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Urteile August: Zwei AfD-Politiker von Bürgermeisterwahl ausgeschlossen

von | Aug. 31, 2025 | Serie

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. In unserer Urteile-Reihe beleuchten wir immer am Monatsende eine Auswahl an neuen Rechtsprechungen, die das Querdenker- und Reichsbürger-Milieu, den Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Rassismus und andere demokratiefeindliche Gruppierungen in Deutschland betreffen. Die Trennlinie zwischen diesen verläuft häufig nicht scharf. Mit der Urteile-Reihe wollen wir, neben Informieren, vor allem eins: Mut machen. Viele Urteile zeigen, dass der Rechtsstaat in Deutschland Demokratiefeinde nicht einfach ungestraft lässt.

Im Juli ging es unter anderem darum, dass die AfD Brandenburg den Eilantrag gegen ihre Einstufung als “gesichert rechtsextremistisch” zurückzog. Im August schauen wir unter anderem auf Ludwigshafen: Dort darf der AfD-Kandidat nicht zur Oberbürgermeisterwahl antreten. Dazu gleich mehr!

1. Ludwigshafen: AfD-Politiker darf nicht bei Oberbürgermeisterwahl antreten

Weil er Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Politikers Joachim Paul hatte, hat ihn der Wahlausschuss Ludwigshafen nicht zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen. Gegen diese Entscheidung stellte Paul einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße. Diesen wies das Gericht ab. Paul darf bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September nicht antreten. Die Stadt druckt nun, nachdem die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gefallen ist, die Wahlzettel. 

Die Begründung des Gerichts: Eine umfassende Prüfung der Verfassungstreue Pauls wäre in so kurzer Zeit nicht möglich gewesen. Außerdem gab es bei der Begründung von Pauls Ausschluss keine offensichtlichen Fehler. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts legte Paul bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz ein, diese wurde am 25. August abgewiesen (Beschl. v. 25.08.2025, Az. 10 B 11032/25.OVG).

Paul lud im Sommer 2024 Akteure des rechten Vorfeldes nach Koblenz ein und zwar ins “Quartier Kirschstein” – in dem sich unter anderem das Wahlkreisbüro des Landtagsabgeordneten Paul befindet. Der Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz schreibt dazu in seinem Bericht für das Jahr 2024:

“Nach der Schließung des „Zentrum Rheinhessen“ fanden 2024 Veranstaltungen der „Neuen Rechten“ im sogenannten Quartier Kirschstein in Koblenz statt. So wurde dort am 17. August 2024 die „Messe des Vorfelds“ abgehalten, bei der bedeutende Akteure der Szene, darunter auch Vertreter des „COMPACT-Magazins“ und anderer Organisationen, sowie AfD-Politiker anwesend waren. Vor allem die Teilnahme bekannter Influencer und Onlineblogger verdeutlichen die digitale Strategie der Szene. Zwischen 70 und 100 Besucher nutzten an diesem Tag die Gelegenheit, sich zu informieren und auszutauschen.

Bereits im Sommer 2023 trat der Rechtsextremist Martin Sellner im Rahmen seiner „Remigrations-Tour“ im „Quartier Kirschstein“ auf und präsentierte seine sogenannten Remigrationspläne einem breiten Publikum. Auf dieser Veranstaltung war auch der rheinland-pfälzische Influencer Miró W. anwesend. Im Oktober 2023 fand zudem ein zweitägiger Bücherbasar im „Quartier Kirschstein“ statt, auf dem hauptsächlich einschlägige rechte Literatur ausgestellt wurde.”

