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Querdenker-Urteile der Woche (KW 12): Impfung mit Holocaust verglichen

von | Mrz 26, 2023 | Serie

Triggerwarnung: im letzten Urteil geht es um die Verharmlosung des Holocaust.

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen „Querdenker“ – es gibt auch immer mehr Urteile. Da es mittlerweile so viele sind, fassen wir die Urteile regelmäßig in einem Sammelartikel zusammen. Letzte Woche berichteten wir über eine Ärztin, die aufgrund ihrer kruden Nachrichten ans Gesundheitsamt nun in die Psychiatrie zur Begutachtung soll. Auch möchten wir euch noch immer ans Herz legen, euch bitte als Schöff:in an euren Gerichten zu bewerben, damit die Gerichte nicht von Rechts unterwandert werden.

Impfpassfälscher verurteilt

Ein Mitarbeiter einer Behinderteneinrichtung zeigte der Vorgesetzten im November 2021 einen gefälschten Impfpass vor, damit er an einer Teamsitzung teilnehmen konnte. Doof nur, dass ausgerechnet an dem Tag eine Gesetzesverschärfung für gefälschte Impfpässe in Kraft trat und sein gefälschter Impfpass von Vorgesetzten enttarnt wurde. Vor Gericht zeigte er sich zwar geständig, wollte aber keine weiteren Angaben zur Herkunft des Impfpasses machen. Muss er auch nicht, eingezogen und vernichtet wurde der Impfpass trotzdem und als Geldstrafe erhielt er 2.100 € (70 Tagessätze zu je 30 €). Besonders bitter:

Seit er seinen Job los ist, lebt er von Arbeitslosengeld, zudem sei er durch die Corona-Krise dauerhaft arbeitsunfähig. Da er noch ein Haus besitzt und laut Verteidiger monatliche Kredite zu je 2x 700 € abzahlen müsse, forderte dieser die Einstellung des Verfahrens, alternativ maximal 1.200 € Strafe (60 Tagessätze zu je 20 €). Die Neue Westfälische zitiert den Richter in der Urteilsbegründung: „Für die Fälschung gab’s eigentlich keinen Anlass. Sie hätten einfach einen Test machen können.“

„Impfen macht frei“ – Das ist Volksverhetzung!

Egal ob es das Eingangstor des Konzentrationslagers Dachau, Groß-Rosen, Theresienstadt oder das vielleicht bekannteste: Auschwitz ist. Wir alle kennen den Schriftzug, der dort angebracht war: „Arbeit macht frei“. Die Verwendung dieses Ausdrucks in unpassenden Kontexten steht schon länger unter Strafe und wird unter § 130 StGB (Volksverhetzung) gefasst. Seit Beginn der Corona-Pandemie fanden „Querdenker“ es anscheinend überhaupt nicht fraglich oder respektlos, Ungeimpfte den jüdischen Mitmenschen im Nationalsozialismus gleichzustellen.

Ungeimpfte seien „die neuen Juden„. Auf „Spaziergängen“, die in Wirklichkeit Demos waren, trugen Querdenker auch immer wieder einen sogenannten Judenstern, um auf ihre Viktimisierung aufmerksam zu machen. Doch statt dem Begriff „Jude“ stand dort „Ungeimpft“. Letztes Jahr gab es dafür bereits entsprechende Prozesse. Neonazi Sven Liebich wurde beispielsweise freigesprochen:

In diesem Fall hier hat ein 46-Jähriger im Internet ein Foto mit dem Eingangstor aus Auschwitz gepostet – gleich zweimal. Während auf dem einen Bild „Arbeit macht frei“ stand, stand auf dem zweiten Bild „Impfen macht frei“. Eine Anspielung auf „früher“ und „heute“. Weiterhin waren zwei schwarz gekleidete Männer mit überdimensional großen Spritzen zu sehen. Kommentar des 46-Jährigen dazu: „Alles schon mal da gewesen„. Der Status der Fotomontage war auf öffentlich gesetzt und jedem Menschen im Internet zugänglich.

Das oberste Landesgericht München urteilte nun, er habe die begangenen Massenmorde verharmlost und die Verfolgung insbesondere von Juden im Dritten Reich bagatellisiert. Weiterhin habe er den Gegnern der Corona-Maßnahmen suggeriert, dass sie unter ähnlichen „Gräueltaten“ wie im Nationalsozialismus leiden müssten. Laut Gericht diente das Veröffentlichen der Fotomontage, um die Menschen nach „Art eines geistigen Brandbeschleunigers aggressiv zu emotionalisieren„. Der angebliche Immobilienmanager muss jetzt eine Strafe in Höhe von 1.800 € (120 Tagessätze zu je 15 €) zahlen. Sein Einkommen scheint also nicht besonders hoch zu sein.

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