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Zahlen zu angeblicher „Gewalt“ gegen Polizisten: Täter-Opfer-Umkehr in der Polizeigewalt-Debatte

von | Jun 8, 2020 | Aktuelles, Analyse

VORBEMERKUNG UND GRUSS NACH BAYERN

von Tobias Wilke

Nach meiner Kritik an den Zahlen aus dem Landeslagebild „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamt*innen“, das Bayerns Innenminister Joachim Herrmann am 4. Juni vorgestellt hatte, meldete sich das Bayerische Staatsministerium des Innern via Twitter.

Ihre Ankündigung, Stellung zu beziehen, ist durchaus überraschend. Andere wie beispielsweise das Bundeskriminalamt bleiben offenbar lieber in Deckung, nachdem ich ihnen in einem ausführlichen Artikel für den Volksverpetzer grobe Fehler bei der aktuellen Präsentation des „Bundeslagebilds Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/beamte“ nachweisen konnte. Details später im Text.

Am Ende dieses Artikels möchte ich die vom Bayerischen Innenministerium gewünschten Fragen also auch an das BKA richten, sowie die anderen 15 Innenministerien der Länder.

DEUTUNGSHOHEIT DANK UNIFORM?

#BlackLivesMatter und die Diskussion um Polizeigewalt haben auch Deutschland erreicht. Es gibt zwar viele, vor allem Betroffene, die seit Jahren und Jahrzehnten immer wieder versuchen, darauf aufmerksam zu machen – bislang hat das aber zu wenige wirklich interessiert.

Wer ernsthaft meint, es gäbe in Deutschland keine rassistischen Polizeikontrollen, weil diese ja eigentlich verboten sind, und Polizeigewalt sei eine zu vernachlässigende Randerscheinung, hält wahrscheinlich auch den Feuertod des gefesselten Oury Jalloh in einer Dessauer Arrestzelle für eine tragische Verkettung vollkommen unlogischer, aber „leider“ nicht mehr nachvollziehbarer Zufälle. Denjenigen, die Polizeigewalt und -rassismus sichtbar machen wollen, bleiben aber „nur“ die vielen, gewissenhaft dokumentierten Schilderungen konkreter Fälle.

Denn das Problem ist: Straftaten und dazu gehörige Tatverdächtige werden offiziell einzig und allein von der Polizei selbst statistisch erfasst. Warum auch sollte die Polizei in ihren eigenen Statistiken ansatzweise erpicht darauf sein, ihr mögliches Fehlverhalten lückenlos zu erfassen und zu veröffentlichen?

Als die Ruhr Universität Bochum einen Zwischenbericht zu ihrer Studie über Polizeigewalt veröffentlichte, gingen Polizeigewerkschaften auf die Barrikaden. DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt empörte sich über jene wissenschaftlichen Methoden, die er bei einer anderen Studie über Gewalt gegen (!) Polizei ausdrücklich begrüßte (Link Zwischenbericht).

#TEAMPOLIZEI VS. #TEAMFAKTEN

Unter dem Hashtag #TeamPolizei wähnen sich aktuell diejenigen auf der argumentativen „Gewinnerseite“, die ausgerechnet auf Statistiken der Polizei verweisen, wenn es darum geht, wie oft Polizist*innen angeblich selbst Opfer von Gewalt werden. Sollte dann „in absoluten Ausnahmefällen“ auch mal die Dienstfaust ausrutschen, muss man das wohl einfach verstehen … es wird schon seine Gründe haben! Das Ziel derer, die in einer aktuellen Debatte über Polizeigewalt versuchen, den Fokus auf Gewalt gegen Polizei zu lenken, ist offenbar kein geringeres als die Täter-Opfer-Umkehr zur Zerstörung des Diskurses.

Aber: Bundesinnenminister Horst Seehofer, das Bundeskriminalamt, einige Innenminister der Länder sowie die Polizeigewerkschaft DPolG haben den Bogen wohl überspannt. Ihre offensive Desinformation, mitunter sogar nachweisliche Manipulation bei sogenannter „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamt*innen“ ist mess- und belegbar – mit ihren eigenen Statistiken und Definitionen!

