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Urteile des Monats: der große Jahresrückblick

von | Dez. 20, 2024 | Serie

Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu und damit auch unsere Urteile-Serie. Aber keine Sorge, ab Januar werden wir euch wieder wie gewohnt mit unserer monatlichen Urteile-Sammlung versorgen. Anstatt der regulären Urteile-Sammlung haben wir heute einen Jahresrückblick für euch. 

Dafür haben wir uns pro Monat ein Urteil herausgesucht, das uns in diesem Monat besonders aufgefallen war. Obwohl das hier keine statistische Auswertung ist, können wir so viel sagen: Die AfD beschäftigte uns jeden einzelnen Monat mehrfach, auch Querdenker waren gut dabei. Weiter sorgten andere rechtsextreme Akteure sowie der Nius-Chef und Hetzer Julian Reichelt dafür, dass uns nie die Arbeit ausgegangen ist. Doch schaut selbst – hier kommt der große Urteile-Jahresrückblick. 

Januar: Wegen Corona-Soforthilfe-Betrug: AfD-Bundestagsabgeordneter muss Geldstrafe zahlen 

Die rechtsextreme AfD beschäftigte uns in den “Urteilen des Monats” durchgängig und seit Beginn des Jahres. Allein über AfD-Urteile könnten wir einen seitenlangen Jahresrückblick schreiben. Doch von vorne. Im Januar ging es um den AfD-Bundestagsabgeordneten Kay-Uwe Ziegler. Weil er unrechtmäßig Corona-Soforthilfe für sein Unternehmen beantragte, musste er wegen Subventionsbetrugs eine Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau verurteilte ihn zu 60 Tagessätzen zu je 40 Euro, also insgesamt 2.400 Euro. Der AfD-Politiker fiel bereits in der Vergangenheit auf, 2020 baute er eine Nazi-Parole in eine Rede ein.

Insgesamt hatte Ziegler 12.000 Euro Corona-Soforthilfe für sein Unternehmen erhalten, obwohl ihm das eigentlich gar nicht zustand. Zum Hintergrund: Ziegler hat in Bitterfeld-Wolfen ein Textilgeschäft, für das er Corona-Soforthilfe beantragt hatte. Diese erhielt er von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Nach der Beantragung wurden seine Unterlagen und Bilanzen überprüft. Dabei sei festgestellt worden, dass „die Eigenkapitalquote des Unternehmens zum Zeitpunkt der Antragstellung leicht unterschritten war“, wie Ziegler selbst erklärte. “Daraufhin sei der Betrag zurückverlangt und im August 2021 einschließlich Zinsen und Kosten zurücküberwiesen worden”, wie Focus Online schreibt. 2022 hob der Bundestag Zieglers Immunität auf, um ein Strafverfahren gegen ihn möglich zu machen.

ausgerechnet AfD-Mann beantragte Corona-Hilfen

Es ist sehr paradox, dass ausgerechnet ein AfD-Mann Corona-Soforthilfen beantragt (und sie ihm dann nicht mal zustehen), wo es doch genau seine Partei ist, die zu den größten Corona-Kritikern gehört. Fun Fact: Am Anfang der Pandemie war die AfD sogar für drastischere Maßnahmen aka Grenzschließungen – jedoch nicht für die, die wirklich funktionierten. Von Anfang an war jedoch klar: Die “Corona-Strategie” der AfD ist unterm Strich nonexistent, da sie entweder nutzlose Vorschläge machten oder echten Eindämmungsstrategien störend im Weg standen und sich immer weiter in Verschwörungsmythen verstrickten. Hier kannst du ausführlich nachlesen:

Im Kern jedoch finden Corona-Verharmloser und Leugner in der AfD großen Anklang. Die Partei selbst gefährdete mit ihrer verantwortungslosen Politik Menschenleben, sie ist der “parlamentarische Arm” der Corona-Leugner

Zieglers Fall zeigt: Staatshilfen nehmen AfD-Leute trotzdem gerne mit (obwohl sie Ziegler nicht mal zustanden) – Corona-Leugnung hin oder her.

