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FDP distanziert sich von viralem Querdenker-Hass-Pranger

von | Jul 29, 2022 | Aktuelles

FDP-Mitglied erstellt Online-Pranger mit Querdenker-Hashtag

Eine Aktion aus der extremistischen „Querdenken“-Bewegung und Pandemie-Leugner ist der Hashtag „Ich habe mitgemacht“. Denn dass die Corona-Maßnahmen weggefallen sind, die angeblich der Reizpunkt der Extremist:innen waren, hat die Bewegung nicht minder de-radikalisiert. Der Querdenken-Mob fordert seit einer Weile einen Pranger und Konsequenzen für alle, die sie für die Corona-Politik verantwortlich machen. Regelmäßig wird wie immer in dieser Bewegung Hass gestreut und Lügen verbreitet und – mal nicht als Fackel-Mob persönlich vor den Privatwohnungen – werden Gruppen und Einzelpersonen öffentlich als Hassobjekte angeprangert (Quelle).

Dass die Gruppe der Täter:innen und ihrer Gleichgesinnten, die regelmäßig nicht nur Ärzt:innen und Andersdenkende bedrohen und Gewalt verüben (mehr dazu), niemals mit ihren Verschwörungsmythen und ihrer Hetze Recht hatten, hindert sie nicht daran, verbittert und vorlaut gegen alle ihre Feinde vorzugehen, die eine Pandemie wie eine Pandemie behandelt haben. Denn um auf diese Online-Pranger zu kommen, muss man nicht irgendwelche Grenzen überschritten haben – es reicht auch, sachlich Tatsachen aufgeführt zu haben, um vorgeworfen zu bekommen, man habe „diskriminiert“.

Corona-verharmlosendes FDP-Mitglied twittert Querdenker-Hass-Pranger

Mit der Aussage „Wir haben mitgemacht!“ und dem dazugehörigen Querdenker-Hashtag startete Mic de Vries am 26.07.2022 einen 25-teiligen Thread auf Twitter. Wir würden es Pranger nennen. Inhalt: Menschen, die sich überwiegend gemäß dem Stand der Wissenschaft für Lockdowns, Maskenpflicht und verschärfte Corona-Schutzmaßnahmen ausgesprochen haben oder ihren Umgang mit Ungeimpften thematisierten. Denn das qualifiziert offenbar schon dazu, auf so einer Art „Feindesliste“ zu landen. Seine wirkliche Absicht hinter dem Thread hat er nicht verraten, aber dennoch massiv verteidigt in einer typischen Manier à la: „Das wird man ja wohl noch twittern dürfen“. Spoiler vorab: Nein, so wie er das getan hat, darf man möglicherweise rechtlich tatsächlich nicht laut §126a StGB. Dazu weiter unten mehr.

Teilweise werden in diesem Thread Tweets oder aus dem Zusammenhang gerissene Zitate herangezogen. Es geht dabei um vornehmlich um Aussagen zur Pandemie und dem effizienten weiteren Vorgehen oder weiterer Maßnahmen oder dem Umgang mit Impfverweigerern zum Schutze von Risikogruppen. Diese teilweise über ein Jahr alte Aussagen sollten laut ihm jedoch zeigen, wer „im Dienste der Wissenschaft (…) ausgegrenzt, diffamiert, diskreditiert, beleidigt und Menschen gecancelt (…)“ habe. Er erwähnt dabei zu keinem Zeitpunkt, in welchem Kontext diese Aussagen gefallen sind – oder was daran überhaupt problematisch oder inkorrekt sein soll. Es wird impliziert, dass Verwerflichkeit offensichtlich sei, das ist selbstverständlich nicht der Fall.

Udo Lindenberg, Hausärzte, der ehemalige Bundespräsident Gauck standen dort genauso auf der Liste wie die Stadt Erkelenz (äh ja..), aber auch unser ehemaliger Mitarbeiter Andreas. Und zwar dafür, dass er einen korrekten (!), wissenschaftsbasierten Faktencheck verfasst hatte.

