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Querdenker-Urteile der Woche (KW 6): Querdenker-Betrug um Corona-Hilfen?

von | Feb 12, 2023 | Serie

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen „Querdenker“ – es gibt auch immer mehr Urteile. Da es mittlerweile so viele sind, fassen wir die Urteile regelmäßig in einem Sammelartikel zusammen. 2023 fühlt sich ein wenig wie ein Murmeltierjahr an, wenn es um die Verurteilten geht. Die Straftaten, aber auch die Protagonisten wiederholen sich. Diese Woche haben wir beispielsweise Neuigkeiten zum selbsternannten „Volkslehrer“ Nikolai Nerling. Unser Artikel der letzten Woche findet sich hier: Kalenderwoche 5.

Querdenker wegen Antisemitismus verurteilt: „Juden werden hier nicht bedient“-Fotos an Geschäfte geklebt

„Juden werden hier nicht bedient“ prangte im Herbst 2020 gleich auf mehreren Geschäften. Ein Foto mit einem Schild aus der NS-Zeit soll ein Mann aus Grafing (bei München) an vier Geschäfte geklebt haben, da diese eine Maskenpflicht angeordnet hatten. Als ob diese Fotoaktion nicht schon menschenverachtend genug wäre, hat er ein Foto davon im Anschluss auch noch in einem Internet-Chat verbreitet. Im Oktober 2021 wurde er daraufhin zu einer Geldstrafe von 8.100 € verurteilt.

Querdenker haben aber ja bekanntlich Schwierigkeiten, ihre Strafen für ihre Straftaten auch zu akzeptieren, so ging auch dieser Mann in Berufung und es kam zum aktuellen Prozess. Allerdings hat auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt – ihr erschien die Strafe in Höhe von 8.100 € als zu gering.

Das Landgericht München änderte das Urteil nun dahingehend: Die Anzahl der Tagessätze wurde auf 210 (zuvor: 270) und die Höhe eines Tagessatzes von 30 auf 15 Euro reduziert. Die neue Geldstrafe beträgt nun 3.150 €. Vorbestraft bleibt er dennoch.

Querdenker-Konzert in Langebrück verboten: Björn Banane kann nach Hause gehen

Spoiler: kein direktes Urteil, aber zumindest eine behördliche Verfügung

Der als „Björn Banane“ bekannte „Querdenker“ plante eigentlich am vergangenen Freitag, dem 10.02.2023, im Feriendorf in Langebrück aufzutreten – doch daraus wurde nichts. Der Betreiber des Feriendorfs sei laut sächsische.de schon mehrfach durch Organisationen von asylfeindlichen Protesten aufgefallen. Auch gelte er als Sympathisant rechter Initiativen. Beworben wurde das geplante Konzert vor allem in Querdenkerkreisen. Ein Ticket sollte 15 € kosten.

Es wäre nicht das erste Mal, dass Björn Banane im Dunstkreis von Nazis bzw. Rechtsextremen aufgetreten wäre:

Klar, man kann jetzt behaupten, dass Banane ja nichts dafür kann, wer bei seinen Auftritten Flyer verteilt. Aber wieso teilt Banane selbst dann rechten Content auf seinem Telegram-Kanal und begrüßt seine Followerschaft mit „Liebe Patrioten“, tritt beim AfD-Politiker Heinrich Fiechtner auf etc.?

Deutsche Bürokratie hilft, Nazis die Tour zu versauen

Die (rechten) Querdenker hatten es sich so einfach vorgestellt: Björn Banane & Friends nach Langebrück einladen, in den Kanälen ordentlich Werbung machen und das Event stattfinden lassen. Doch da haben sie die Rechnung ohne das städtische Bauamt gemacht. Die haben nämlich festgestellt, dass solch eine Veranstaltung genehmigt werden müsse – wenn es denn überhaupt erst eine gültige Baugenehmigung und Nutzungsberechtigung gegeben hätte. Gab es aber nicht.

Das Bauaufsichtsamt verfügte daher kurzerhand und formal richtig eine Nutzungsuntersagung für öffentliche Veranstaltungen. Konzerte im Feriendorf Langebrück seien generell nicht zulässig, da Genehmigungen fehlen.

Auf seinem Kanal gab es seit Freitag keine Informationen mehr zum Konzert. Stattdessen wird sein neuer Song gemeinsam mit Thomas Brauner beworben. Genau: der Thomas Brauner (Ex-Busfahrer), der bei uns jetzt drei Mal in Folge bei den Querdenker-Urteilen der Woche vorkam.

Der Volkslehrer ist mal wieder angeklagt: Er soll von Corona-Hilfen profitiert haben

Wir kennen die „Querdenker“-Märchen: Corona sei nur eine Erfindung, dann echt, aber im Labor gezüchtet, PCR-Tests funktionieren nicht, eine Pandemie gibt es schon gar nicht, Menschen sterben nur durch Impfungen, blah blah blah. Und wenn man schon so sehr gegen staatliche Maßnahmen hetzt und die Existenz des Virus leugnet, was liegt dann näher, als sich an der Pandemie zu bereichern? Ja, ihr habt richtig gelesen.

Dafür, dass das alles nur eine große Verschwörung sei, soll Nikolai Nerling (Der Volkslehrer) laut Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin aber trotzdem 9.000 € Corona-Hilfen für sein Unternehmen kassiert haben. Er soll angegeben haben, wegen seines fortlaufenden „betrieblichen Sach- und Finanzaufwands“ auf diese Leistungen angewiesen zu sein. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin ergaben jedoch, dass er keinerlei Ausgaben für sein Einzelunternehmen tätigte, sodass es nun zur Anklageerhebung kam.

Im Gegensatz zu seinen bisherigen Prozessen wie Volksverhetzung (leugnete den Holocaust gleich zweimal), ist er diesmal „nur“ wegen Betrugs angeklagt. Bei seinen Vorstrafen und der noch laufenden Bewährung (er bekam im August 2022 drei Jahre), kann es unter Umständen sogar zu einem Bewährungswiderruf kommen und er müsste die damals verhängte Haftstrafe (9 Monate) wohl doch in der JVA absitzen. Weitere verhandelte, von ihm begangene Delikte, lauteten: Hausfriedensbruch, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.

Artikelbild: shutterstock