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Quatsch-Urteil: Verwaltungsgericht Wien fällt auf Fakes über PCR-Tests herein

von | Apr 1, 2021 | Analyse

Peinlich: Verwaltungsgericht Wien ist auf Fake News hereingefallen

Wien. PCR-Tests sind validiert, funktionieren und weisen zuverlässig Corona-Infektionen nach. Das ist ein unumstrittener wissenschaftlicher Fakt, den wir bei Volksverpetzer alle paar Tage wiederholen müssen, weil ideologisch verblendete Desinformations-Streuer:innen konsequent alle Fakten ignorieren und sich und andere mit immer neuen Fake News vom Gegenteil überzeugen möchten. Nein, sogar müssen, weil sie sonst eingestehen müssten, seit Monaten Hirngespinsten hinterherzulaufen. Weder der Erfinder der PCR-Tests noch die WHO hat jemals etwas anderes erklärt, als dass PCR-Tests Infektionen nachweisen. Hier ein zentraler Faktencheck, wir bringen später noch mehr:

PCR-Tests sind sehr genau: Teile diesen Text, um die zentralen Lügen der Pandemie-Leugner zu widerlegen

Derzeit wird eine Meldung aus Wien wie wild von der Pandemie-Leugner:innen-Bewegung geteilt und gefeiert. Und zum tausendsten Mal sollen wieder die immer falschen Behauptungen der extremistischen Szene belegt worden sein. Laut Erzählung soll ein Gericht aus Wien entschieden haben, dass PCR-Tests ungeeignet seien, um Infektionen nachzuweisen. Es ist aber wieder mal nicht so einfach, wie die Dauerlügner der Querdenker euch weismachen wollen.

Verwaltungsgericht Wien: Worum ging es beim Urteil überhaupt?

Ende Januar wurden 15 von 17 Demonstrationen, ein großer Teil davon gegen Corona-Maßnahmen, durch die Landespolizeidirektion untersagt (Quelle). Die Polizei begründete die Untersagung der Veranstaltungen so:

„Einerseits wurde diese mit der erwartbar hohen Teilnehmerzahl begründet, in der Anmeldung nannte die FPÖ 2.000 zu erwartende Teilnehmer, die Landespolizeidirektion war aber der Ansicht, dass eher »mehrere Tausend Personen« zu erwarten seien und diese sich außerdem zu großen Teilen nicht an Abstandsregel oder Maskenpflicht halten würden.“ (Quelle)

Die rechtspopulistische FPÖ reichte dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wien ein und um diesen Fall geht es nun beim vielfach geteilten Urteil.

Das Gericht beruft sich allen Ernstes auf ein YOUTUBE-Video mit Fake News!

Zunächst nochmal zu den Fakten, damit hier keine Verwirrung entsteht: Die WHO erkennt PCR-Tests als geeignet an; und PCR-Tests sind geeignet, um Infektionen nachzuweisen. Dass dies angeblich nicht stimmt, ist eine Lüge, die die Querdenker ständig wiederholen. Das haben wir schon hier behandelt:

Wie dich Pandemie-Leugner belügen, dass die WHO die Pandemie für beendet erklären würde

Das Entscheidende am Urteil sind die folgenden Passagen (Quelle): 

Das Verwaltungsgericht Wien hat […] über die Beschwerde […] vom 30.01.2021, […] mit welchem die für 31.01.2021 angezeigte Versammlung untersagt wurde, zu Recht e r k a n n t:

I. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid behoben.
Die Untersagung erfolgte zu Unrecht.

Begründet wird das Urteil unter anderem mit diesen Aussagen (darauf stürzen sich auch die Pandemie-Leugner:innen) – und Achtung! Fake News! – :

„Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter »Fallzahlen«, »Testergebnisse«, »Fallgeschehen« sowie „Anzahl an Infektionen«. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht. […] Für die WHO ausschlaggebend ist die Anzahl der Infektionen/Erkrankten und nicht der positiv Getesteten oder sonstiger »Fallzahlen«. […]

Konkret ist nicht ausgewiesen, welchen CT-Wert ein Testergebnis hatte, ob ein Getesteter ohne Symptome erneut getestet und anschließend klinisch untersucht wurde. Damit folgt die WHO dem Erfinder der PCR-Tests (https://www.youtube.com/watch?…). Mutatis mutandis sagt er damit, dass ein PCR-Test nicht zur Diagnostik geeignet ist und daher für sich alleine nichts zur Krankheit oder einer Infektion eines Menschen aussagt.“ […] 

Laut einer Studie aus dem Jahr 2020 […] ist bei CT-Werten größer als 24 kein vermehrungsfähiger Virus mehr nachweisbar und ein PCR-Test nicht dazu geeignet, die Infektiosität zu bestimmen.

[…]

Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten „bestätigten Fälle“ die Erfordernisse des Begriffs „Kranker/Infizierter“ der WHO. Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test (bestätigter Fall 1) wird von der WHO abgelehnt, siehe oben.