EINE STATISTIK, DIE SONST KEINER LIEST …

Über äußerst fragwürdige Statistiken der Polizei zu „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/beamte“ hatte der Volksverpetzer schon mehrfach ausführlich berichtet (Hier, hier, hier und aktuell hier). Unsere Kritik: in diesen „Lagebildern“, werden überwiegend Straftaten gezählt, die das BKA selbst in seinen sogenannten „Summenschlüsseln“ gar nicht als Gewaltkriminalität definiert.

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 werden beispielsweise beim §113 StGB „Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte“ überhaupt keine Tätlichkeiten (!) mehr gegen Polizeibeamte erfasst. Es geht dort beispielsweise um den Versuch, sich aus einem polizeilichen Haltegriff zu lösen. Sobald die Person auch nur eine Schlagbewegung in Richtung des Beamten durchführt oder versucht ihn anzuspucken, zählt das als „Tätlicher Angriff“ nach §114 StGB und ist dann kein „Widerstand“ mehr. Den „Tätlichen Angriff“ wiederum führt das BKA selbst seit der Kriminalstatistik 2018 lediglich als „Aggressionsdelikt“, nicht aber als „Gewaltkriminalität“.

Widerstandshandlungen sind nicht einmal ein „Aggressionsdelikt“, dennoch wurden 2019 bundesweit offiziell 43.290 Polizeibeamte als „Gewaltopfer“ gezählt, ohne dass ihr Gegenüber auch nur versucht hätte, sie zu attackieren. Opfer „Tätlicher Angriffe“ wurden vergangenes Jahr 26.176 Beamte.

… DAZU DIE (FALSCHE!) BKA-PRESSEMITTEILUNG

Peinlich: in seiner aktuellen Pressemitteilung (LINK Pressemitteilung) zum aktuellen „Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/beamte“ betrachtet das BKA ausschließlich diese beiden Delikte als „Gewalttaten gegen Polizisten“ und fasst sie zusammen als wäre es ein und dieselbe Straftat.

In diesen Zahlen enthalten: genau NULL Fälle dessen, was das BKA als „Gewaltkriminalität“ betrachtet, obwohl im vergangenen Jahr nach Volksverpetzer-Recherchen 1.363 Beamte als Opfer von Mord, Totschlag, Gefährlicher oder Schwerer Körperverletzung erfasst wurden. Die Mord- und Totschlagsdelikte blieben zum Glück allesamt im Versuchsstadium, dennoch gab es auch 2019 Fälle mit schwer verletzten Beamten, wie beispielsweise nach einer Messerattacke im Münchner Hauptbahnhof.

Die somit unvollständigen Zahlen aus der BKA-Pressemitteilung wurden von Presse und Medien ungeprüft verbreitet. Bundesinnenminister Horst Seehofer trug sie mit ernster Miene vor bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der „Kriminalstatistik 2019“ und wunderte sich offenbar auch nicht darüber, warum darin ausgerechnet Fälle schwerster Gewaltkriminalität wie Mord & Totschlag gegen Polizeibeamte fehlten. Der Volksverpetzer hat diese Zahlen umgehend nachgeliefert (hier).

Presse fällt auf Manipulation herein: Gewaltkriminalität gegen Polizeibeamte um 31,2 % gesunken!

EXTRAWURST FÜR BAYERN?

Das Bundeskriminalamt hat für sein „Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/beamte“ folgende Straftaten als „Gewalttaten mit Opfererfassung PVB (Polizeivollzugsbeamte)“ festgelegt:

Quelle: Bundeskriminalamt

Das BKA selbst weist also selbst ausdrücklich darauf hin, dass die eigenen Definitionen von „Gewalttaten“ bzw. „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte“ mehr oder weniger willkürlich gewählt wurden und nicht gleichzusetzen zu setzen sind mit jener „Gewaltkriminalität“, der auch Menschen zum Opfer fallen können, die keine Polizist*innen sind!

Immerhin: auf den Straftatbestand „Beleidigung“ wurde bei der eigenen Definition von „Gewalt“ verzichtet. Für dieses Bundeslagebild wird das BKA von den Landeskriminalämtern mit ihren Zahlen beliefert – also auch vom Bayerischen Staatsministerium des Innern.

