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Presse fällt auf Manipulation herein: Gewaltkriminalität gegen Polizeibeamte um 31,2 % gesunken!

von | Mai 29, 2020 | Analyse

Von Tobias Wilke

UPDATE 31.05.: Wer sind hier die „Relativierer“?

Wegen des folgenden Artikels, den wir bereits am Freitag, den 29.05.2020 veröffentlicht hatten, wird uns nun vorgeworfen, Gewalt zu verharmlosen. Das ist grotesk! Anders als Bundesinnenminister Horst Seehofer, das Bundeskriminalamt in seiner Pressemitteilung und alle, die diese ungeprüft abgeschrieben haben, betrachten wir Tötungsdelikte sowie Schwere und Gefährliche Körperverletzung sehr wohl als Gewalt gegen Polizist*innen!

UPDATE: Vorgeschichte einer Falschmeldung

Das BKA hatte am 28.05.2020 eine Pressemitteilung (LINK)  zum aktuellen „Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamt*innen“ herausgegeben. Die Steigerungsrate aus der Pressemitteilung hat es in zahlreiche Artikel geschafft: „Gewalt steigt um 8,6 %“, als Beispiel wird unter anderem der Mordversuch an einem Polizisten im Münchner Hauptbahnhof aus dem Dezember 2019 genannt. Das Problem: In der Pressemitteilung des BKA ist diese Messerattacke, bei der der Beamte schwer verletzt wurde, ein Beispiel für „Widerstand und Tätliche Angriffe gegen Polizisten“. Und das ist grober Unfug!

Sowohl die absoluten Zahlen als auch die Steigerung von 8,6 % aus der Pressemitteilung beziehen sich allesamt ausschließlich auf „Widerstand und Tätlichen Angriff“, also zwei von insgesamt 11 (!) verschiedenen Straftatbeständen im 91-seitigen Bundeslagebild, zu denen selbstverständlich auch Mord gehört. Aber: der BKA-Sprecher hatte einfach die wortwörtlich erstbeste Tabelle genutzt, auf Seite 9 des Bundeslagebilds. Und dieser grobe Fehler wurde in etlichen Artikeln einfach ungeprüft übernommen. Der Volksverpetzer hingegen hatte auch den Lagebericht gelesen – bis zum Ende.

Quelle: Lagebild des Bundeskriminalamts

UPDATE: BKA vs. BKA vs. Volksverpetzer

Hätten Horst Seehofer, der BKA-Pressesprecher oder alle anderen, die dessen Angaben offenbar blind vertraut haben, etwas genauer bzw. überhaupt ins Lagebild des BKA geschaut, wäre ihnen schnell klar geworden, was dort alles als „Gewalttaten mit Opfererfassung Polizeivollzugsbeamt*innen“ zählt.

Auf Seite 53 findet sich eine entsprechende Tabelle, dort sind selbstverständlich auch Mord und Schwere bzw. Gefährliche Körperverletzung enthalten. Das Ergebnis dort: Die „Gewalt gegen Polizisten“ ist laut eigener Zählung der Polizei vergangenes Jahr nicht etwa um 8,6 % gestiegen, sondern nur um 1,3 %. Wenig schlagzeilenträchtig also. Die Steigerungsrate in der eigenen Pressemitteilung des BKA und den zahlreichen Artikeln zum Bundeslagebild ist somit 6,6 mal so hoch wie im Lagebild selbst!

Wie aber kommt der Volksverpetzer darauf, die Gewaltkriminalität gegen Polizeibeamte sei um 31,2 % gesunken, wie im (alten und neuen) Titelbild des Artikels behauptet?

Ganz einfach. Dafür haben wir ausschließlich die Straftaten betrachtet, die das BKA selbst als „Gewaltkriminalität“ (Summenschlüssel: 892.000) bezeichnet: Wenn also nicht Polizist*innen, sondern beispielsweise Lehrer*innen, Makler*innen oder Taxifahrer*innen Opfer einer entsprechenden Straftat werden. Oder sind diese etwa Gewaltopfer zweiter Klasse?