Inhaltliche Nähe zu “Remigration”

Ein insgesamt elfseitiges Schreiben, das Correctiv veröffentlichte, übermittelte der Verfassungsschutz der Stadt Ludwigshafen mit Informationen über Paul. Seine Verbindungen zum rechtsextremen Vorfeld trägt Paul schon länger zur Schau. Correctiv schreibt: “Mit Martin Sellner zeigt er sich noch Anfang Juli gemeinsam freundlich bei Instagram, lud 2024 zu einer Filmvorführung, wie CORRECTIV bereits berichtete, und zur „Messe des Vorfelds“ und 2025 zu einer „Stolzmonat“-Party in Koblenz ein und vernetzte sich beim COMPACT-Sommerfest und in Schnellroda mit den Köpfen aus Identitärer Bewegung und dem völkischen Lager der AfD.” Vor allem seine inhaltliche Nähe zum verfassungswidrigen “Remigrations-” Konzept wurde Paul letztendlich zum Verhängnis. Mit Martin Sellner, dem Gesicht des verfassungswidrigen “Remigrations”-Konzepts, zu posieren, hatte Paul nie ein Problem:

Screenshot Facebook-Seite Joachim Paul 

Übrigens: Das “Zentrum Rheinhessen”, ehemaliger Vernetzungsort des rechten Vorfelds in Rheinland-Pfalz, inkludierte unter anderem Sebastian Münzenmaiers Wahlkreisbüro. Der sitzt für die AfD im Bundestag. Eine Karriere à la AfD.

Ob Pauls Äußerungen und Positionen tatsächlich ausreichen, um ihn dauerhaft von einer Kandidatur auszuschließen, muss in einem Wahlprüfungsverfahren nach der OB-Wahl geklärt werden. 

2. Lage: Auch dieser AfD-Kandidat darf nicht antreten

Auch in Lage (Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen) darf ein AfD-Kandidat nicht zur Bürgermeisterwahl antreten. Es handelt sich um Uwe Detert. Dieser wurde Mitte Juli nicht vom Wahlausschuss zur Bürgermeisterwahl zugelassen. Danach bestätigte der Wahlausschuss des Kreises Lippe die Entscheidung. Gegen den Ausschluss stellte Detert einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Minden, den dieses am 20. August abwies. Detert kann nun noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Nach der Kommunalwahl steht ihm außerdem das Wahlprüfungsverfahren offen. 

Grund für den Ausschluss waren, wie bei Paul in Ludwigshafen, Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Kandidaten. Anders als Abgeordnete sind Bürgermeister:innen Wahlbeamte und unterstehen damit dem Beamtengesetz. Dieses stellt hohe Anforderungen an die Verfassungstreue. Die Zweifel an Deterts Verfassungstreue beschreibt der WDR:

“AfD-Kandidat Uwe Detert soll in den vergangenen Jahren verfassungsfeindliche Inhalte im Internet weiterverbreitet haben, unter anderem auf Facebook. So soll Detert unter anderem antisemitische Verschwörungstheorien geteilt und die These weiterverbreitet haben, Deutschland sei kein souveräner Staat.”

Von einem Ausschluss aus “Willkür”, wie Detert auf Facebook behauptet, kann also keineswegs die Rede sein:

Screenshot Facebook-Seite Uwe Detert

Die Ausschlüsse der AfD-Kandidaten in Ludwigshafen, Lage und – bereits im Mai geschehen – Neukloster sind so etwas wie Präzedenzfälle bei der Handhabung von potentiell verfassungsfeindlichen Kandidaten bei Kommunalwahlen. 

3. Wegen Buttersäure-Angriff auf CSD: Freie-Sachsen-Neonazi verurteilt

Noch aus dem Juli: Zwei rechtsextreme Kommunalpolitiker wurden rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt. Sie hatten beim Christopher Street Day in Döbeln (Mittelsachsen) letztes Jahr Buttersäure verteilt. Der Stoff sticht durch seinen unangenehmen, an Erbrochenes erinnernden Geruch hervor und kann reizend auf Haut und Atemwege wirken. Für die Reinigung eines nahegelegenen Spielplatzes musste die Stadt damals rund 500 Euro ausgeben. 

Per Strafbefehl wurden die beiden Männer zu einer Geldstrafe verurteilt, die vermutlich im dreistelligen Bereich liegen dürfte, wie Endstation-Rechts berichtet. Wohl um einen Prozess zu vermeiden, zogen die beiden rechtsextremen Kommunalpolitiker ihren zuvor eingelegten Einspruch gegen den Strafbefehl zurück – damit wurde die Geldstrafe rechtskräftig. 