Februar: Klimaforscher bekommt mehr als eine Million Dollar Schadensersatz

Im Februar springen wir in die USA und damit zu einem bedeutenden Sieg für den Klimaforscher Michael Mann. Er gewann seine Verleumdungsklage gegen Rand Simberg, einen ehemaligen Mitarbeiter am Competitive Enterprise Institute (CEI), ein klimawandelskeptischer ThinkTank in Washington D.C., und Mark Steyn, einen Mitarbeiter der National Review, eine konservativ-rechtslibertäre Zeitschrift in den USA. Mann ist ein US-Klimatologe und gilt als ein führender Klimawissenschaftler. Außerdem gilt er als Begründer der “Hockeyschlägerkurve“. Die von ihm und Kollegen entwickelte Grafik macht auf einen Blick deutlich, dass die globalen Temperaturen seit etwa 1900 sprunghaft ansteigen, eben wie ein auf der Seite liegender Hockeyschläger. Dadurch wurde er zu einer Hassperson der Klimawandelleugner und erhält regelmäßig Morddrohungen. Klagen gegen Simberg und Steyn stellte er bereits im Jahr 2012.

Konkret geht es um eine Kolumne auf der CEI-Website, in der Simberg Mann als “den Jerry Sandusky der Klimawissenschaft” bezeichnet und ihn mit einem ehemaligen Footballtrainer der Pennsylvania State University vergleicht, der wegen sexuellen Missbrauchs von Jungen verhaftet wurde. Simberg sagte, Mann habe Daten zum Klimawandel “missbraucht und gefoltert”. Steyn zitierte Simbergs Kolumne später in einem Beitrag für die National Review.

Der Oberste Gerichtshof von Columbia befand sowohl Simberg als auch Steyn nun als schuldig, den Wissenschaftler mit mehrfachen Falschaussagen verleumdet zu haben. Darüber hinaus befanden die Richter:innen, dass Simberg und Steyn ihre Aussagen mit “Böswilligkeit, Gehässigkeit, bösem Willen, Rache oder mit der Absicht zu schaden” tätigten. 

So verhängten sie einen “Strafschadensersatz” von 1.000 Dollar gegen Simberg und 1 Million Dollar gegen Steyn. Dies soll andere Hater des Wissenschaftlers davon abhalten, das Gleiche zu tun. Mann selbst schrieb zu seinem Erfolg: “Dies ist ein Sieg für die Wissenschaft und ein Sieg für die Wissenschaftler”.

Ölkonzerne nutzen schon seit Jahrzehnten Desinformation

Auch wir berichteten schon über Michael Mann und seinen Kampf gegen Desinformation über den Klimawandel. 

In diesem Artikel analysieren wir, mit welchen Taktiken Ölkonzerne seit Jahrzehnten gegen seriöse Klimaforschung vorgehen. Unter anderem gehen wir darin darauf ein, wie Mann schon häufiger Opfer von Hetzjagden auf ihn wurde und ihm Klimawandelleugner das Leben zur Hölle machten:

Es ist in der Tat ein großer Tag für die Wissenschaft, wenn jemand, der sich zeit seines Lebens für seriöse Klimaforschung einsetzt, endlich vor Gericht etwas Gerechtigkeit erfährt. 

März: Reichelt verliert vor Gericht

Zurück nach Deutschland. Der oftmals desinformative und hasserfüllte Aktivismus Julian Reichelts, Ex-”BILD”-Chefredakteur und Betreiber des rechtsradikalen Online-Portals „Nius“, hat ständig Konsequenzen vor Gericht. Allein im Jahr 2024 berichteten wir in neun Urteilen über Reichelt. Ende letzten Jahres verlor Reichelt gegen die Bundesministerin Schulze vor Gericht, als er über die Bundesregierung und die Taliban log. Kurz zuvor verlor er gegen Satiriker Jan Böhmermann, weil er „unstreitig unwahre“ Behauptungen über ihn verbreitet hatte. 