Dieses Problem mit dem Online-Pranger können wir an unserem eigenen Beispiel illustrieren. Hier der betreffende Artikel, der den Fakt (!) berichtet, dass laut einer Studie 8-9 von 10 Neuinfektionen auf Ungeimpfte zurückzuführen waren und einen Faktencheck über eine damalige Fake News, die das Gegenteil aussagte. Bösartig irreführend wird unterstellt, dadurch werde irgendjemand „ausgegrenzt“ oder „beleidigt“. Wieso die gegenteilige Aussage, die dort widerlegt wurde, keine „Ausgrenzung“ darstellen sollte, bleibt umgekehrt eine offene Frage. Inhaltliche Auseinandersetzung ist das keineswegs. Ein Pranger, der Hass und Shitstorms nach sich zieht, wie wir persönlich bestätigen können, sehr wohl.

Faktencheck: Ungeimpfte bleiben die Haupttreiber der Pandemie

Einer seiner Tweets wurde gar auf Grundlage der in Deutschland geltenden Gesetze von Twitter ausgeblendet. Uns liegt der Inhalt vor, wir verzichten aufgrund des eindeutigen Bezugs auf eine Zeit zwischen 1939-1945 aber auf die Wiederholung der Aussage.

Nach Querdenker-Angriffen auf Arzt-Praxen: Pranger mit Adressen

Doch nicht nur „Prominente“ oder Faktencheck-Seiten schafften es auf seine Liste. Auch die Menschen, die im dritten Corona-Jahr nach wie vor unermüdlich für die Patient:innen da sind: Arztpraxen wurden angeprangert, die Anschrift einer Hausarztpraxis gar veröffentlicht. Wir haben die Adresse in unserem Screenshot zum Schutz der Praxisangestellten zensiert:

Viele Ärzt:innen zeigten sich unter seiner Liste entsetzt, immerhin bekommen sie seit nunmehr drei Jahren den Frust von Querdenkern und Pandemie-leugnern ab, eine Ärztin musste ihre Praxis beispielsweise sogar ganz schließen, da die Bedrohungen immer massiver wurden.

+++ Ergänzung 29.07.2022, 14:00:
Uns erreicht in diesem Fall aktuell eine sehr traurige Nachricht, die uns erst einmal sprachlos macht: Die vom Hass betroffene Ärztin Lisa-Maria Kellermayr lebt nicht mehr. Wir sind in Gedanken bei ihr, ihren Angehörigen und allen Betroffenen von Hass und Hetze. +++

Manche Praxen konnten nur noch mit Polizeischutz arbeiten – Ursache: auch hier Drohungen aus der Querdenkerszene, in der er sich offensichtlich zu bewegen scheint. Eine Prangerliste mit Adressen zu veröffentlichen, ist nicht nur offensichtliches Öl in dieses Feuer, sondern auch möglicherweise strafrechtlich relevant. Dazu später mehr.

Grundlage für stochastischen Terrorismus geschaffen

Solche Listen oder Sammlungen schaffen die Grundlage für weiteren stochastischen Terror, Gewalt und Drohungen, die nachweislich und vielfach aus jener Szene kommen und sich der dort verbreiteten Desinformation und Narrative bedienen. Das bedeutet, dass digital verbreitete Herabwürdigung bestimmter Gruppen mit dem Ziel verbreitet wird oder in Kauf genommen wird, dass zu Gewalttaten gegen die Betroffenen mobilisiert wird. Statistisch ist die Tat also vorhersehbar, da der Weg dazu bereitet wurde, sie ist nur (noch) niemandem zuzuordnen. Verantwortlich ist jedoch die Person, die den Hass initiiert hat.

Zur Erinnerung: Hass und ein Online-Anprangern von Walter Lübcke führte mitunter zu seiner Ermordung durch einen Neonazi (Quelle). Es mag daher sehr verblüffen, dass solch eine Liste ausgerechnet von einem FDP-Mitglied veröffentlicht wurde, denn immerhin hat die FDP-Fraktion 2020 noch eine Kleine Anfrage gestellt und wollte wissen, ob der stochastische Terrorismus im Fokus der Sicherheitsbehörden sei: hier nachzulesen.