Auffällig: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat in seinem „Landeslagebild Gewalt gegen Polizisten“ Zahlen präsentiert, die mitunter sehr deutlich abweichen von denen, die im Bundeslagebild für Bayern ausgewiesen sind.

Des Rätsels Lösung:

In Bayern wurden entgegen der BKA-Definition „Beleidigungen“ einfach als „psychische Gewalt“ bezeichnet, beleidigte Beamte somit als „Opfer von Gewalt gegen Polizist*innen“ (Link Pressemitteilung).

„Ein solches Ausmaß an Gewalt ist absolut inakzeptabel“, so Bayerns CSU-Innenminister Joachim Herrmann in der Pressemitteilung.

Der Volksverpetzer wird in Sozialen Medien nach unseren Artikeln über derart aufgebauschte Zahlen immer wieder gefragt „Welches Interesse sollten Polizei und Innenminister denn haben, diese Gewalt gegen Polizisten so zu übertreiben?“

 

Wir antworten zumeist: „Mehr Geld und Personal, bessere Ausrüstung, Argumente für weitere Eingriffe in Bürgerrechte?“. Oder wie es das Bayerische Innenministerium in der Pressemitteilung zu ihrem Landeslagebild selbst formuliert:

Quelle: Bayerisches Innenministerium

Genial! Beleidigungen werden als Gewalt definiert, um die Polizei mit Einsatzstöcken und Tasern zu militarisieren. Aber wäre Kommunikationstraining nicht der deutlich besser geeignete Lösungsansatz gewesen und vor allem viel günstiger?

BKA UND ALLE INNENMINISTER: WIR HABEN FRAGEN!

Obwohl bislang nur das Bayerische Innenministerium eine Stellungnahme angekündigt hat und um Fragen bittet, betreffen fast alle davon auch das Bundesinnenministerium, die 15 Innenministerien der anderen Länder und natürlich das Bundeskriminalamt.

FRAGE 1 : WESHALB SIND POLIZISTEN „WIDERSTANDS- GEWALTOPFER“?

Wie das Bundeskriminalamt im „Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/beamte“ erläutert, hat der „Gesetzgeber den tätlichen Angriff aus § 113 StGB herausgelöst und den neuen Straftatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) geschaffen.“ (Quelle: Bundeskriminalamt)

Somit ist seit der PKS 2018 der §113 „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ befreit von sämtlichen Handlungen, die sich in aggressiver oder gar gewalttätiger Weise gegen Personen richten, also gegen Vollstreckungsbeamte. Er wird vom BKA auch nicht als „Aggressionsdelikt“ geführt. Dennoch wurden bundesweit 54%  (!) der Polizist*innen, die Sie als „Gewaltopfer“ bezeichnen, lediglich wegen eines Widerstandsdelikts als solche erfasst!

Thomas Fischer, früher Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof und heute Kolumnist, hatte ein wohl recht typisches Widerstandsdelikt so beschrieben:

Quellle: Thomas Fischer in Die Zeit vom 31.1.2017

Warum zählen Sie Beamte, die an Amtshandlungen beteiligt waren, welche zur Anzeige wegen eines solchen Widerstandsdelikts führten, dennoch weiterhin als „Opfer von Gewalt“?

FRAGE 2 : SIND „VERSUCHE“ BEI TÄTLICHEM ANGRIFF UNRECHERCHIERBAR?

„Tätlicher Angriff im Sinne des § 114 StGB ist jede in feindseliger Absicht unmittelbar auf den Körper des anderen zielende Einwirkung ohne Rücksicht auf ihren Erfolg (z.B. Flaschenwurf, der den Polizisten verfehlt).“ (Quelle: Bundeskriminalamt)

Bis zur unter Frage 1 erläuterten Gesetzesänderung wurden solche Fälle wohl zumeist als „Einfache Körperverletzung“ erfasst, deren Zahl seitdem erwartungsgemäß sinkt: Im Jahr 2016 wurden noch 16.705 Polizeibeamte als Opfer einer „Vorsätzlichen einfachen Körperverletzung“ (inkl Versuchen) erfasst, 2019 waren es nur noch 2.846.

