Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen „Querdenker“ – es gibt auch immer mehr Urteile. Da es mittlerweile so viele sind, fassen wir die Urteile regelmäßig in einem Sammelartikel zusammen. In der vorherigen Woche gaben wir euch Updates zu Attila Hildmann und dem Ex-Polizisten Tim(m) K.:
Amtsgericht Sinsheim: Hetze gegen Lauterbach kostet richtig Geld!
Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach twitterte am 11.09.2022: “Der Holocaust ist und bleibt hoffentlich das größte Verbrechen der Menschheit. Das dürfen wir nie vergessen.”
“Querdenker”,denen schon seit Jahren sämtlicher Anstand und der letzte Funke Rest-Verstand verloren gegangen ist, kommentierten diesen Tweet. Allerdings nicht zum Thema, sondern sie zogen die Lockdowns, die es so nie gab, sowie Impfungen als Vergleich heran:
Im Hinblick auf die unzähligen Opfer des Holocausts wirklich menschenverachtende Tweets. Eine Querdenkerin wollte dies noch “toppen” und antwortete: “Das wird man später über deine Verbrechen an der Menschheit auch sagen. Dein Gen-Experiment wird wahrscheinlich noch schlimmer.” Der Tweet wurde angezeigt (geht z.B. ganz einfach über hessengegenhetze.de, egal wo ihr wohnt) und es erging ein Strafbefehl über 2000 €. Querdenker halten sich aber nicht gerne an Gesetze, sodass natürlich Einspruch dagegen eingelegt wurde. Es ging also vor Gericht. Dort gab sie zu, dass sie den Tweet verfasst habe, es sei aber keine Beleidigung gewesen. Die Richterin gab ihr Recht: Es handele sich sogar um üble Nachrede. Der Tatvorwurf: Verstoß gegen § 188 StGB – Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.
Einspruch zurückziehen wäre günstiger gewesen
Nach kurzer Beratung wurde ihr dann mitgeteilt, dass es teurer werden könne, sie habe aber noch die Möglichkeit den Einspruch zurückzuziehen. Ihr könnt schon ahnen, was jetzt kommt: natürlich ziehen Querdenker ihren Einspruch nicht zurück, sie sind ja quasi im Widerstand gegen den Staat! Das Geld sei ihr egal, es gehe ihr um Recht und Unrecht, wie die Rhein-Neckar-Zeitung berichtet.
Recht hat sie dann zu spüren bekommen: statt den 2.000 € aus dem Strafbefehl darf sie nun 12.000 € zahlen. Die Staatsanwaltschaft forderte nur 40 Tagessätze à 50 €, also genau die 2.000 €, die auch im Strafbefehl waren, die Richterin ging mit 120 Tagessätzen zu je 100 € deutlich darüber hinaus. Das Einkommen der Frau wurde geschätzt, da sie keine Angaben machte. Die Strafe ist wohl auch deshalb so hoch, weil der Tweet ganz knapp an dem Straftatbestand der Volksverhetzung kratzte.
Haft nach Übergriff auf Journalisten bei Querdenker-Demo
Wenn man nicht nur rechtsextrem, sondern auch noch mehrfach vorbestraft ist, ist es zwar nicht überraschend, dass man auch auf Querdenker-Demos auftaucht, aber dann sollte man nicht auch noch anwesende Journalisten attackieren. Macht man dies dennoch, gibt es einen Gerichtsprozess und ein weiteres Urteil. Wir berichteten schon mehrfach über Nazis auf Querdenker-Demos:
Die Schnittmenge von Nazis und Querdenkern scheint nicht nur bei Demonstrationen, sondern auch im Bereich des kriminellen Verhaltens groß zu sein. Vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wurde Marcel J. (32 Jahre alt) nun zu zwei Jahren und vier Monaten Haft (also ohne Bewährung) verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts ist er des räuberischen Diebstahls und der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Im Anschluss an eine Querdenker-Demo Ende Dezember 2021 soll Marcel J. dem Journalisten Julius Geiler sein Handy entrissen haben, einen Stoß vor die Brust gegeben haben, um dann mit dem Handy wegzurennen. Der Journalist hatte zu dem Zeitpunkt die Auflösung der Versammlung gefilmt. J. landete daraufhin in Untersuchungshaft. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt die Untersuchungshaft auch noch weiterhin bestehen.