Mic de Vries holte zum Rundumschlag aus

Zum Ende hin gibt es noch genau zwei Nachträge, einmal folgendes Zitat: „ALLE Zitate sind online abrufbar und wurden genauso getätigt bzw. von den Personen teilweise sogar selbst veröffentlicht. Also, was soll die Aufregung?“. Natürlich, ohne selbst die Quellen anzugeben, sodass sich jemand leicht selbst vom Kontext überzeugen kann. Und dann kommt er nicht umhin, auch noch seine eigene Parteikollegin, die FDP-Verteidigungsexpertin Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann mit anzuprangern, indem er ein Interview aus November 2021 verlinkt, wo sie sich dafür aussprach, dass die Ungeimpften als Minderheit keine Hoheit über die Mehrheit gewinnen sollten. Warum diese Aussage problematisch sein soll, wird wieder nicht erklärt.

Die offensichtliche Heuchelei, Konsequenzen zu fordern für Aussagen, und Personen an einen Pranger zu stellen, unter anderem, weil diese angeblich andere „ausgegrenzt“ und „gecancelt“ haben, ist dabei noch das geringste Übel. Ausgerechnet die FDP, die sich 2020 noch Sorgen um stochastischen Terror gemacht hat, liefert durch eines ihrer Mitglieder nun also möglicherweise selbst Material für stochastischen Terror?

Online Pranger gehostet von AfD-nahem Radiosender

Passend zu dieser Twitterliste gibt es auch eine Internetseite zur selben Aktion, gehostet in der Schweiz. Vermutlich von dort dürfte das FDP-Mitglied auch die Sammlung der Zitate haben und den Hashtag. Ein weiteres eindeutiges Indiz, dass sich das FDP-Mitglied offenbar selbst in der Querdenken-Szene aufhält. Dort gibt es Stand 27.07.2022 bereits 1374 Einträge, Anzahl steigend. Betrieben wird die Seite von dem uns bereits bekannten AfD-nahem, rechtsradikalen Radiosender Kontrafunk.

Mit Kontrafunk hatten wir hatten wir uns bereits vergangene Woche befasst: Briefkastenadresse, rechtspopulistische Narrative, Fake News, Rassismus, u.a. ehemalige Mitarbeiter russischer Staatspropagandasender und 1,2 Millionen Euro Startkapital von unter anderem unbekannten Großspendern. Keine Zweideutigkeit, woher der Wind dieser Aktion weht.

„Kontrafunk“: Der neue, öde Stern am rechten Radiohimmel

Die Einführung des §126a StGB – Strafbarkeit von Feindeslisten

Ist das Anfertigen solche einer Liste nun strafbar? Der §126a StGB wurde im Herbst 2021 seitens des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz im Bundestag vorgestellt. Hierbei handelte es sich um einen Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches zum Thema: Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat den Begriff auch noch einmal erläutert: Aktueller Begriff.

„Unter Feindeslisten seien Sammlungen von Daten, vor allem Adressdaten, aber auch Informationen über persönliche Umstände oder Fotos, von Personen zu verstehen, die – vorwiegend im Internet – veröffentlicht und zum Teil mit ausdrücklichen oder subtilen Drohungen oder Hinweisen verbunden werden, wie beispielsweise, die Person könne „ja mal Besuch bekommen“ oder „gegen so jemanden müsse man mal etwas unternehmen“.

Um die einschüchternde Wirkung einer Nennung auf solchen Listen zu bekämpfen und den betroffenen Personen das Ausleben ihrer Meinungsfreiheit zu ermöglichen, soll mit § 126a StGB-E ein neuer Straftatbestand geschaffen werden. (Quelle)“

Die FDP lehnte diesen Entwurf ab, weil sie diesen nicht für zielführend hielten und brachten einen Änderungsantrag ein, welchen sie wie folgt einleiteten:

„In der jüngeren Vergangenheit ist die Existenz von sogenannten Feindeslisten bekannt geworden. Auf diesen Listen werden (meist mutmaßlich aus rechtsextremen Kreisen) Daten, insbesondere Adressen, von Personen, die als „politische Gegner“ angesehen werden, veröffentlicht und mit Drohungen versehen. Nicht zuletzt der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat gezeigt, dass solche Anfeindungen in reale Gewalt umschwenken kann. (Quelle)“

Die FDP sorgte sich also offensichtlich durchaus vor Feindeslisten, wollten aber lieber einen Paragraphen aus dem Bundesdatenschutzgesetz in das Strafgesetzbuch überführen. Der §42 sieht Strafen nur für nicht-öffentlich zugängliche Daten vor, nicht jedoch für Daten, die öffentlich vorhanden und zusammengesucht wurden (sog. Doxxing, so wie im hier vorliegenden Fall). Der Gesetzentwurf der FDP wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt.