GRÜN: Gewaltkriminalität (!) mit Polizist*innen als Opfer laut BKA-Lagebild, Berechnung der Steigerungsrate für Volksverpetzer-Titelbild: -31,2 %

ROT: Gewalt gegen Polizisten laut BKA-Pressesprecher, Bundesinnenminister und zahlreichen Artikeln. Steigerungsrate: +8,6 %

GRÜN+GELB+ROT: Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamt*innen laut BKA-Bundeslagebild selbst. Steigerungsrate: +1,3 %

UPDATE: Änderungs- und Transparenzhinweis

Dieses Update haben wir unserem ursprünglichen Artikel vorangestellt. Diesen lassen wir komplett unverändert, weil wir weiterhin zu 100 % dazu stehen. In unserem Artikel ist durchgängig die Rede davon, der Pressesprecher des BKA habe von einer 8,2 %-prozentigen Steigerung gesprochen. Das stand auch im Tweet des BKA (Screenshot im Artikel) und entspricht wohl Horst Seehofers gerundeten 8 %.

In der Pressemitteilung, aus der alle uns bekannten Artikel zitieren, wurde dieser Wert allerdings auf 8,6 % korrigiert. Woher die ursprünglichen 8,2 % (Seehofer: 8%) stammten, ist dem Volksverpetzer übrigens durchaus klar: Diese Steigerungsrate bei „Widerstand und Tätlicher Angriff“ findet sich in der eingangs zitierten, erstbesten Tabelle des Bundeslagebilds. Darin enthalten war noch ein Rückgang bei „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“.

Angepasst haben wir allerdings das Titelbild. Neben dem Update-Stempel haben wir in der Unterzeile „Gewalt“ zu „Gewaltkriminalität“ geändert, wie auch zunächst von mir als Autor des Artikels gewünscht. Ein vermeintlich haarspalterischer Unterschied, aber ein durchaus relevanter: „Gewalt“ gegen Polizeibeamte ist schließlich deutlich umfassender als das, was Polizeibeamte unter „Gewaltkriminalität“ verstehen, wenn es andere trifft.

Und jetzt Schluss mit Updates, hier unser Originalartikel:

BKA und Bundesinnenminister manipulieren Statistik und Presse fällt darauf herein

Zu den vielen Dingen, die vermeintlich immer schlimmer werden, gehört nach landläufiger Meinung die sogenannte „Gewalt gegen Polizeibeamte“. Die AfD sieht darin ein Versagen der Regierung, leider erschreckend weite Teile der Presse eine Bestätigung ihrer mitunter lausig recherchierten Blaulichtartikel. Der Haken: Bei diesen Statistiken sind Polizei und Innenminister die einzige Quelle und der dringende Warnhinweis des Deutschen Journalistenverbands scheint irgendwie verpufft zu sein: „Bei Auseinandersetzungen ist die Polizei Partei und nicht unparteiischer Beobachter“. Was also wäre die Polizei demnach bei ihrer eigenen, bundesweiten Statistik zu „Gewalt gegen Polizei“? Genau!

Quelle: DJV

Wer liest schon Primärquellen?

Das Problem: den Warnhinweis des DJV scheint man nicht leicht zu beherzigen, wenn es um Statistiken geht, die angebliche „Gewalt“ gegen Polizeibeamte erfassen. Aber nur von eben dieser Polizei erfasst werden können. Umso notwendiger wäre es, diese Zahlen zu hinterfragen und auf Plausibilität zu überprüfen. Das ist teilweise durchaus möglich: Dafür müsste man allerdings tief im Zahlenmaterial der Polizei recherchieren, statt einfach nur deren Pressemitteilungen abzupinseln oder zu übernehmen, was die dpa meint, durch etwas knackigere Formulierungen daraus machen zu können. Beim Thema „Gewalt gegen Polizei“ hat der ehrenamtliche Volksverpetzer diesbezüglich schon dreimal (sehr zum Ärger der dpa …) vorgelegt, während sich überregionale Medien auch zum aktuellen Lagebericht erneut die Blöße geben:

Was ist „Gewalt gegen Polizeibeamte“?