Ein Mitangeklagter, der J. dabei unterstützt haben soll, wurde wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 9600 Euro verurteilt. Das Gericht blieb bei beiden Angeklagten unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Psychiatrie für querdenkenden Reichsbürger
In letzter Zeit berichten wir häufiger darüber, dass Querdenker psychiatrisch untergebracht werden, da sie mangels Zurechnungsfähigkeit nicht schuldfähig seien. Doch woher kommt das? Sind Querdenker ein Fall für die Psychiatrie?
Karoline Hochreiter schrieb in der Zeitschrift für Psychodrama und Soziometrie über “Corona-Verschwörungstheorien und Psychotherapie” – den Versuch einer Annäherung. Darin heißt es: “Es gibt es eine neue Studie, die besagt, dass die Faszination von Verschwörungswelten (Schiesser 2022) Suchtcharakter annehmen kann (Correa 2022).”
Menschen, die auf der Suche nach Bestätigung und Zugehörigkeit sind, würden sich häufig in “kritische Kreise” bewegen und dort sehr schnell Dynamiken entwickeln, die genauso schnell wahnhaft wirken können. Häufig werden dazu alte Beziehungen beendet und das soziale Umfeld verlassen, um voll und ganz in der neuen Szene einzutauchen. Dort gibt es die Anerkennung, die ihnen zuvor fehlte. Da werden bereits bestehende und unterdrückte Ängste ernst genommen und auf ein neues Niveau gehoben. Dort fühlt man sich zum ersten Mal verstanden. Thomas J., oder auch “Commander Pansen”, wie er auf Twitter genannt wird, ist einer dieser Leute. Er sieht sich als Major bzw. Commander der/des SHAEF, der auf Telegram regelmäßig Leuten die Hinrichtung, bevorzugt durch Erschießen, verkündete.
33 angeklagte Straften: Hassliste an 25.000 Leute kommuniziert
Auf seinem Telegram-Kanal verurteilte er seine “Gegner” immer wieder zum Tode, 25.000 Abonnenten bekamen diese Nachrichten auf ihre mobilen Endgeräte. J. wurde daher in 33 Fällen angeklagt und sollte dafür auch eigentlich juristisch zur Verantwortung gezogen und verurteilt werden.
“Ein Gutachter sagte vor Gericht, der 55-Jährige leide seit rund zwei Jahren an einer wahnhaften Störung, die kaum zu behandeln sei”, wie der NDR berichtet. Und weiter: “Der Wahn des 55-Jährigen sei aufgrund seines sozialen Abstiegs entstanden. Der gelernte Koch habe als Selbstständiger Insolvenz anmelden müssen. Zeitweise lebte er nach eigener Schilderung nahezu mittellos.” Im September 2022 sollte er daher psychiatrisch untergebracht werden. Handy und Tablet sollten ebenfalls eingezogen werden. Dagegen hatte J. Revision eingelegt. Anfang März entschied dann der Bundesgerichtshof, die Revision zu verwerfen. Sie sei nicht begründet, das Urteil sei passend.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Urteil weitestgehend bestätigt
Die Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat, soweit es die Annahme von Schuldunfähigkeit des Angeklagten und die Anordnung seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anbelangt, keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Insofern hat der Senat das Rechtsmittel verworfen. Lediglich die Einziehungsentscheidung hat der Senat aufgehoben, weil das Landgericht diese nicht rechtsfehlerfrei begründet hat. Über die Einziehung wird daher eine andere Strafkammer des Landgerichts Oldenburg neu zu verhandeln und zu entscheiden haben.
Bundesgerichtshof, abgerufen am 28.04.2023
Heißt: Die Wegnahme von Handy und Tablet wurden nicht fehlerfrei begründet. Im neuen Verfahren können ihm Handy und Tablet dennoch erneut entzogen werden. Hoffen wir, dass er in der Klinik die Hilfe erhält, die er benötigt. An der Stelle folgender Lesetipp: Thomas Stompe – Vom Wahn zur Tat. Das Buch erschien bereits lange vor Beginn der Corona-Pandemie, zeigt aber erstaunlich viele Parallelen zu aktuellen Querdenkern, Reichsbürgern & Co. auf.
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