FDP-Fraktion & Partei distanzierten sich

Den meisten Zuspruch für den Online-Pranger gab es wenig überraschend aus der Querdenkerblase, da schließlich deren Hashtag genutzt wurde, aber auch von Accounts, die immer wieder durch rechtes Framing und Narrative auffallen. Das FDP-Mitglied ist offensichtlich als Teil der Querdenken-Bewegung einzuordnen, nicht nur in Bezug auf die Verharmlosung von Corona und der Interaktion mit entsprechenden Accounts, so empfiehlt er u.a. den führenden Querdenker-Anwalt Markus Haintz:

 

Mehrere User markierten die Bundestagsabgeordnete Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann bei der Attacke ihres Parteikollegen und fragten, wie sie denn zu solchen Querdenker-Pranger-Listen, aber auch zu dem Verhalten von Mic de Vries stünde. Sie distanzierte sich zeitnah von ihm und seinen Aussagen und erklärte dabei, auch für die gesamte Partei, sowie die Fraktion im Bundestag zu sprechen. Gleichzeitig betonte sie, dass er weder Mandat noch Amt innehabe.

WELT-Autor verteidigt Hass-Pranger?

Neben einer Menge Zuspruch von Querdenkern und Rechtsextremisten reagierte auch der immer wieder (Corona-)Desinformation verbreitende WELT-Autor Tim Röhn. Die Distanzierung an Frau Strack-Zimmermann kommentierte Röhn per „Drüberkommentar“ und führte die Diskussion dann auf seinem Profil weiter. Er unterstellte ihr – wahrheitswidrig, wie sie klarstellen musste – dass sie ihre damaligen Aussagen verschweigen wollte. Offenbar befürwortet er die Pranger-Aktion. Kritische Worte findet er dafür zumindest dort keine, wiederholt aber Kritik an der FDP-Politikerin, die klarstellt, dass diese „Pranger-Aktion“ „schwer kritikwürdig“ sei und nichts mit sachlicher Kritik zu tun habe, womit sie selbstverständlich Recht hat.

Später verbreitet er auch offenbar Falschaussagen über Frau Strack-Zimmermann. Er unterstellte ihr Diskreditierung, weil sie festgestellt hatte, dass Mic de Vries früher öffentlich erklärt hatte, es zu bedauern, dass er seine Corona-positive Tochter nicht auf Klassenfahrt schicken wollte.

Dabei ist genau das doch belegt:

Und seine weiteren Kommentierungen lassen auch keinen Zweifel daran, dass er es bedauert („leider“).

Auch daraufhin musste Strack-Zimmermann Röhn hinweisen, der als Journalist eigentlich sauber recherchieren sollte, bevor er Vorwürfe öffentlich macht.

https://twitter.com/MAStrackZi/status/1552704608660819968

Sie erklärt auch, wieso das zu kritisieren auch eine in Wahrheit liberale Position ist:

Gleichzeitig finden wir bei Tim Röhn keine inhaltliche Einordnung oder Faktenchecks der extremen Vorwürfe und Unterstellungen von Mic de Vries in dessen Pranger.

Weitere FDP-Mitglieder widersprechen de Vries‘ Aktion

Die Aktion stößt in der FDP auch auf Kritik. So auch bei Karoline Preisler. Sie ist bekannt dafür auf Querdenken-Demos aktiv Gegenrede zu halten und versucht mit den Menschen ins Gespräch zu kommen, kritisiert aber auch durchaus scharf manche Pläne des Gesundheitsministers. Man kann ihr also nicht vorwerfen, dass sie eine Lockdown-Hardlinerin oder Ähnliches sei. Denn es gibt einen Unterschied zwischen konstruktivem und destruktivem Verhalten – und potentiell lebensgefährdenden Aussagen auf Twitter. Wir haben Frau Preisler angeschrieben und gefragt, wie sie solche Listen empfindet, da sie selbst bereits auf Feindeslisten auftauchte. Sie antwortete darauf:

„Ich finde solche Listen immer gefährlich, weil sie zur plumpen Verallgemeinerung neigen, obwohl wir uns doch alle um Sachlichkeit und Differenzierung bemühen müssen. Auf irgendeiner Feindesliste zu landen bedeutet für mich konkret, dass ich ständig die Sicherheit meiner Angehörigen mitdenken muss. Das erschwert meine politische Arbeit. Nachdem Nordkreuz und Querdenker mich gelistet hatten, habe ich Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Das ist auch gut so, denn kaum ein öffentlicher politischer Auftritt vergeht, ohne dass ich bedrohliche Botschaften erhalte. Wer also solche undifferenzierten Pranger-Listen anlegt und führt, macht demokratische Teilhabe zu einer echten Verletzungs- oder Todesgefahr.“

FDP-Bundestagsabgeordnete teilt(e) die Liste ebenfalls

Aus der FDP kam aber nicht nur Kritik. Andere halfen dem Online-Pranger bei der Verbreitung. Kurz darauf retweetete Katja Adler, Mitglied des Bundestages, den Thread von Mic de Vries und empfahl, diesen Thread doch mal „quer zu lesen“:

Da dies nun im Widerspruch zur Aussage von Dr. Strack-Zimmermann stand, haben wir der Pressestelle der FDP-Bundestagsfraktion eine Presseanfrage geschickt. Wir erhielten darauf zunächst keine Antwort, konnten aber zwischenzeitlich darauf auf dem Profil von Katja Adler Folgendes lesen:

In ihrem ursprünglichen Retweet gab es zwischenzeitlich über 200 kritische „Drunterkommentare“ gemixt mit enorm viel Zuspruch – wenig überraschend offensichtlich überwiegend aus der Querdenkerblase. Am 28.07.2022 antwortete die Fraktion dann am Nachmittag, dass unsere Mail ja zwischen beiden Tweets gekommen sei und nun quasi alles gesagt sei. Eine Entschuldigung für das Verbreiten des möglicherweise strafbaren Online-Prangers oder eine Distanzierung von derartigem Verhalten konnten wir aber nicht finden und haben wir nicht erhalten.

Jörg Bernstein, Mitglied im Landtag Sachsen-Anhalt, zeigte sich im Übrigen enttäuscht über die Rücknahme des Retweets seiner Parteikollegin (und teilte den des Öfteren Desinformation unter Querdenken-Applaus verbreitenden WELT-Autor Tim Röhn.)

Katja Adler?

Wer ist eigentlich jene Katja Adler, die Abgeordnete, die derartige Querdenken-Pranger teilt? Sie wurde im Wahlkampf beispielsweise unterstützt von einem gewissen Tom Rohrböck. Rohrböck war bis 2021 eigentlich nur als Berater und Unterstützer der AfD bekannt (Quelle). Im Herbst 2021 fand dann ein Recherchekollektiv von NDR, WDR und „Zeit“ heraus, dass es auch enge Verbindungen vor allem zur hessischen FDP gibt. So seien bei einem Treffen in Österreich Vertreter der FDP, AfD und der FPÖ anwesend gewesen. Hier ein Video von STRG+F, die sich Tom Rohrböck einmal näher angeschaut haben. In der Recherche soll sich ergeben haben, dass Rohrböck sie mit einem Wahlspot unterstützte, in dem sie vor „Linksruck“ warnte (Quelle).

https://twitter.com/ChristianFuchs_/status/1463510888393105415?s=20&t=WoRSGO-lh8dp0VccA44hRw

Ein Liberaler auf der Suche nach rechtsfreien Räumen

Mic de Vries redet sich auf Twitter damit heraus, dass das ja alles eigenständig getätigte Äußerungen seien und es nicht strafbar wäre, wenn man diese einfach zitiert. Man hätte das ja schließlich in aller Öffentlichkeit gesagt. Er versucht es so darzustellen, dass die Menschen ihre Meinung ja bewusst geäußert haben, damit sie rezipiert und wiedergegeben wird. In der Theorie hat er damit Recht, ABER die nun zitierten Personen würden verneinen, dass die oftmals in Wahrheit unproblematischen und wahren Aussagen tätigten, damit sie von ihm nun in solch einer Liste veröffentlicht werden und behauptet werde, sie würden damit „ausgrenzen“ und „canceln“. Und genau das ist der kleine aber feine Unterschied, denn:

Im Besonderen Teil des Gesetzentwurfs lässt sich folgender Absatz finden:

„Da die Vorschrift auf den Schutz des öffentlichen Friedens abzielt, kann der Tatbestand auch bei einem Verbreiten von Daten verwirklicht sein, welche die betroffene Person freiwillig über sich preisgegeben hat. Der Unrechtsgehalt der Tat liegt gerade darin, diese Daten anderen Personen in einer Art und Weise zugänglich zu machen, durch die – anders als im Fall der anderweitigen Kenntnisgabe (zum Beispiel durch einen Zeitungsbericht) – das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestört wird. (Quelle)“

Es ist also völlig unerheblich, ob die betroffenen Personen diese Aussagen jemals öffentlich getätigt haben oder nicht. In dem Moment, wo jemand mit einer anderen Intention anfängt, diese Daten zu sammeln und zu veröffentlichen, so wie hier bzw. auf der Querdenken-nahen-Internetseite geschehen, sind sowohl der Schutz des öffentlichen Friedens als auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestört. Die Homepage mit Sitz in der Schweiz mag da vielleicht sicher sein, Mic de Vries hingegen ist es nicht. Vorstellbar ist auch, dass er nur einen kleinen Ausschnitt postet, da er vermutlich in erster Linie auf die Homepage lenken und Werbung dafür machen möchte.

Ist die aktuelle Liste strafbar oder nicht?

Anwalt Chan-jo Jun ordnet dies ähnlich ein. Auch für ihn ist klar, dass der Straftatbestand des §126a StGB erfüllt sein dürfte. Auch er bezieht sich auf den Gesetzentwurf und sieht die „Gefährdungseignung“ solcher Listen. Er bilanziert: „Feindeslisten sind in der Regel strafbar“.

https://twitter.com/Anwalt_Jun/status/1551965388732252163?s=20&t=VT3MP1qiB8fkGDpSM8SAXg

Hass und Hetze im Internet – eine Gefahr für Leib und Leben

Wohin Hass und Hetze im Internet führen können, haben wir bereits gesehen. So gab es schon konkrete Pläne für die Entführung des Gesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach:

Querdenker wollten Lauterbach entführen & planten den Umsturz

Und auch der Mord am Kassler Regierungspräsidenten und CDU-Mitglied Walter Lübcke wurde erst möglich, weil seine Adresse veröffentlicht wurde und monatelange digitale Hetzaufrufe gegen ihn liefen. Der Paragraph, der diese Aufrufe hätte unterbinden und bestrafen können, wurde erst zwei Jahre nach seinem Tod in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Für Walter Lübcke kam das zu spät, er wurde aufgrund seines Einsatzes für Geflüchtete mit einem Kopfschuss auf der Terrasse seines Hauses ermordet.

Rechtsextremer Blog ließ Privatadresse Lübckes & Drohungen in den Kommentaren stehen

Bis auf die Distanzierung von Frau Strack-Zimmermann, die angibt, für Partei und Fraktion zu sprechen, gab es jedoch erstaunlich wenig Distanzierung von den restlichen Teilen der FDP. Im Gegenteil, für ihre begrüßenswerte Haltung wurde Strack-Zimmermann direkt selbst Opfer eines rechtsradikalen Querdenker-Shitstorms und Hetze.

https://twitter.com/MAStrackZi/status/1552301728317509632

Viele Hass- und Desinformationsaccounts begangen, sie anzuprangern und Hass zu säen, wie der rechtsradikale Verschwörungsideologe Julian Reichelt, der die Liberale gleich zur autoritären Linksextremistin bastelt, um sein Feindbild zu fabrizieren.

https://twitter.com/Volksverpetzer/status/1552933787062919169

Es täte dem Image der FDP gut, wenn sie derartige Aktionen viel deutlicher verurteilen würde, und ihre eigenen Abgeordneten sichtbar gegen eine illiberale Allianz der rechtsradikalen Blase in Schutz nehmen würde, um nicht durch derartiges als Querdenker-Partei ähnlich der AfD wahrgenommen zu werden.

Artikelbild: DesignRage

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