Genau dieser Frage hatte sich der Volksverpetzer schon mehrfach gewidmet (Artikel eins, zwei und drei). Die Pointe: was das Bundeskriminalamt in ihrem jährlichen „Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/beamte“ als Gewalt gegen Polizisten definiert, wäre bei Streitigkeiten unter Max Mustermann und Otto Normalverbraucher größtenteils nicht einmal ein „Aggressionsdelikt“, geschweige denn eine Straftat der Kategorie „Gewaltkriminalität“.

Besonders wichtig ist dabei eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2017, die erstmals in der PKS 2018 berücksichtigt werden konnte und sich in den Polizeidienststellen offenbar noch immer nicht so richtig herumgesprochen hat: Die Einführung des §114 StGB „Tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte“.

Im aktuellen Bundeslagebild des BKA heißt es dazu:

Quelle: Bundeskriminalamt

In diesem Absatz auf Seite 8 des am 28.05.2020 veröffentlichten „Bundeslagebilds Gewalt gegen PVB 2019“ stecken so viele Informationen, die das BKA selbst, Bundesinnenminister Horst Seehofer, die DPA und alle, die deren Artikel ungeprüft übernehmen (s. o.) in Erklärungsnot bringen.

1.) Wenn laut BKA selbst (!!!) der tätliche Angriff aus dem bisherigen §113 StGB „herausgelöst“ wurde – warum erfasst das BKA diese nunmehr reinen Widerstandsdelikte (z. B. Festhalten an Laternenpfahl, Treppengeländer oder Sitznachbarn bei Demo) noch immer als „Gewalt gegen Polizeibeamte“?

2.) Anders als bei Körperverletzung- gibt es bei §114 StGB „Tätlicher Angriff“ keine Unterscheidung zwischen „versuchten“ und „vollendeten“ Straftaten. Wenn also eine Gruppe von 12 Beamten behauptet, jemand hätte eine Flasche nach ihnen geworfen (und keiner wurde getroffen), gibt es in der Statistik 12 „Opfer“. Einladung an unsere Leser*innen: vergleicht diese „Opfercharakteristik“ mit den Gewaltdarstellungen von BILD, Welt u.ä. zu den entsprechenden Opferzahlen.

3.) Wer ist überhaupt das „Opfer“ bei den seit 2017 „bereinigten“ Widerstandsdelikten? Laut BKA sind diese nicht einmal ein „Aggressionsdelikt“ – wie können sie dann noch immer eine „Gewalttat gegen Polizeibeamte“ sein?? Das geschützte Rechtsgut dieser Strafvorschrift ist nicht die körperliche Unversehrtheit der Beamten, sondern die „Verwirklichung des staatlichen Vollstreckungsinteresses durch die zur Vollstreckung berufenen staatlichen Organe.“

Anbei die BKA(!)-Definition des sogenannten Summenschlüssels zur „Gewaltkriminalität“. Wer dort §113 StGB „Widerstand“ findet, dem schenkt der Volksverpetzer-Shop 113 Tassen auf Kosten des ehrenamtlichen Autors dieses Artikels. §114 „Tätlicher Angriff“ ist auch nicht enthalten, zählt aber immerhin als „Aggressionsdelikt“ (Hier aber nicht einmal aufgeführt vom Bundeskriminalamt!)

Quelle: Bundeskriminalamt

Seehofer und BKA diktieren ihre Wunsch-Schlagzeilen

Wie eingangs dargestellt, folgt die Medienlandschaft in Deutschland unisono und ganz offensichtlich komplett ungeprüft den Schlagzeilenwünschen des BKA und des Bundesinnenministers.

