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Urteile der Woche (KW 47): Reihenweise Klatschen für die AfD vor Gericht

von | Nov 26, 2023 | Serie

Es ist mal wieder Zeit für ein AfD-Spezial! Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Prozesse. Die Abgrenzung, wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fiel immer schwieriger. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verflossen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Mittlerweile könnte man für die ganzen AfD-Mitglieder schon ein eigenes Gericht bauen. Zumindest wenn wir mal schauen wie oft die hier in den Urteilen allein in den letzten Wochen auftauchten:

Diese Woche gibt es daher ein komplettes AfD-Spezial. Letzte Woche hatten wir uns mit Julian Reichelt & Co. befasst:

1. AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

Die AfD, die immer wieder mit rechtsextremen Äußerungen auffällt und in einer Tour auch Verurteilungen wegen Körperverletzungsdelikten, Volksverhetzung & Co. sammelt, darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Genauer gesagt der Landesverband Hessen. Während die Landesverbände Thüringen und Sachsen-Anhalt bereits als gesichert rechtsextremistisch bestrebt gelten, stehen alle anderen Landesverbände erst noch im Verdacht. So auch der Landesverband Hessen – das fand aber die AfD nicht so gut und klagte dagegen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschied in Bezug auf Hessen nun: Die Beobachtung ist legitim. Die Partei „schüre Hass und Neid und bewege sich außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit“.

Und weiter: „Sie arbeite gehäuft mit Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen gegen die Organe und Repräsentanten der Bundesrepublik. Ihr Verhalten verdichte sich zu gehäuft auftretenden Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen, gerichtet gegen die Organe der Bundesrepublik und ihrer Repräsentanten, mit der Tendenz, das Vertrauen der Bevölkerung in diese von Grund auf zu erschüttern und damit zugleich die freiheitliche demokratische Grundordnung als Ganzes fragwürdig erscheinen zu lassen. Zudem komme der pauschalen Absprache der Existenzberechtigung eines jeden politischen Gegners ein mit dem grundgesetzlichen Demokratieverständnis unvereinbarer Anspruch auf Alleinrepräsentanz zum Ausdruck.“ wie die hessenschau berichtet. Einzig die Bekanntgabe der Beobachtung sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Verwaltungsgericht Wiesbaden.

2. Björn Höcke: ein „Nazi“ & „Faschist“

„Björn Höcke ist ein Nazi“. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) hatte in Hamburg im Mai 2023 an einem Info-Stand ein Plakat mit diesem Aufdruck angebracht. Dazu den Hashtag #stopptdieafd, sowie seine Silhouette mit seinem erhobenem rechten Arm. Grund genug für die Hamburger Polizei, in dem Plakat eine „üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens“ nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches (StGB) zu erkennen. Das Landeskriminalamt (LKA) sah sich veranlasst, gegen die Vorsitzende des VVN-BdA zu ermitteln. In einem ähnlichen Fall in Frankfurt wurden die Ermittlungen bereits eingestellt. Höcke darf sogar als Faschist bezeichnet werden, dennoch ermittelte man in Hamburg weiter.

Die AfD selbst hatte übrigens keine Anzeige erstattet, anscheinend stört es sie nicht? Während Polizei und Landeskriminalamt strafbares Verhalten sahen, hat die Hamburger Staatsanwaltschaft das Verfahren mittlerweile dann doch eingestellt. Eine Begründung dazu nannte sie allerdings nicht. Höcke selbst wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und überwacht. Björn Höcke darf somit wohl auch als Nazi bezeichnet werden. Hier haben wir 25 Zitate gesammelt, die zeigen, warum:

3. AfD-Mitarbeiter attackiert auf Anti-GEZ Demo

Gordon Pankalla, der Rechtsanwalt, hat vor Gericht erneut verloren. Das war der „Querdenker“-Anwalt, der Volksverpetzer untersagen wollte, ihn „Querdenker“ zu nennen und damit vor Gericht scheiterte. Er vertrat einen mittlerweile ehemaligen Mitarbeiter der AfD-Fraktion aus Köln. Im November 2022 fand eine „Leuchtturm ARD“-Demonstration vor dem Funkhaus in Köln statt. Diese regelmäßig stattfindenden Demonstrationen haben als Thema den Protest gegen die Gebührenzahlungen an den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk. Die Teilnehmenden fordern dort einen „GEZ-Gebührenstopp“. Ironischerweise sollte dies nach Angaben der Anmeldenden eine Demo FÜR Medienfreiheit darstellen.

Als der nun Verurteilte aus dem Gebäude kam, sah er eine Gegendemonstration zur Demonstration und ging davon aus, dass sie gegen die AfD gerichtet und zudem unangemeldet sei. Die Fakten hat er nicht geprüft, er hat nach gefühlten Wahrheiten gehandelt. Und weil er so emotional war, soll er dann direkt angefangen haben, Plakate zu zerreißen. Eine Gegendemonstrantin hielt dieses zu der Zeit in der Hand. Als er das zweite Plakat zerriss und auch noch ein drittes zerreißen wollte, ist sie mit ihm mitgelaufen und dabei zu Boden gestürzt und hat sich ihre Hose zerrissen.

Gleichzeitig wurde im Gerichtssaal ein Videoausschnitt der Demonstration gezeigt, indem er sich gegen Rundfunk-Gebühren und Muezzinrufe äußerte. Er nahm also an einer Veranstaltung teil, die für die Meinungsfreiheit sein sollten und wollte die Meinungsfreiheit anderer einschränken. Das scheint AfD-Logik zu sein. Gordon Pankalla konnte da auch nichts mehr retten.

Transparenzhinweis: Bei Veröffentlichung stand hier, dass er eine Frau der GEZ-Demo attackiert hat, dabei handelte es sich um einen redaktionellen Fehler.

Geldstrafe und Job verloren

Verurteilt wurde er schließlich wegen fahrlässiger Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung und Störung einer nicht verbotenen Versammlung. 40 Tagessätze zu je 15 € (er hat seinen Job bei der AfD verloren und lebe von Ersparnissen) macht insgesamt 600€ Geldstrafe. Über die Rechtskraft ist nichts bekannt, da Pankalla jedoch davon sprach, dass es wie eigentlich immer bei ihm eine „politisch motivierte“ Anklage sei und „Staatsschutz und Kölner Staatsanwaltschaft immer in eine Richtung ermitteln und gemeinsame Sache mit Linksradikalen machen“, fing er sich nicht nur einen entsprechenden Kommentar des Staatsanwalts ein. Aber deshalb kann davon ausgegangen werden, dass auch das Urteil nicht akzeptiert werden wird.

4 … wo wir gerade bei Pressefreiheit sind

Kurz nach dem Prozess gab es dann auch noch ein Verfahren vor dem Landgericht Erfurt. Dieses hatte der WDR gegen die AfD Thüringen angestrengt. Der WDR erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen die Rechtsextremisten von der AfD Thüringen. Die AfD wollte den WDR nicht zum Landesparteitag akkreditieren, weil die AfD die „Monitor“-Berichterstattung ablehne. Nach der Verfügung musste die Partei am vergangenen Wochenende jetzt jedoch Journalisten des ARD-Magazins „Monitor“ Zugang zum Landesparteitag der AfD Thüringen gewähren. 

In einer Pressemeldung erklärt Ellen Ehni, Chefredakteurin Politik und Zeitgeschehen des WDR:

„Das ist ein Erfolg für die freie Berichterstattung in diesem Land – und für die Demokratie. Das Gericht bestärkt uns in unserem Auftrag. Dazu gehört auch die Berichterstattung über Landesparteitage, bei denen kritische Fragen selbstverständlich möglich sein müssen.“

Artikelbild: nitpicker/Canva