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Ein Armutszeugnis in 19 Zeilen: AfD über die Kriminalstatistik 2019

von | Mrz 27, 2020 | Aktuelles, Analyse

Von Tobias Wilke

Was könnte schon schiefgehen, wenn das sächsische Innenministerium eine Presseinformation zur Kriminalstatistik 2019 mit überwiegend positiven Entwicklungen veröffentlicht, die den bundesweiten Trend bestätigt? Ganz einfach: Einer Partei, die versucht, aus Angst und Verunsicherung Kapital zu schlagen, können „positive Entwicklungen“ nicht gefallen. Also versucht es die AfD mit einer eigenen Interpretation der Zahlen und scheitert kläglich.

Armutszeugnis in 19 Zeilen

Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag hatte prompt auf die gestrige Veröffentlichung ausgewählter Zahlen zur Kriminalstatistik reagiert: Die „Alternative“ schickte ihren innenpolitischen Sprecher Sebastian Wippel mit Sharepic und Pressemitteilung ins Rennen um die Deutungshoheit über die „Kriminalität in Sachsen“. Wippel war Oberbürgermeisterkandidat in Görlitz und ist „nebenbei“ Polizeibeamter der dortigen Polizeidirektion mit einer 20 %-Stelle.

Dass ein Job als Polizeibeamter nicht unbedingt dazu befähigt, Kriminalstatistiken zu lesen oder gar zu schreiben, ist allerdings kein originäres AfD-Problem. Wir gehen hier die Kernaussagen der AfD-Pressemitteilung durch und vergleichen diese mit der Statistik, auf die sie sich bezieht und was tatsächlich dahinter steckt.

„Verdopplung“ Linksextremismus?

CDU-Innenminister Wöller soll die Verdopplung der politisch motivierten Kriminalität im Bereich des Linksextremismus nachdenklich stimmen, fordert die AfD. Darüber nachgedacht wurde im Innenministerium durchaus – womöglich auch nach dem deutlichen Hinweis vom Volksverpetzer zum Phänomen „Wahlplakate“:

Gestohlen, zerknüllt, verunstaltet: Politiker teilen Schicksal ihrer Wahlplakate

Lange vor der Veröffentlichung der Kriminalstatistik hatten wir darauf hingewiesen, dass beschädigte oder gestohlene Wahlplakate der AfD von der Polizei zumeist als „Politisch Motivierte Kriminalität: Links“ erfasst werden, unabhängig davon, ob Tatverdächtige aus „der Szene“ ermittelt werden konnten. Und in Sachsen war 2019 mit Europawahl, Kommunalwahl und Landtagswahl quasi ein „Superwahljahr“. In der Pressemitteilung weist das Innenministerium sogar explizit darauf hin: 1.083 „Politisch motivierte“ Delikte betrafen im vergangenen Jahr Sachbeschädigungen an Wahlplakaten. Keine Brandanschläge also, die AfD aber unterschlägt diesen durchaus wichtigen Hinweis. Die extremistischen Gewalttaten lagen 2019 übrigens mit 208 Fällen auf einem 7-Jahres-Tief.

Quelle: Innenministerium Sachsen

„Demographische Effekte“

„Der marginale Rückgang bei der Gesamtzahl der Straftaten (minus 2,5 %) liegt einzig und allein an demographischen Effekten“, glaubt die AfD zu wissen. Das ist durchaus amüsant. In der Präsentation des Sächsischen Innenministeriums werden nämlich einige Deliktbereiche genannt, die deutlich massiver als „minus 2,5 %“ gesunken sind gegenüber dem Vorjahr.

So ging etwa die Zahl der Wohnungseinbrüche um 24 % zurück, die der Autodiebstähle sogar um 26 %. Hat sich also etwa ein Viertel der Einbrecher und Autodiebe just im vergangenen Jahr aus Altersgründen zur Ruhe gesetzt? Wohl kaum. Laut Europol haben Einbrecherbanden ihren Fokus auf Skandinavien verlegt und Autoknacker auf Luxusautos.