Einer der Verurteilten, der Neonazi Stefan Trautmann, war auch an der Organisation des rechtsextremen Gegenaufmarsches damals beteiligt. Er war zuletzt vor allem für die “Freien Sachsen” tätig und mehrfach vorbestraft. Bei dem zweiten Täter soll es sich um einen 37-jährigen AfD-Kommunalpolitiker aus der Region Rochlitz handeln.

Zum Glück ließen sich die CSD-Organisator:innen nicht einschüchtern – auch dieses Jahr wird in Döbeln ein CSD stattfinden:

Instagram queeres_doebeln

4. AfD-Bundestagsabgeordneter wird aus Polizeidienst entfernt

2020 initiierte der damalige Polizist und AfD-Politiker Steffen Janich mindestens eine unangemeldete Demonstration gegen Corona-Schutzmaßnahmen in Pirna (Sachsen). Schon damals ermittelte die Polizeidirektion Dresden gegen Janich wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz, er wurde vom Dienst suspendiert. Für die AfD kein Problem: Janich sitzt seit 2021 für die Rechtsextremen im Bundestag. 

Das Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht Dresden kam nun zu einem Ende. Das Gericht ließ Steffen Janich aus dem Polizeidienst entfernen. Er kann noch Berufung einlegen. Das Gericht kommentiert:

„Aus Sicht der Disziplinarkammer hat der Polizeibeamte, der wegen ähnlicher Beiträge in sozialen Medien bereits disziplinarrechtlich belangt worden war, das für die Ausübung seines Amtes erforderliche Vertrauen endgültig verloren. Durch den Aufruf zur Umgehung von Coronavorschriften sowie durch weitere Posts in sozialen Netzwerken habe er zum Ausdruck gebracht, dass er nicht bereit sei, ihm nicht genehmes geltendes Recht durchzusetzen. Der Beamte habe in sozialen Netzwerken ein Video geteilt, auf dem zu sehen sei, dass Protestierende eine polizeiliche Absperrung durchbrechen. Er habe damit den körperlichen Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen gebilligt. Auch habe er verschiedene staatliche Institutionen verunglimpft.“ 

5. Karlsruher AfD-Mitglied wegen Verwenden von Nazi-Parole zu Geldstrafe verurteilt

Weil ein Rentner aus Karlsruhe, der Mitglied in der AfD ist, eine Nazi-Parole in einem Facebook-Kommentar verwendete, wurde er nun vom Amtsgericht Karlsruhe wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Diese liegt bei 80 Tagessätzen zu je 40 Euro, also insgesamt 3.200 Euro. 

Der 63-Jährige, der bei der jüngsten Gemeinderatswahl für die AfD kandidierte, aber erfolglos blieb, kommentierte im Mai 2024 auf Facebook mit der SA-Parole “Deutschland erwache”. Seinen Ausreden vor Gericht, er hätte nicht gewusst, dass der Spruch strafrechtlich relevant ist, kaufte ihm dieses nicht ab. Auch ein zweiter Post wurde ihm zum Verhängnis. In einem Facebook-Beitrag veröffentlichte er die Reichskriegsflagge und ein geringfügig modifiziertes Hakenkreuz, daneben die Antifa-Flagge plus “ein Wortlaut, der unterstellt, linke und rechte Extremisten bedienten sich derselben Methoden”, wie die Badischen Neuesten Nachrichten berichten.

Der ursprüngliche Strafbefehl lag eigentlich bei 40 Tagessätzen. Dagegen legte das AfD-Mitglied jedoch Widerspruch ein, weswegen es zur Hauptverhandlung kam. Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwalts von 80 Tagessätzen. Wieder einmal zeigt sich: Strafrechtlich relevante Inhalte im Netz anzuzeigen, lohnt sich. 

6. Tim Kellners Verfassungsbeschwerde erfolglos

Weil er Politikerinnen als „kleine F*tze“ oder „aufgeblasene Dampfnudel“ bezeichnete, wurde Tim Kellner bereits im Oktober 2023 vom Amtsgericht Detmold wegen Beleidigung verurteilt. Kellner ist laut NRW-Verfassungsschutz Rechtsextremist und steht der AfD nahe. Er ist wegen Körperverletzung vorbestraft, seine ganze Historie kann man bei Belltower nachlesen. Bekannt ist er vor allem für seine YouTube-Videos.