Übrigens: Auch dieser erhebliche Rückgang wird in der Pressemitteilung des BKA ausgeblendet, weil ja nur „Widerstand und Tätlicher Angriff“ betrachtet wurden. Die vermeintliche Steigerung der „Gesamtgewalt“ gegen Polizisten um 8,6% ist also wirklich grober Unfug. (BKA: Bitte um Stellungnahme!)

Der Haken:

Anders als bei Einfacher Körperverletzung gibt es bei Tätlichem Angriff keine Unterscheidung mehr zwischen „versucht“ und „vollendet“. Es gibt nur noch „vollendete“ Straftaten, auch wenn das Gegenüber einen halben Meter an einem behelmten Beamten vorbeispuckt oder in die Luft boxt.

Ich habe mir erlaubt, Ihre eigene Tabelle zu Straftaten mit „Opfererfassung Polizist*innen“ auf die in den Lagebildern relevanten Delikte zu straffen. Hier sieht man wohl recht gut, wie jener „Flaschenwurf (oder Spucke, Schubser, Kratzer), der Beamte verfehlt“, grundsätzlich nie als „versuchtes“, sondern stets als „vollendetes“ Delikt gezählt wird.

Quelle: Bundeskriminalamt

Haben Sie tatsächlich keine Möglichkeit, diesen für fast alle anderen Straftaten durchaus erheblichen Unterschied zwischen „versucht“ und „vollendet“ auch bei Tätlichen Angriffen in der Statistik darzustellen? Ihre Beamt*innen sollten doch wissen, ob sie getroffen wurden oder nicht!

FRAGE 3 : WAS MACHT POLIZIST*INNEN “WERTVOLLER“ ALS LEHRER*INNEN?

Mit dem „52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ wurden bisherige Straftatbestände geändert und neue Straftatbestände geschaffen.

Beim tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) ist die Strafandrohung hinsichtlich der Mindeststrafe höher als bei Körperverletzung gemäß § 223 Abs. 1 StGB, obwohl beide die gleichen Tätlichkeiten erfassen: vom Versuch des Anspuckens bis zum Faustschlag.

Mal ehrlich: ist es soviel verwerflicher, wenn ein Sturzbetrunkener beim Versuch, einem Beamten in voller Schutzmontur vor das Schienbein zu treten selbst hinfällt, als wenn ein cholerischer Vater eine junge Lehrerin mit der Faust der Faust ins Gesicht schlägt, weil diese es „gewagt“ hatte, mit seinem Kind im Unterricht „Das Tagebuch der Anne Frank“ zu lesen?

Auch wenn weder „Einfache Körperverletzung“ noch „Tätlicher Angriff“ als „Gewaltkriminalität“ zählen, sondern jeweils als Aggressionsdelikte, lohnt sich womöglich ein Vergleich der Opferzahlen verschiedener Berufe bei „Gewaltkriminalität“, um die tatsächliche Dimension dessen einzuschätzen, was immer wieder als „typische Beispiele“ für jene „Gewalt gegen Polizisten“ genannt wird.

Zur Erinnerung:

in der Pressemitteilung zur BKA-Statistik wird der bereits erwähnte Messerangriff auf den Polizeibeamten am Münchner Hauptbahnhof (Versuchter Mord und Gefährliche Körperverletzung) tatsächlich als Beispiel genannt für Zahlen zu „Widerstand und Tätlichem Angriff!“, wo dieser gar nicht aufgezählt wurde.

Hier also ein paar Vergleichswerte zu Opfern von Gewaltkriminalität in verschiedenen Berufsgruppen, für die ich zwei Ihrer Tabellen zusammengefügt habe. Demnach werden doppelt so viele Mitarbeiter*innen im privaten Bewachungsgewerbe Opfer von Gewaltkriminalität wie Polizeivollzugsbeamt*innen und dreimal so viele weibliche Lehrkräfte wie JVA-Vollstreckungsbeamte.

Quelle: Bundeskriminalamt

Wäre es nicht im Interesse der Transparenz, die Zahlen in Ihren Lagebildern und die jeweilige Einstufung von „Gewalt“ entsprechend einzuordnen? Das bringt mich gleich zur nächsten Frage.