„Einen erneuten Anstieg bei Widerstand und tätlichem Angriff“ gibt der BKA-Pressesprecher bekannt. Das ist schon deshalb kompletter Unfug, weil „Tätlicher Angriff“ für 2019 überhaupt erst zum zweiten Mal seit 2018 ausgewiesen wird in dem entsprechenden Bundeslagebild. Eine „erneute“ Steigerung kann es also gar nicht geben, sondern allenfalls eine erstmals mögliche. Die Steigerungsrate von 8,2% wird u.a. von dpa, BILD, Welt, Handelsblatt und Wirtschaftswoche übernommen – eine gelungene Manipulation durch das BKA, wie wir gleich nachweisen werden.

Nur einen Tag vor der Veröffentlichung des „Bundeslagebilds Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/beamte“ hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Statistik zur Politisch Motivierten Kriminalität schon eine kleine Vorschau auf das gewünschte Fazit geliefert:

„Der zweite Bereich, den ich bei der Polizeilichen Kriminalstatistik erwähnen möchte, ist der Widerstand gegen die Staatsgewalt. Hier haben wir viele tätliche Angriffe auf Amtsträger. Und hier gibt es auch einen Anstieg zu verzeichnen von 8 Prozent. Und dieser Anstieg ist in diesem Jahr bei der Betrachtung valide, denn er kann nicht wie bei früheren Vergleichen auf Gesetzesverschärfungen zurückgeführt werden. Es ist ein echter Vergleich möglich.“

(Quelle: Bundesinnenminister Horst Seehofer am 28.5.2020)

Falls Bundesinnenminister Horst Seehofer damit sagen wollte, dass sich eine weitere Recherche gar nicht erst lohne, hat er dpa, BILD und Welt wohl richtig eingeschätzt. Die Rechnung aber ohne Volksverpetzer gemacht.

Mord & Totschlag: keine „Gewalt gegen Polizei“??

Die vermeintliche Steigerung bei der „Gewalt gegen Polizisten“ von 8,2 % (BKA) bzw. 8 % (Seehofer), die bislang wohl von sämtlichen Medien ungeprüft übernommen worden ist, bezieht sich auf „Widerstand und tätlichen Angriff“ gegen Vollstreckungsbeamte. Eine durchaus geschickte und wohl sehr bewusste Auswahl von BKA und Seehofer: Denn die Delikte, die das BKA in ihrem durchaus fragwürdigen Bundeslagebild als „Gewalt“ definiert, sind sehr viel weiter gefasst.

Unter anderem gehören auch Mord und Totschlag dazu, Körperverletzungsdelikte oder Raub. Diese zumeist deutlich schwereren Straftaten gegen Polizeibeamte lassen BKA und Seehofer einfach unter den Tisch fallen, um auf die schlagzeilenträchtige Steigerung von 8 % zu kommen. Denn anders als „Widerstand und Tätlicher Angriff“ sind diese Zahlen sehr deutlich gesunken!

Quelle: Bundeskriminalamt

Inklusive Mord, Totschlag, Gefährlicher Körperverletzung etc. ist die „Gewalt gegen Polizeibeamte“ also nicht um 8,2 % gestiegen, sondern nur um 1,3 %. Wohlgemerkt: Laut eigener Definition, eigener Zahlen und eigener Erfassung des BKA. Damit also in der Öffentlichkeit das Klischee bedient wird, auf Polizeibeamte würde hinter jeder zweiten Hausecke eingedroschen, scheuen sich BKA und Bundesinnenminister Seehofer nicht, diese Statistik mutwillig zu verbiegen. Die Zahl der „Tätlichen Angriffe“ steigt, weil dazu auch echte Körperverletzungsdelikte zählen, die aber immer seltener als solche erfasst werden. Genau der statistische Effekt also, den Seehofer explizit bestritten hatte (siehe Zitat).

Fasste man aber unter „Gewalt gegen Polizisten“ nur jene Delikte zusammen, die das BKA auch selbst (!) als „Gewaltkriminalität“ definiert, ist diese Zahl im vergangenen Jahr jedoch deutlich gesunken um 31,2 %.



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