Die Geldstrafe wegen Beleidigung belief sich auf 110 Tagessätze à 100 Euro, also insgesamt 11.000 Euro. Kellners Berufung verwarf das Landgericht Detmold im Juni 2024. Auch die Revision brachte im November 2024 kein anderes Ergebnis (Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm). Kellners letzte Möglichkeit: bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Doch auch dort bleibt Kellner erfolglos – seine Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Laut Bundesverfassungsgericht hat Kellner weder eine mögliche Verletzung der Kunst- noch der Meinungsfreiheit hinreichend aufgezeigt.

Die gute Nachricht für Politikerinnen (denn seien wir ehrlich, ad-hominem-Strategien treffen oft Frauen), fasst der Tagesspiegel zusammen:

„Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts darf als Hinweis dafür gelten, dass Verurteilungen wegen Beleidigungen gegen Politiker jedenfalls dann umso eher verfassungskonform sind, wenn sich abwertende Äußerungen losgelöst von Inhalten allein auf Äußerlichkeiten der betroffenen Person beziehen.“

Sehr empfehlenswert ist übrigens diese SWR-Doku über Hass im Netz, in der auch Tim Kellners Rolle analysiert wird.

7. Gerichtsklatsche für BILD

In einem Eilverfahren erwirkten drei junge Somalier:innen eine Unterlassungsverfügung gegen die BILD-Zeitung. Diese erließ das Landgericht Frankfurt am Main. Die BILD darf nun offiziell nicht mehr “identifizierend” über die drei Migrant:innen berichten.

Um ihren Fall ging es Anfang Juni am Verwaltungsgericht Berlin. Wir erinnern uns: Das Gericht stellte fest, dass in dem Fall der drei Somalier:innen die von Bundesinnenminister Dobrindt angeordnete Zurückweisung an den deutschen Grenzen rechtswidrig ist. Es hätte in jedem Fall ein Dublin-Verfahren durchgeführt werden müssen. 

Nun erzielten die drei einen erneuten Gerichtserfolg. Die BILD-Zeitung, die für ihre häufigen Presseratsrügen und die Verbreitung von Desinformation bekannt ist, zeigte in ihrer “Berichterstattung” über den Fall die Gesichter der drei Somalier:innen unverpixelt. Sie hatten BILD ihre Bilder nicht zur Verfügung gestellt. Ihre Vornamen druckte das Blatt komplett ab, den Nachnamen abgekürzt. 

Screenshot Statista

Die taz schreibt weiter:

“Unzulässig sei nur die identifizierende Berichterstattung, insbesondere wenn sie die Einzelschicksale „in stigmatisierender Weise“ nutze, in dem [sic!] sie die drei Flüchtlinge „an einen Online-Pranger stellt“. Die in einer Reihe stehenden Fotos wirkten „vergleichbar einem Steckbrief“, auch weil in dem Bericht davon die Rede sei, dass sich die Flüchtlinge angeblich „illegal in Deutschland“ aufhalten. Bereits der ausgeschriebene, „in Deutschland nicht weit verbreitete Vornamen“ könne auch zur Identifizierung führen.”

8. Milde Strafen für Burschenschafter nach Eindringen in Wohnung mit homophobem Motiv 

Nachdem extrem rechte, völkische Burschenschafter 2023 in ein Wohnheimzimmer in München eindrangen, in dem eine Regenbogenflagge hing, kamen sie nun mit sehr milden Strafen davon. Ein Rückblick.

Heute standen in München drei Männer aus dem burschenschaftlichen Milieu wegen schwerer Vorwürfe vor Gericht: Hitlergrüße, antisemitische und queerfeindliche Hassrede, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl.Ein Thread 🧵

Lina Dahm (@linadahm.bsky.social) 2025-08-12T11:32:15.737Z

Im März 2023 kamen fünf Männer für den sogenannten “Marsch für das Leben” nach München. Beim “Marsch für das Leben”, der Verbindungen zur AfD hat, versammeln sich jährlich radikale Abtreibungsgegner. Die beschuldigten Männer in oben genanntem Fall werden laut einer Expertin den Burschenschaften der lokalen Münchner Danubia, der Bonner Raczeks, der Gothia zu Salzburg und der Arkadia-Mittweida zu Osnabrück zugeordnet. 

