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Volksverpetzer gewinnt gegen die Ostdeutsche Allgemeine vor Gericht

von  | Aktuelles | 4. Juni 2026 |  6 min

Wir haben gewonnen! Das Landgericht Dresden hat den Versuch der „Ostdeutschen Allgemeinen", uns gleich sechs Aussagen aus einer unserer Analysen gerichtlich verbieten zu lassen, vollständig abgewiesen. Es ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit. Und es ist ein Sieg, den ein kleiner, komplett spendenfinanzierter Blog wie wir gegen das Projekt eines reichen, Russland-affinen Verlegers nur deshalb erringen konnte, weil unsere Leserschaft hinter uns steht.

Worum es ging

Wir haben in den vergangenen Monaten mehrfach die „Ostdeutsche Allgemeine" (OAZ) eingeordnet, das neue, problematische Blatt des Multimillionärs Holger Friedrich. Wir haben die erste Ausgabe gefaktencheckt, wir haben die überraschend großen Schnittmengen mit dem rechtspopulistischen Hetzportal Nius dokumentiert, und wir haben in einer Analyse von Matthias Meisner und Oliver Rautenberg gezeigt, wie die OAZ Kritik an der vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall beobachteten Anastasia-Bewegung relativierte. Wie immer natürlich: inhaltlich sachlich, mit Quellen, mit Belegen, mit Verlinkungen.

Die OAZ hatte allgemein auf die breite Medienkritik auch anderer Medien eine inhaltliche Antwort angekündigt. Geliefert hat sie etwas anderes. Sie schoss sich auf den Kleinsten und vermeintlich schwächsten Kritiker ein: Auf Volksverpetzer. Erst gab es eine Diffamierungskampagne im eigenen Blatt, dann folgten Anschwärz-Mails ihres Chefredakteurs an unsere Partner und Förderer, schließlich eine anwaltliche Abmahnung mit ganzen dreizehn beanstandeten Punkten.

Sechs davon brachten sie am Ende vor das Landgericht Dresden, um sie uns per einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen. Lauter Nebensächlichkeiten und Wertungen, während der Kern der Recherchen unangetastet blieb. Dass das Blatt jede Menge Fake News reproduziert, Rechtsextreme in und hinter der AfD hofiert und pro-russische Propaganda verbreitet, das sollte durch derartige Nebenschauplätze ins Hintertreffen geraten, vermuten wir.

Was das Gericht entschieden hat

Das Landgericht Dresden (Az. EV 3 O 658/26) hat jetzt die OAZ auf ganzer Linie abblitzen lassen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Juristisch lief es so: Fünf der sechs angegriffenen Formulierungen sind nach Auffassung des Gerichts zulässige Meinungsäußerungen, die durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt sind. Bei einer weiteren Passage handelt es sich schlicht um eine zutreffende Tatsachenbehauptung, die das Persönlichkeitsrecht der Gegenseite gar nicht erst spürbar beeinträchtigt. Ein rechtswidriger Eingriff lag in keinem einzigen Punkt vor. Wir hätten beim letzteren Punkt schlicht damit Recht, dass der OAZ-Autor Texte für ein esoterisches Magazin verfasst hat, in "denen er sich unter anderem auf den Anthroposophie-Gründer Rudolf Steiner bezieht".

Wer sich wie die Ostdeutsche Allgemeine, so das Gericht, „mit Stellungnahmen in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert". Im Klartext: Ein Verlag, der selbst austeilt und sich publizistisch in den Meinungskampf begibt, muss auch einstecken können.

Das ist eine Entscheidung im Eilverfahren. Die OAZ kann dagegen vorgehen und den Streit fortsetzen. Da sie über signifikant mehr finanzielle Mittel als wir spendenfinanzierter Blog verfügen dürften, erwarten wir, dass uns hier eine langwierige und teure Materialschlacht bevorsteht. In der sie vielleicht darauf hoffen könnten, dass wir irgendwann aus finanziellen Gründen kapitulieren müssen. Das wird nicht passieren, dank des Supports unserer Community.