Und aufgrund dessen heißt es:

Insgesamt ist bezüglich der „Information“ des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien und der darauf fußenden Begründung des Untersagungsbescheides festzuhalten, dass zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen.

Also zum Mitschreiben: Weil laut Gericht

  1. Die WHO PCR-Tests als ungeeignet eingestuft hat (HAT SIE NICHT)
  2. Eine Youtube-Quelle zitiert damit wird, dass der Erfinder der PCR-Tests (Mullis) meinte, die Tests wären ungeeignet, um Infektionen nachzuweisen (HAT ER NICHT: Quelle)

meint das Verwaltungsgericht Wien, „dass zum Seuchengeschehen keine validen und evidenzbasierten Aussagen und Feststellungen vorliegen.“

Noch einmal: Beides ist 100 % falsch. Kommen wir noch mal zu den Fakten:

Das Gericht hat anscheinend nicht den Unterschied zwischen „infiziert“ und „erkrankt“ verstanden, die Bedeutung von CT-Werten realitätsfern interpretiert und sich auf eine unbelegte (!) Aussage eines AIDS-Leugners bezogen.

https://twitter.com/docjosiahboone/status/1377264822870495243

Die Fakten: Nein, die WHO hat PCR-Tests nicht als ungeeignet eingestuft

Diese Geschichte ist nicht neu, wir berichteten wie bereits gesagt, schon darüber (mehr dazu). „Unglaublich: WHO warnt vor Unzuverlässigkeit von PCR-Test“, titelte der Desinformationsblogger Reitschuster am 22. Januar. Die Behauptung in der Überschrift ist jedoch falsch. Wie wir in unserem Faktencheck bereits feststellten, geht die wahre Geschichte nämlich so:

„Also eigentlich sagt die WHO in ihrem Paper nur, dass man bitte vor Durchführung der PCR-Tests ganz genau die Anleitung studieren und Anweisungen befolgen solle. Also ganz vereinfacht erklärt: Bei den Corona-Tests muss man die Proben in mehreren Zyklen vermehren lassen, um den Coronavirus zu finden. Je mehr Zyklen man dazu aber braucht, bevor man ein positives Ergebnis bekommt, desto ungenauer und unzuverlässiger ist es.“

Wenn man also erst nach vielen Zyklen ein schwach positives Ergebnis haben sollte, und der Patient nach Untersuchung keinerlei Symptome zeigt, soll man die Person lieber nochmal testen, weil das Ergebnis dann unzuverlässig ist.

Das beweist nicht, dass PCR-Tests unzuverlässig sind, das zeigt, wie sehr sich die Labore Mühe geben (sollen), zuverlässig zu arbeiten! Das ist nichts Neues, so wird das schon immer gemacht. Wie gesagt, die WHO sagt buchstäblich, dass das ja bereits in der Anleitung steht. Der Desinformationsblogger blamierte sich bei der Bundespressekonferenz mit seinen Fragen dazu:

Die WHO hat also selbst nie irgendwo davon gesprochen, dass PCR-Tests ungeeignet seien, um Infektionen nachzuweisen!

Hier ist das, was die WHO wirklich sagt. Querdenker lügen buchstäblich darüber – und das Gericht in Wien ist wohl volle Kanne darauf reingefallen. Peinlich.

Faktencheck 2: Auch der Erfinder des PCR-Tests hat diese nicht schlechtgeredet!

Nun zum Erfinder des PCR-Tests, Mullis, der vom Gericht herangezogen wurde, und seinen angeblichen Aussagen zu seinem PCR-Test. Hierzu schrieb DPA Factchecking (Quelle): 

BEWERTUNG: Eine grundsätzliche Ablehnung seitens Mullis zum Einsatz des PCR-Tests als Viren-Nachweis ist nicht belegt. Die PCR-Methode wird seit Jahren für die Diagnostik in der Medizin verwendet – auch bei Viren.

FAKTEN: PCR steht für „Polymerase Chain Reaction“, zu deutsch: Polymerase-Kettenreaktion. Der US-amerikanische Biochemiker Kary Mullis entwickelte die Methode und erhielt dafür 1993 den Nobelpreis für Chemie.

Dass Mullis die Verwendung von PCR beim Nachweis von Viren angeblich ablehnt, geht vermutlich auf einen englischsprachigen Blogartikel aus dem Jahr 1996 zurück. Zu finden ist er auf einer Seite, die sich mit dem Verschwörungsmythos befasst, wonach das Virus der HIV-Infektion angeblich kein AIDS auslösen soll. Diesem Mythos hing auch Kary Mullis an – wofür er scharf kritisiert wurde.

Die englischsprachigen Faktenchecker von Reuter schrieben zur Mullis‘ Fake Story Folgendes (Quelle):

Sein Zitat soll gelautet haben: „Die PCR dient der qualitativen Identifizierung von Substanzen, ist aber von Natur aus ungeeignet, um Zahlen zu schätzen. Obwohl es einen verbreiteten Irrtum gibt, dass die Viruslasttests tatsächlich die Anzahl der Viren im Blut zählen, können diese Tests überhaupt keine freien, infektiösen Viren nachweisen; sie können nur Proteine nachweisen, von denen man – in einigen Fällen fälschlicherweise – annimmt, dass sie einzigartig für HIV sind. Die Tests können genetische Sequenzen von Viren nachweisen, aber nicht die Viren selbst.“

Tatsächlich stammt das Zitat aber aus einem Artikel von John Lauritsen vom Dezember 1996 über HIV und AIDS, nicht über COVID-19.

