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Querdenker-Urteile der Woche (KW 11): Ballweg-Beschwerde gescheitert

von | Mrz 19, 2023 | Serie

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen „Querdenker“ – es gibt auch immer mehr Urteile. Da es mittlerweile so viele sind, fassen wir die Urteile regelmäßig in einem Sammelartikel zusammen. Letzte Woche berichteten wir über eine Mutter, die ihre Kinder 2,5 Jahre nicht zur Schule geschickt hat. Auch möchten wir euch noch immer ans Herz legen, euch bitte als Schöff:in an euren Gerichten zu bewerben, damit die Gerichte nicht von Rechts unterwandert werden.

Ballwegs Verfassungsbeschwerde gegen U-Haft ist gescheitert

Michael Ballweg sitzt mittlerweile seit Ende Juni 2022 in der JVA Stuttgart Stammheim in Untersuchungshaft. Das ist zugegeben eine durchaus ungewöhnlich lange Dauer, da die Untersuchungshaft laut Strafprozessordnung nicht länger als sechs Monate dauern sollte. Nur in speziellen Fällen, wenn zum Beispiel ausgiebig ermittelt werden muss, ist eine Verlängerung der Untersuchungshaft möglich. Da Ballweg u.a. gewerbsmäßiger Betrug und Geldwäsche vorgeworfen wird, werden wohl auch Geldflüsse genauer unter die Lupe genommen und weitere Zeugen ausermittelt werden. Die Vorwürfe wurden mittlerweile auf einen „Versuch“ herabgestuft. Seine Anhänger feiern ihn trotzdem:

Weiterhin dringender Tatverdacht

Das Amtsgericht begründete die Fortführung der Inhaftierung damit, dass weiterhin ein dringender Tatverdacht, sowie Fluchtgefahr bestünde. Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte einen neuen Haftbefehl aus und gegen diesen legte Ballweg Beschwerde ein.

That’s it. That’s the news. Also, könnte sie sein. Aber: die Beschwerde gelang gar nicht erst bis zur Entscheidung:

Damit sei auch der An­trag auf eine einst­wei­li­ge An­ord­nung ge­gen­stands­los. Zu den Grün­den konn­te der Ge­richts­spre­cher noch keine Aus­kunft geben. Ball­weg könn­te jetzt noch den Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof für Men­schen­rech­te an­ru­fen.

beck-aktuell.de, abgerufen am 16.03.2023

Ballwegs Anwälten könnte dies aber ganz gelegen kommen, denn sie kündigten bereits im Januar 2023 an, dass sie als nächsten Schritt zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen wollen, um zu klagen.

Ärztin verhaftet: falsche Maskenatteste

Die 66-jährige Ärztin Bianca W. aus Moritzburg wurde Ende Februar verhaftet und in Untersuchungshaft verbracht, da ihr über hundert Fälle (mind. 162) von unrichtigen Maskenattesten und fälschlich ausgestellten Impfunfähigkeitsbescheinigungen vorgeworfen werden. Der Vorwurf lautet konkret: gewerbsmäßiges Ausstellen falscher Gesundheitszeugnisse in besonders schwerem Fall. Parallel fand die Durchsuchung ihrer Wohnung statt, Handy und ein vierstelliger Geldbetrag sollen beschlagnahmt worden sein. Mindestens 12.500 € soll sie dadurch eingenommen haben, wie die Staatsanwaltschaft Dresden zitiert wird. Dabei habe sie nicht nur mit Heilpraktikern zusammengearbeitet, sondern auch mit Bestattungsinstituten(!), die ihre Räumlichkeiten für Versammlungen zur Verfügung gestellt haben sollen.

Die nun verhaftete Ärztin geriet übrigens bereits 2013 mit dem Gesetz in Konflikt: so soll sie auf einer Weide insgesamt 10 Schafe verhungern lassen haben. Wirklich. 2014 wurden in ihrem Haus mehrere Hundert Schuss Munition, sowie Waffen gefunden – teilweise nicht angemeldet. Sie war Mitglied im Moritzburger Schützenverein. Kurz danach gab sie ihren Personalausweis ab, da sie den deutschen Staat nicht anerkenne. 2.700 € Strafe musste sie dennoch zahlen und auch ihre Zulassung als Ärztin verlor sie, mittlerweile arbeitete sie jedoch wieder, wie die Sächsische Zeitung berichtete.

Schweiz: Querdenker-Ärztin soll in die Psychiatrie

Kein Urteil, aber in diesem Kontext auch berichtenswert: Eine Psychiaterin aus Zürich soll sich in mehreren Mails an das Amt für Gesundheit kritisch über die Impfungen gegen das Covid19-Virus geäußert haben. Das Amt für Gesundheit sah daraufhin die Patientensicherheit in Gefahr, da eine Beeinflussung von Patient:innen nicht auszuschließen sei. Sie forderten sie daher auf, sich einer psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen.

„Wir sehen uns aufgrund Ihrer Mitteilungen veranlasst, die Voraussetzung der psychischen Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung als Ärztin zu prüfen, da Ihre Nachrichten teils paranoiden Charakter haben und die notwendige professionelle Distanz nicht mehr gewährleistet zu sein scheint.“

20min.ch, abgerufen am 16:03.2023

In einem Video soll sie berichtet haben, das Entwurmungsmittel Ivermectin aus Indien bestellt zu haben, eines der zwei sei jedoch „leider“ von der Polizei eingezogen worden. Dieses Mittel habe sie während der Infektion ihres Kindes und sich selbst genommen, während Impfungen angeblich krank machen würden. Die Untersuchung in den Universitären psychiatrischen Klinken Basel wird sie selbst zahlen müssen.

Artikelbild: shutterstock