Warum wir, warum überhaupt vor Gericht

Man muss sich klarmachen, gegen wen wir hier stehen. Die OAZ existiert nur, weil Holger Friedrich sie mit seinem Millionenkapital aus dem Nichts gestampft hat. Und sie ist von Beginn an auffällig offen nach rechts: mit einem wohlwollenden Porträt des rechtsextremen AfD-Chefs, mit einem Interview des neurechten Vordenkers Götz Kubitschek, mit einem pro-russischen Propagandisten als Aufmacher. Der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk hat Friedrichs Berliner Zeitung in den Blättern „Berlinskaja Prawda" genannt, und derselbe Friedrich wird Ende Juni ausgerechnet auf einem „Demokratiekongress" der rechtsextremen AfD im Bundestag einen Impulsvortrag halten, Seite an Seite mit Rechtsradikalen wie Hans-Georg Maaßen und Personen von „Junger Freiheit" und Nius. Er halte das für seine „Pflicht".

Genau dieser Mann ließ eine Münchner Großkanzlei auf uns los. Nicht auf den Spiegel, nicht auf die taz, nicht auf die Blätter, in denen unser Gastautor Matthias Meisner ebenfalls Kritik an der Ostdeutschen Allgemeinen geäußert hat. Auch die FAZ berichtet kritisch, gestern auch über unseren Sieg vor Gericht. Nein, man ging auf ein kleines Team los, ohne Verlagshaus, ohne Rechtsabteilung, ohne Staat oder Millionär im Rücken. Es geht bei so einem Vorgehen erfahrungsgemäß nicht ums Gewinnen, sondern ums Lähmen: Kosten produzieren, Nerven kosten. Ein Exempel statuieren, an dem alle anderen sehen sollen, was passiert, wenn man über das Treiben so eines Verlags berichtet. Wir kennen das Muster bereits aus dem jahrelangen Verfahren mit dem Pandemie-Leugner Wolfgang Wodarg oder des ebenfalls rechts abgerutschten Cicero. Alles Verfahren, die wir gewonnen haben. Wir glauben: Es ist der Versuch, den Meinungskorridor mit Geld und Anwälten enger zu ziehen. Auch diesmal ist er gescheitert.

Das hier ist euer Sieg

Wir konnten uns nur deshalb wehren, weil wir uns … nun ja, wehren konnten. Hinter Volksverpetzer steht kein Multimillionär, der eine Zeitung samt Verlag aus dem Privatvermögen finanziert. Hinter uns steht ihr. Seit über zehn Jahren sind wir zu hundert Prozent spenden- und mitgliederfinanziert. Jede Anwaltsstunde, jede Verteidigungsschrift, jeder Recherchetag wird von euch bezahlt. Dass wir uns solche Angriffe zur Not auch durch alle Instanzen leisten können, ohne einzuknicken, ist keine Selbstverständlichkeit. Es ist genau die Krisenfestigkeit, die ein millionenschweres Gegenüber bei uns vielleicht nicht erwartet hatte. Und sie ist allein euer Verdienst. An dieser Stelle ein aufrichtiges Danke.

Deshalb werden wir weiter kritisch über die OAZ und über Holger Friedrich berichten, wann immer es etwas zu berichten gibt. Ganz aktuell zum Beispiel über die 400 "Fake-Autoren" der Ostdeutschen Allgemeinen. Wenn rechtsoffene Millionäre versuchen, sich Meinungshoheit zu kaufen und unliebsame Kritik wegzuklagen, dann braucht es ein Gegengewicht, das ihnen nicht gehört. Wenn du es dir leisten kannst, unterstütze unsere Arbeit mit einer Spende oder einem Abo. Und wenn nicht: Teilen, liken und weitererzählen hilft uns mindestens genauso. Bleibt dran, bleibt laut, bleibt kritisch. Wir bleiben es auch.

Artikelbild: Frank May/dpa-Zentralbild/dpa / Canva. Teile des Artikels wurden mit maschineller Hilfe erstellt. Wie Volksverpetzer KI verwendet.

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