Die Erkenntnis der AfD „Bekanntlich begehen ältere Menschen weniger Straftaten als junge“ können wir beim Volksverpetzer allerdings durchaus unterschreiben! Nicht „Migrationshintergrund“ oder Religion sind maßgeblich für eine höhere Kriminalitätsbelastung bestimmter Bevölkerungsgruppen, sondern sozioökonomische Faktoren, entsprechende Perspektiven und vor allem das Alter. Vielleicht möchte die AfD ja ihre rechten Trolle zurück pfeifen, die uns wegen der gleichen Feststellung in diesem Artikel massiv anfeinden?

Kriminalstatistik: Messer-Martin dreimal so kriminell wie Chorknabe Chalid?

In Sachsen sind „Nichtdeutsche“ durchschnittlich übrigens rund 16 Jahre jünger als die „deutsche Bevölkerung“. Schön, wenn die AfD „die Jugend“ als kriminologisches Problem anerkennt, aber darüber werden sie wohl kaum nachgedacht haben …

Das „T“ bei „MITA“

„Wöller ist es 2019 lediglich gelungen, 104 von 1.276 ausländischen Intensivtätern abzuschieben (MITA). Das ist enttäuschend.“, erklärt Wippel. Vielleicht wäre seine Enttäuschung nicht ganz so groß, hätte ihm jemals einer erklärt, wofür „MITA“ steht: „(M)ehrfach/(I)ntensiv (T)atverdächtige (A)……“ – das „A“ steht für „Zuwanderer“. Herzlichen Glückwunsch, sächsisches Innenministerium!

Das „T“ steht aber nicht, wie fälschlich vom AfD-Polizeibeamten Wippel behauptet für „Täter“, sondern für „Tatverdächtige“. Als Polizeibeamter sollte eigentlich klar sein, dass die Polizei keine „Täter“ erfasst, sondern nur „Tatverdächtige“. Ob daraus später „Täter“ werden, entscheiden in einem Rechtsstaat die Gerichte.

Und das ist auch das „Problem“ bei den von ihm so schmerzlich vermissten Massenabschiebungen: um einen Nichtdeutschen wegen Straftaten auszuweisen, reicht in einem Rechtsstaat nicht dessen bloße Ermittlung als Tatverdächtiger durch die Polizei – die rechtskräftige Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens zwei Jahren ist zwingende Voraussetzung!

Ein Innenminister kann also keine Ausländer abschieben, die mehrfach wegen Fahrraddiebstahls, Besitz von Cannabis oder Schwarzfahren als Tatverdächtige ermittelt worden sind. Dafür braucht es deutlich schwerere Straftaten, entsprechende Verurteilungen, und es dürfen keine Abschiebungshindernisse vorliegen.

Quelle: Mediendienst Integration

Grenzen der „Überproportionalität“

In rechten Kreisen immer wieder beliebt: „Obwohl in (beliebiges Bundesland) nur x % Ausländer leben, machen diese unter den Tatverdächtigen y % aus. Total überproportional!“. Eine wirklich selten dämliche „Rechnung“, die bei der AfD in obiger Pressemitteilung so lautet: „Nicht-deutsche Tatverdächtige sind mit 21,6 % noch immer sehr deutlich überrepräsentiert, da sie nur fünf Prozent der Bevölkerung ausmachen.“

Preisfrage: Darf die Polizei nur Tatverdächtige statistisch erfassen mit einer Meldeadresse in Deutschland? Natürlich nicht! In diesem Fall ist das ganz besonders grotesk, da Wippel nicht nur Polizeibeamter in einer Polizeidirektion ist, die an Polen grenzt, sondern auch noch in der Grenzstadt Görlitz als Oberbürgermeister kandidierte.

Polen hat ca. 38 Millionen Einwohner, die Autobahn A4 bei Görlitz ist ein Tor nach Osteuropa mit wichtigen Handelsbeziehungen und zigtausenden Ein- und Durchreisenden. Hin und wieder ist aber auch ein „schwarzes Schaf“ darunter, das in Sachsen als Tatverdächtiger ermittelt wird.

