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Querdenker-Urteile (KW 4): Pro-Querdenken Richter aus Amt enthoben – Weimar

von | Jan 29, 2023 | Serie

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen „Querdenker“ – es gibt auch immer mehr Urteile. Da es mittlerweile so viele sind, fassen wir die Urteile regelmäßig in einem Sammelartikel zusammen. Letzte Woche verlor der Rechtsanwalt Reiner Fuellmich vor dem Göttinger Landgericht, diese Woche wurde ein Familienrichter des Amtsgerichts Weimar aus dem Amt enthoben.

Familienrichter darf nicht mehr als Richter tätig sein

Das Richterdienstgericht am Landgericht Meiningen bestätigte, dass ein Weimarer Familienrichter vorerst nicht mehr als Richter am Amtsgericht Weimar arbeiten darf. Er entschied im Frühjahr 2021 eine Klage, die die Maskenpflicht an Schulen aufheben sollte – dies lag jedoch null in seinem Zuständigkeitsbereich. Wir berichteten bereits damals, weil es in Pandemie-Leugner-Kreisen zum Beweis hochstilisiert wurde, dass die Corona-Maßnahmen komplett beendet worden seien:

Doch wieder Mal hatten die „Querdenker“ Unrecht, der Beschluss wurde umgehend wieder gekippt.

Das Ganze ging final so weit, dass es Ermittlungen gegen den Richter gab. Der Verdacht lautete: Rechtsbeugung. Im Juni 2022 wurde dann sogar Anklage gegen ihn erhoben:

Das Strafverfahren gegen ihn ist noch nicht abgeschlossen. Dafür gab es zwischenzeitlich nun eine Entscheidung des Richterdienstgerichts, die ihm untersagen vorläufig weiter als (Familien-)Richter zu arbeiten. Der Richter hat jedoch noch Möglichkeit beim Dienstgerichtshof am Oberlandesgericht Thüringen Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Wie groß seine Chancen sind? Schwer vorherzusagen, jedoch sind laufende Strafverfahren inklusive erhobener Anklage meist ein schwerwiegender Grund, wieso eine Person zunächst nicht mehr für den Staatsdienst in Frage kommt, vor allem wenn es um ein Delikt geht, welches im laufenden Dienstverhältnis begangen worden sein soll.

Querdenken International: Oath Keepers schuldig gesprochen

Vor zwei Jahren gab es den „Sturm aufs Kapitol“, dabei stürmten mehre Menschen in das US-Kapitol rein, schleppten Stelen und Säulen mit sich herum und wollten u.a. den abgewählten Präsidenten Trump in einem Coup reinstallieren. Es handelte sich dabei zum einen um Rechtsextreme, zum anderen um Verschwörungsgläubige, die auch die Pandemie leugnen. Wie unsere „Querdenker“. Einige von ihnen waren alles gleichzeitig, eine Dynamik, wie sie sich auch in Deutschland verstärkt finden lässt.

Die nun schuldig gesprochenen vier Angeklagten seien laut Verteidigung von „rechten Medien aufgehetzt, aus Angst vor der Antifa, Kriminellen und Corona-Einschränkungen“ sich den „Oath Keepern“ zugewendet haben (Quelle: FAZ). Wie die FAZ weiter berichtet, soll sich einer der Angeklagten, ein Veteran, mit Waffen in einem Hotelzimmer im angrenzenden Bundesstaat Virginia aufgehalten haben. Sein Job: als Teil einer „schnellen Eingreiftruppe“ Waffen in die Stadt bringen, sofern es zu einem Zusammenbruch des Rechtsstaats kommt.

Der Schuldspruch steht durch die Geschworenen bereits, das Strafmaß steht noch aus. Bei den angeklagten Punkten („aufrührerische Verschwörung“) kann das Strafmaß bis zu 20 Jahre Haft bedeuten.

Gabriele Krone-Schmalz verliert vor Gericht: Kritik an Putin und Putin-versteher:innen bleibt erlaubt!

Professorin Dr. Gabriele Krone-Schmalz war einmal eine angesehene Osteuropaexpertin und auch Moskau-Korrespondentin für die ARD. Jedoch fällt sie in letzter Zeit überdurchschnittlich stark dadurch auf, dass sie enormes Verständnis für Putins Politik und dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine entwickelt hat. Zahlreiche Menschen kritisieren Krone-Schmalz für ihre unzutreffende Darstellung der Faktenlage. Diese wiederum wollte sich das nicht gefallen lassen und ging gegen ihre Kritiker:innen juristisch vor. So muss sich Dr. Franziska Davies, Expertin für osteuropäische Geschichte, bald vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Krone-Schmalz wollte zunächst 14 Aussagen abmahnen, mittlerweile sind es nur noch drei.

Davies aber reichte ebenfalls Klage ein, da sie gerichtlich bestätigen lassen wollte, dass sie diese Aussagen tätigen durfte – und gewann am Landgericht Köln. „Es ist nicht ersichtlich, dass der Beklagten wegen der streitgegenständlichen Äußerungen ein Unterlassungsanspruch zustehen könnte“, schreiben die Kölner Richter nach Informationen von t-online.de.

Da laut Gericht das Verfahren in Köln durch das nachfolgende Verfahren in Düsseldorf erledigt anzusehen sei, wurde noch über die Prozesskosten entschieden. Diese muss Krone-Schmalz tragen: insgesamt beläuft sich der Streitwert in dieser Angelegenheit auf 15.000€.

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