In einem Wohnheimfenster entdeckten die Männer dann eine Regenbogenflagge und stiegen (es ist unklar, wie viele der Männer) in das Wohnheimzimmer ein, um sie zu entfernen. Weder das Wohnheim noch das Wohnheimzimmer waren abgesperrt. Die Geschädigte fand ihr Zimmer verwüstet vor und berichtete Endstation-Rechts von der emotionalen Belastung des Hausfriedensbruchs. 

In einem Rechtsgespräch vor Gericht einigten sich Gericht, Anklage und Verteidigung auf die Einstellung des Verfahrens gegen zwei Beschuldigte gegen Geldleistung. Beide Burschenschafter müssen jeweils nur 300 € an eine willkürlich ausgesuchte Organisation zahlen – nicht einmal an eine, die sich gegen Homophobie einsetzt. Ein dritter 36-jähriger Angeklagter muss eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 15 € zahlen, weil er nach dem Diebstahl der Regenbogenflagge noch mit volksverhetzenden Aussagen zu „brennenden Juden“ auffiel. Er lebt von Bürgergeld. Die Verfahren der anderen beiden Angeklagten waren wegen deren Alters abgetrennt worden.

Wie ein Antifa-Blog berichtet, sind die Anwält:innen der Beschuldigten teilweise gut bekannte rechte Szene-Anwälte. Strafmildernd wirkten sich unter anderem die lange Verfahrensdauer sowie der Alkoholeinfluss aus, vor allem aber, weil die Angeklagten keine Vorstrafen hatten und geständig waren. Da es nicht zur Beweisaufnahme oder zu Aussagen kam, hatte die Geschädigte keine Möglichkeit, ihre Belastung vor Gericht darzustellen. 

Welche aktuellen AfD-Bundestagsabgeordneten Mitglied in einer Burschenschaft sind oder waren, kannst du in unserer Giga-Recherche nachlesen:

9. Bild von Restaurant verwendet – Gericht untersagt AfD-Wahlwerbung

Die AfD Hamm (Nordrhein-Westfalen) darf für ihre Wahlplakate nicht das Bild des inklusiven Restaurants “Lindenhof” verwenden. Dies entschied das Landgericht Paderborn erstinstanzlich am 20. August. Der AfD-Kandidat Julian-Bert Schäfer verwendete das Bild des Fachwerkhauses, doch das Kolping-Bildungswerk zog, nachdem die AfD außergerichtlich nicht reagierte, mit einem Unterlassungsantrag vor Gericht. Laut Informationen des Westfälischen Anzeigers wurde bereits damit begonnen, die Plakate mit Farbe zu übersprühen, sodass das Restaurant im Hintergrund nicht mehr sichtbar ist. 

Die Kolping-Stiftung sagt selbst:

„Unabhängig vom Urteil des Landgerichtes Paderborn in diesem konkreten Fall, über das wir uns natürlich sehr freuen, ist und bleibt uns die Abgrenzung zu Parteien des rechten politischen Spektrums auch in Zukunft wichtig. Diese Haltung fußt auf dem Leitbild unserer Organisation und daran halten wir ohne Wenn und Aber fest.“

10. Zehn Monate Haft für Holocaust-Leugner

Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den kanadischstämmigen Holocaust-Leugner Alfred Schaefer zu zehn Monaten Haftstrafe. Ihm wurden Volksverhetzung in Verbindung mit der Verwendung verbotener Kennzeichen sowie unzulässige Mitteilungen über Gerichtsverfahren zur Last gelegt, wie Endstation-Rechts berichtet. Es ist nicht das erste Mal, dass Schaefer wegen Holocaust-Leugnung im Gefängnis sitzt. 

Artikelbild: Screenshot Facebook-Seite Joachim Paul & Screenshot Facebook-Seite Uwe Detert

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