FRAGE 4 : WER SOLL DIESEN BERUF NOCH ERGREIFEN WOLLEN?

Die Jugendarbeitslosigkeit ist in Deutschland, nicht nur im europäischen Vergleich, besonders niedrig. Bei der Anwerbung von Auszubildenden konkurriert die Polizei mit der Wirtschaft und deren mitunter deutlich besseren Verdienst- und Karrierechancen.

In den vergangenen Jahren wurde viel Geld in Kampagnen investiert, um den Polizeiberuf attraktiver darzustellen. Wenn es nun aber wie in Bayern wegen völlig verzerrter Zahlen heißt „Jeder zweite Polizist wurde vergangenes Jahr Opfer von Gewalt“, können Sie sich sicherlich vorstellen, wie viele Eltern ihren Kindern solche Artikel und Pressemitteilungen vorlegen, um ihnen diesen Berufswunsch mit aller Vehemenz auszureden.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Wer bleibt übrig? Wohl eher jene jungen Leute, die sagen „Ich habe den Taser, die Schutzweste und den Schlagstock. Sollen sie es doch versuchen!“ Hand aufs Herz: Stellen Sie sich so die Zukunft der Polizei vor?

FRAGE 5: WANN ZÄHLEN POLIZISTEN ALS „VERLETZTE GEWALTOPFER“?

In der Pressemitteilung des Bayerischen Innenministeriums heißt es:

„So gab es 2019 7.959 Fälle von verbaler und körperlicher Gewalt (+3,5 Prozent), wobei das Gros Fälle körperlicher Gewalt waren (4.501, +2,7 Prozent). Dabei wurden 2.599 Polizistinnen und Polizisten verletzt (+1,3 Prozent).“

Die Zahl der Verletzungen klingt erstaunlich hoch, sobald man verstanden hat, dass „Gewalt“ gegen Polizisten deutlich weiter gefasst ist als gegen andere Personen. Sind die beiden Datenbanken, also die Erfassung von Straftaten und während der Ausübung des Dienstes verletzte Beamte, überhaupt miteinander verknüpft?

Kurzum: heißt „dabei (!) wurden 2.599 Polizistinnen und Polizisten verletzt“ auch tatsächlich, dass diese durch „körperliche Gewalt“ gegen Polizeibeamt*innen verletzt wurden? Oder wurden viele davon einfach im Dienst verletzt – also bei Arbeits- oder Wegeunfällen?

Ich frage vor allem deshalb, weil Sie nicht das erste Innenministerium wären, das da so einiges durcheinander gebracht hat: Das Innenministerium Sachsen hatte nach einer Anfrage der dpa die Zahl der durch „Angriffe“ verletzten Polizeibeamt*innen auf 442 beziffert. Diese Zahl entsprach zufällig genau der Zahl der Polizist*innen, die sich laut einer Anfrage der Linken „im Dienst“ verletzt hatten.

Darunter fielen etliche Sportunfälle, „Stürzen vom Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit“ und sogar ein lädierter Finger nach dem „Biss einer verletzten Katze im Praktikum“ zum Nachteil eines Angehörigen der Hochschule der Sächsischen Polizei. Und ein „Zeckenbiss“, kein Scherz. Schenkelklopfer. Als „Verletzte durch Fremdeinwirkung“ blieben nach tabellarischer Auswertung durch den Volksverpetzer noch 76 Beamte übrig (mehr dazu).

„Gewalt gegen Polizei“ wird von Polizei & Innenministerium selbst massiv aufgebauscht!

Bayern hat zwar rund dreimal so viele Polizeibeamt*innen wie Sachsen, aber tatsächlich 34mal so viele (in Worten: vierunddreißig mal) sollen durch Gewalt bzw. Fremdeinwirkung verletzt worden sein? Würden bitte mal alle Innenministerien prüfen, welche Zahlen sie als „Verletzte durch Gewalt gegen Polizeibeamte“ herausgeben würden oder erst kürzlich herausgegeben haben?

FRAGE 6: WARUM NICHT EINFACH „STRAFTATEN GEGEN DIE POLIZEI“?

