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Querdenker-Urteile (KW 14): Strafverteidiger selbst angeklagt

von | Apr 9, 2023 | Serie

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen „Querdenker“ – es gibt auch immer mehr Urteile. Da es mittlerweile so viele sind, fassen wir die Urteile regelmäßig in einem Sammelartikel zusammen. Letzte Woche berichteten wir darüber, wie ein Querdenker „aus Versehen“ über 100 Blanko-Impfpässe und Impfstoff-Sticker gekauft hat. Auch möchten wir euch noch immer ans Herz legen, euch bitte als Schöff:in an euren Gerichten zu bewerben, damit die Gerichte nicht von Rechts unterwandert werden. An manchen Gerichten ist die Frist noch nicht verstrichen und man kann sich noch bewerben. Nächsten Sonntag gibt es ausnahmsweise einmal keine Urteile, mein Urlaub ist schuld 😉

Ausgerechnet ein Anwalt wurde wegen Betrug angeklagt

Das Urteil ist noch nicht gesprochen, die Anklage steht aber bereits seit Mitte März 2023. Der ehemalige Strafverteidiger Frank H. wurde wegen Betruges angeklagt. Neben seinem Ehrenamt als Stadtrat für die Freien Wähler trat er auch auf Querdenker-Bühnen auf und berichtete, dass er sehr genau wisse, wie man sich fühle, wenn Wohnung und Kanzlei durchsucht würden. Im Oktober 2022 soll er seine Anwaltszulassung aus „gesundheitlichen Gründen“ zurückgegeben haben. Allerdings gab es 2019 die erste Anzeige gegen ihn und seit 2020 Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Im Dezember 2022 wurde seine Insolvenz bekannt und auch, dass er keinen Zugriff mehr über sein Vermögen habe. Aus der Fraktion der Freien Wähler wurde er ebenfalls ausgeschlossen. Laut ihm wegen gesundheitlicher Gründe, laut Fraktion aufgrund von Differenzen, da er gegen die Geschäftsordnung verstoßen haben soll.

Als Anwalt soll er eine Art Anlagebetrug begangen haben. Er soll Geld von Anlegern eingesammelt haben, eine Provision für sich abgezogen haben und das Geld dann ins Ausland überwiesen haben. Laut Sprecher des Landgerichts Dresden soll dabei ein Schaden von mehr als fünf Millionen Euro entstanden sein. Es gehe um gemeinschaftlichen Betrug in mehr als 100 Fällen. Neben seinen Auftritten bei Querdenker-Demos traf man ihn übrigens auch auf den rechtsradikalen PEGIDA-Demonstrationen. Eine häufige Schnittmenge: Querdenker und Rechtsextreme.

Doreen R. wurde erneut verurteilt: die mit dem Widerstand

Doreen R. war erst letzte Woche Thema bei uns. Ihr erinnert euch vielleicht: Das war die Querdenkerin, die sich bei ihrem Prozess weigerte, sich zu setzen, da sie ja im „Widerstand“ sei. Eigentlich wollte sie sich ja dem Staat widersetzen, aber ist dann irgendwie stehen geblieben. Der Prozess wurde auf den 04.04.2023 vertagt und dieses Mal gab es auch ein Urteil: wegen Beleidigungen in drei Fällen und, ihr ahnt es, Widerstand, wurde Doreen R. nun zu 6 Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Damit sie nicht ganz alleine da steht, erhält sie als Auflage die Betreuung durch die Bewährungshilfe, sowie eine Geldstrafe in Höhe von 1200 € und 100 Sozialstunden. Ob sie die stehend oder sitzend verbringt, ist unklar. In „ihrem“ Telegram-Kanal bzw. dem der „Freien Presse Sauerland“ heißt es nun natürlich, dass das Urteil gegen die „Freie Presse“ gefallen ist.

Sich selbst für Straftaten verantwortlich zeigen als Querdenker? Fehlanzeige. Schuld sind immer die anderen und sie lediglich das Opfer. Wie immer.

Ballweg erstmal vorläufig aus Haft entlassen

Querdenker feiern Ballwegs Entlassung schon wie einen Freispruch. Fakt ist jedoch, dass das Oberlandesgericht nach neun Monaten Untersuchungshaft eine regulär vorgesehene Haftprüfung durchgeführt hat. Ballwegs Fluchtgefahr wird als gering eingeschätzt, da die Anklagepunkte jetzt nicht mehr so schwerwiegend seien wie zu Beginn seiner Inhaftierung. Weiterhin muss er dem Landgericht zwei Adressen mitteilen, unter denen er zu Prozessbeginn zuverlässig zu laden ist. Angeklagt ist Michael Ballweg gleich wegen einer Vielzahl an Straftaten: versuchter Betrug, Geldwäsche und Steuerstraftaten werden aufgeführt. Vertreten wird er von drei Wahlverteidigern (MdL Reinhard Löffler, CDU, Alexander Christ aus Berlin und Ralf Ludwig) und einem Pflichtverteidiger (Ralf Dalla Fini).

Die Tatsache, dass Ballweg nun aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, muss aber noch lange nichts heißen. Im Falle einer Freiheitsstrafe wird die Zeit der Untersuchungshaft nämlich vollständig angerechnet. Gut möglich, dass es bei einer Verurteilung bei jemandem, der bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, in etwa bei dem Strafmaß bleiben wird. Seine Supporter aus der Querdenker-Szene mögen dies dann als Sieg gegen den Staat auslegen, ist es aber nicht. Er wäre dann ein rechtmäßig verurteilter Straftäter – kein Märtyrer.

Artikelbild: Christoph Schmidt/dpa