigte voriges Jahr, dass Beweismittel sichergestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft sah „Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat, obwohl es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handelte, für die ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist.“ Damit bestehe ein Anfangsverdacht, dass er sich bei dieser Entscheidung einer Rechtsbeugung schuldig gemacht habe, „indem er sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat, seine Entscheidung also von den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr getragen wird, sodass sie willkürlich erscheint.“ (Quelle).

Rechtsbeugung in Weimar? Hausdurchsuchung bei Richter verursacht Panik bei Querdenkern

Das vorläufige Finale – Familienrichter wird selbst zum Angeklagten

Und nun gab es sogar die Anklageerhebung – wegen Rechtsbeugung. Das Landgericht Erfurt teilte mit, dass dem Richter vorgeworfen wird, „elementare Verfahrensvorschriften missachtet und gegen materielles Recht verstoßen zu haben“. In der Anklage heißt es: er „habe sich in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt, um die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen.“

Die zum damaligen Zeitpunkt (Akt 3) sichergestellten Beweismittel scheinen allem Anschein nach den Tatverdacht erhärtet zu haben, so dass die Anklage seitens der Staatsanwaltschaft möglich war. Natürlich gilt bis zum Urteilsspruch die Unschuldsvermutung, es bleibt daher spannend was er als Verteidigung anführen wird. Der Gesetzgeber sieht bei Verstoß gegen § 339 StGB – Rechtsbeugung im Falle einer Verurteilung im Übrigen eine Freiheitsstrafe von mindestens einem und maximal fünf Jahren vor.

Freiheitsstrafe von mindestens einem und maximal fünf Jahren

Bei bis zu zwei Jahren kann das Gericht die Strafe zur Bewährung aussetzen, Voraussetzung: das Gericht kann davon ausgehen, dass keine weiteren Straftaten zu erwarten sind. Da er vorbestraft nicht mehr als Richter arbeiten kann, wird die Wiederholungsgefahr daher vermutlich als nicht vorhanden eingeschätzt werden. Die obere Grenze wird er ebenfalls eher nicht erreichen, da es seine erste Straftat wäre und die Folgen seines Handelns keine weitreichenden Konsequenzen hatten, da das wirklich zuständige Gericht den Beschluss zeitnah wieder aufgehoben hat.

Und wir erinnern uns: Die Lügenstreuenden Querdenker, die weder Ahnung von Virologie, noch Recht haben, feierten das seinerzeit als ihren großen Erfolg. Passiert ist wie immer bei den Meldungen der Querdenker: Nichts. Im Gegenteil, ihre Stunts haben wie immer nur rechtliche Konsequenzen für eine Gruppe – sie selbst.

Artikelbild: Audio und werbung

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