Viele (gewollte?) „Missverständnisse“ ließen sich vermeiden, setzten das Bundeskriminalamt und die Innenminister der Länder einfach auf klare und ehrliche Formulierungen. Weder das Bundeslagebild, noch die Landeslagebilder „Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/beamte“ oder die vielen Pressemitteilungen der Polizei und Innenministerien zum Thema beziffern das, was Leser*innen, Zuschauer*innen oder Zuhörer*innen unter „Gewalt“ verstehen. Wer das Delikt „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ verstanden hat, käme nie auf die Idee, ausgerechnet den Zupackenden als Opfer dessen zu betrachten, der sich nicht einmal durch einen Gegenangriff wehrt.

Warum nennen Sie diese Lagebilder nicht einfach „Straftaten gegen die Polizei“ mit einem mehr als verständlichen Fokus auf Gewaltkriminalität? Hinzu kämen Aggressionsdelikte und Widerstandshandlungen, vielleicht auch Beleidigungen. Alles sauber getrennt. Sie werden die Möglichkeit einer objektiven Betrachtung dieser Delikte durch Presse, Medien und Bevölkerung doch hoffentlich nicht fürchten?

FRAGE 7: WEN SOLLEN BODYCAMS SCHÜTZEN?

Normalerweise wäre das eine rhetorische Frage, aber Bayerns Innenminister hat den Kauf von 1.400 Bodycams explizit in Verbindung gebracht mit Konzepten zum Schutz vor „Gewalt gegen Polizist*innen“ (inklusive Beleidigung).

Von Anfang an drehte sich die Diskussion in Deutschland nur um diesen einen Zweck: Polizist*innen zu schützen. Der Hintergrund ist aber ein gänzlich anderer, womit wir wieder mitten drin sind in der aktuellen Debatte.
In den USA waren Bodycams für Polizisten nahezu flächendeckend eingeführt worden, um Bürger*innen vor Polizeigewalt zu schützen! Tatsächlich scheinen mehrere Studien diesen Effekt zu bestätigen, auch wenn das angesichts der vielen, dokumentierten Fälle von Polizeigewalt zynisch klingen mag. Aber in Deutschland war das ohnehin nie das Ziel: Die Polizei stemmte sich vehement dagegen, dass diese Kameras ständig filmen sollen und verwies auf das Arbeitsrecht und den Datenschutz.

Das Ergebnis: In Deutschland entscheiden die Beamt*innen, wann und ob sie eine Bodycam einschalten. Ich war selbst bei einer solchen Expertenanhörung und erinnere mich an die bleichen Gesichter von Polizeigewerkschaftern, als ein namhafter Kriminologe forderte, Betroffene einer polizeilichen Maßnahme sollten wenigstens das Recht haben, das Einschalten der Bodycam zu verlangen.

In Zeiten, in denen potentiell von Polizeigewalt Betroffene „Alexa“ oder „Siri“ weitaus komplexere Anweisungen geben, dürfte das technisch kein Problem darstellen. „Bodycam an!“ wäre ein denkbarer Sprachbefehl. Haben Sie jemals in Erwägung gezogen, Bodycams auch zum Schutz der Bürger*innen vor Polizeigewalt einzusetzen? Gibt es triftige Gründe, die dagegen sprechen?

EINE KLEINE SCHLUSSBEMERKUNG

Wir sind sehr gespannt auf die Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und bedanken uns ausdrücklich für die Bereitschaft, sich konstruktiv mit Kritik auseinander zu setzen. Andere dürfen sich gern ein Beispiel daran nehmen:

Falls das Bundeskriminalamt für die hoffentlich sehr bald öffentlich korrigierte Pressemitteilung zum eigenen (!) „Bundeslagebild Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen/beamte“ noch immer nach den „irgendwie übersehenen“, mitunter wirklich schweren Gewalttaten gegen Polizist*innen sucht, empfehlen wir Seite 53.

Das Problem lässt sich auch nicht aussitzen. Oder möchten Sie die Zahlen nächstes Jahr wieder unterschlagen, damit sie mit dem Vorjahr „vergleichbar“ bleiben?

Quelle: Bundeskriminalamt



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