Bei den Tatverdächtigen erhöhen diese zwar den Anteil der sogenannten „Ausländerkriminalität“, aber auch das Bundeskriminalamt warnt ausdrücklich davor, diese in Bezug zu setzen zum Anteil von Nichtdeutschen an der hiesigen Wohnbevölkerung.

Quelle: Bundeskriminalamt

Die AfD macht aber genau das und führt das Ganze gleich mit dem nächsten Satz komplett ad absurdum: „Darüber hinaus ist die Grenzkriminalität unverändert hoch.“

Wenn wie unmittelbar im Satz zuvor vorausgesetzt! nur in Sachsen wohnhafte Nichtdeutsche als Tatverdächtige in Betracht kommen, warum gibt es dann überhaupt diese ebenfalls angeprangerte Kategorie „Grenzkriminalität“? Die AfD wird sich irgendwann entscheiden müssen: Entweder „Grenzen zu wegen krimineller Ausländer“ ODER „In Deutschland gemeldete Ausländer sind überproportional kriminell!“.

Beides zusammen wie in dieser Pressemitteilung offenbart nur eines: selbst Hetze will gelernt sein.

„Angriffe“ auf Polizisten

Über die sogenannten „Angriffe“ gegen Polizei-Beamte hatte Volksverpetzer bereits ausführlich berichtet:

„Gewalt gegen Polizei“ wird von Polizei & Innenministerium selbst massiv aufgebauscht!

Es war übrigens ausgerechnet das Innenministerium Sachsen (unter Mitwirkung der Deutschen Presseagentur), das eine ohnehin schon mehr als fragwürdige Definition mit schlecht recherchierten Zahlen noch weiter ad absurdum geführt hatte. Nun seien also laut AfD sogenannte „Angriffe“ gegen Polizeibeamte in Sachsen um 4,6 % gestiegen.

Das Innenministerium fasst allerdings „Widerstand“ und „Angriffe“ zusammen. Bei „Widerstandsdelikten“ werden beispielsweise Demonstrant*innen „hart angegriffen“, um sie wegzutragen. Kein Angriff gegen Polizist*innen. Dass die „Tätlichen Angriffe“ gegen Polizeibeamt*innen gestiegen sind, ist dennoch durchaus wahrscheinlich: dieser Straftatbestand wurde erst 2017 eingeführt und setzt sich in der Statistik allmählich durch. Solche Tätlichkeiten, die überwiegend im Versuchsstadium bleiben, wurden jahrelang als Körperverletzungen erfasst.

Während also diese neuen „Tätlichkeiten“ gegen Polizeibeamt*innen steigen, sinken die Zahlen für die bislang übliche Erfassung als Körperverletzungen massiv: Laut Bundeskriminalamt in der aktuellen Statistik für 2019 um 37,4 % bei den „vorsätzlichen, einfachen Körperverletzungen“ und um 30,9 % bei den „schweren und gefährlichen Körperverletzungen“. Ein statistischer Effekt also, den aber auch Polizeigewerkschaften gekonnt ignorieren. Zumindest diesen Punkt kann man somit nicht allein der AfD anlasten.

Quelle: Bundeskriminalamt

Wo sind die „Zuwanderer“?

Es ist durchaus aufschlussreich, welches Thema die AfD in ihrer Pressemitteilung ausgespart hat: ausgerechnet die „Zuwanderer“! In der Kriminalstatistik sind das Geflüchtete, aber auch Nichtdeutsche ohne gültiges Visum, die nie einen Asylantrag gestellt haben.

Warum sollte die AfD ausgerechnet diese Gruppe, der sie schon so viele, irreführende und sogar nachweislich falsche Pressemitteilungen „gewidmet“ hat vergessen? Wahrscheinlich liegt das an der deutlich gesunkenen Zahl der Tatverdächtigen. In Sachsen wurden im vergangenen Jahr 8,9 % Zuwanderer weniger als Tatverdächtige ermittelt und auch bundesweit sind die Zahlen laut BKA-Statistik deutlich gesunken. Vor allem bei „Gewaltdelikten“.

Quelle: Bundeskriminalamt



Artikelbild: shutterstock.com / Screenshot AfD Sachsen