Der Kontext um das Zitat zeigt, dass Lauritsen nicht sagt, dass PCR-Tests nicht funktionieren. Stattdessen stellt er klar, dass PCR Substanzen qualitativ und nicht quantitativ identifiziert, indem sie die genetischen Sequenzen von Viren nachweist, aber nicht die Viren selbst.

Also nochmal für alle zum Mitschreiben: Weder hat der Erfinder der PCR-Tests Mullis, noch die WHO, davon gesprochen, dass man mit den Tests keine Infektionen nachweisen kann. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wien, basiert auf Fake News.

Fazit: Verwaltungsgericht Wien ist wohl auf Fake News hereingefallen

Was wir hier mit dem Wiener Verwaltungsgericht erleben, ist kein Novum, sondern dieselbe Geschichte, die wir schon oft in Bezug auf PCR-Tests erlebten. Seit Monaten versucht die Pandemie-Leugner:innen-Szene die PCR-Tests in Diskredit zu bringen. Dabei handelt es sich um eine strategische „große“ Lüge, um die Lockdown Maßnahmen als Ganzes in Zweifel zu stellen. Von wegen, wenn die Tests nicht stimmen, gibt es auch keine Argumentationslinie für Lockdowns. Das ist fundamental falsch.

PCR-Tests sind sehr genau: Teile diesen Text, um die zentralen Lügen der Pandemie-Leugner zu widerlegen

Wir erlebten auch schon öfter, dass Aussagen der WHO so verdreht wurden, dass sie in genau dieses Narrativ passen sollen. Alles Fake und absichtliche Verdrehungen:

Pandemie-Leugner lügen weiter: KEINE “Lockdown Kehrtwende” bei der WHO

Ob es sich beim Richter um einen Verschwörungsideologen handelt, können wir nicht feststellen. Was jedoch klar feststeht, ist, dass die Begründung des Verwaltungsgericht Wien leider nicht auf Tatsachen beruht.

Wie geht es weiter? Urteil wird wohl einkassiert

Verwaltungsrechtsprofessor Peter Bußjäger meint zum Urteil (Quelle):

„Wir sind hier noch in der ersten Instanz, es ist weder gesagt, dass ein Gericht in Oberösterreich gleich entscheiden muss, nicht einmal, dass am gleichen Gericht in Wien gleich entschieden wird, ist sicher.“

Ergänzend:

„Erstaunlich“ findet Bußjäger, dass das Verwaltungsgericht „sich so weit hinauslehnt“ und die Grundlagen der Corona-Risikobeurteilung hinterfragt. Das sei vor allem deshalb erstaunlich, weil aus der Entscheidung nicht herauszulesen ist, dass das Verwaltungsgericht ein Gutachten dazu eingeholt hätte. „Wenn ich diese Dinge hinterfrage, was ich als Gericht natürlich darf, brauche ich einen Sachverständigen. Das selber zu machen halte ich durchaus für kühn.“

Die Polizei Wien kann offensichtlich diese auf Fake News basierende Gerichtsentscheidung „nicht nachvollziehen“ und wird außerordentliche Revision einlegen (Quelle).

Auch das Gesundheitsministerium kann das Quatsch-Urteil nicht nachvollziehen. Das Ministerium treffe Entscheidungen ausnahmslos auf Grundlage der Gesetze, gestützt durch die Expertise von Fachexpertinnen und -experten, hieß es gegenüber der „ZiB“ (Quelle).

Es sei erwähnt, dass es bereits wissenschaftliche Analysen gibt, die nachgewiesen haben, dass ein direkter Zusammenhang zwischen Demos von Corona-Leugner:innen und Neuinfektionen bestehen:

Studie beweist: Nur 2 Querdenker-Demos haben bis zu 21.000 Menschen angesteckt

Von diesem Urteil ist also erstmal wirklich nicht viel zu halten. Gerade Desinformationsverbreiter:innen sollten sich über das Fake News-Urteil aus Wien nicht zu sehr freuen. Wenn ihr Fake-Gläubigen begegnet, die glauben, ein Richter aus Wien, der sich ein Fake-Youtube-Video angeschaut hat und einige Dinge falsch verstanden hat, würde die ganze Pandemie in Luft auflösen, fragt sie doch nach einem viel relevanteren Beschluss aus Deutschland: Dieser aus Berlin, der so ziemlich jedes Quatsch-Jura-Argument der Querdenker zerlegte und einen entsprechenden Antrag zurückwies. Das verschweigen die Fake-Verbreiter dann doch lieber.

DIESEN Gerichtsbeschluss zu Corona-Maßnahmen verschweigen dir Querdenker

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