Doch auch im Jahr 2024 lassen Urteile gegen Reichelt nicht lange auf sich warten. Wie eben erwähnt, erwirkte die Produktionsfirma von Jan Böhmermann eine einstweilige Verfügung gegen Reichelt, der über die Affäre um den damaligen Chef des Bundesamts für Sicherheit und Informationstechnik Falschaussagen verbreitete und unter anderem Böhmermann vorwarf, Staatssekretäre aus dem Bundesinnenministerium hätten an seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ mitgewirkt. Das war erneut erfunden von Reichelt, das Landgericht Hamburg untersagte ihm anschließend diese Falschaussagen. 

Auch einen Tweet über den ehemaligen stellvertretenden Chefredakteur des „Kölner Stadt-Anzeiger“, Martin Dowideit, musste Reichelt anschließend per Gerichtsbeschluss löschen. In diesem Streit ging es um eine andere „ZDF Magazin Royale“ Sendung über die rechtsradikale FPÖ (rechtsnationale Partei in Österreich), in der Böhmermann sagte: „Nicht immer die Nazi-Keule rausholen, sondern vielleicht einmal paar Nazis keulen.“ Das nahm Reichelt zum Anlass, Böhmermann einen „lupenreinen Mordaufruf“ vorzuwerfen. Wegen der Berichterstattung des Kölner Stadtanzeigers warf Reichelt diesem wiederum auf Twitter vor, den „Mordaufruf rechtfertigen zu wollen“. Das Landgericht Köln urteilte schließlich, die Äußerung von Böhmermann sei „ganz offensichtlich und für jedermann erkennbar satirisch gemeint“ gewesen. Den entsprechenden Tweet muss Reichelt löschen. Lupenrein waren mal wieder nur die Falschaussagen von Reichelt.

Reichelt musste noch weitere Schlappen vor Gericht hinnehmen, diese kannst du hier nachlesen: 

April: Ordnungsgeld gegen AfD-Politiker Brandner

Im April rückte die AfD wieder in den Vordergrund der monatlichen Urteile. Ann-Katrin Müller, Spiegel-Hauptstadtredakteurin und langjährige Beobachterin der AfD, zog vor Gericht, nachdem Hassredner Brandner (AfD) sie auf Twitter als „Faschistin“ beschimpft hatte. Diese Bezeichnung, die Müller in Bezug auf ihre Berichterstattung über die AfD erhielt, wurde vom Landgericht Berlin als Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts gewertet (Beschl. v. 11.01.2024, Az. 27 O 546/23). Müllers Anwalt argumentierte erfolgreich, dass solche Bezeichnungen eine herabsetzende Wirkung haben und insbesondere auch als Angriff auf Müllers Reputation als Journalistin zu verstehen sind, ohne dass es tatsächliche Beweise für die Vorwürfe gäbe. Wir berichteten:

Bereits im Januar urteilte das Gericht, dass Brandner Müller nicht als Faschistin bezeichnen darf. Der Rechtsextremist zeigt jedoch keinerlei Einsicht, im Gegenteil: Er rief seine Followerschaft sogar dazu auf, Müller weiterhin als Faschistin zu bezeichnen. Wegen Nichtbeachtung der einstweiligen Verfügung erhielt Brandner bereits eine Rechnung über 5.000 Euro. Nun also die nächste Klatsche vor Gericht: Brandner muss weitere 15.000 Euro, also insgesamt 20.000 Euro zahlen:

Screenshot Twitter

Anwalt Chan-jo Jun bringt es auf den Punkt. Anscheinend war das anfängliche Ordnungsgeld von 5.000 Euro noch nicht hoch genug:

Screenshot Twitter

Doch dabei blieb es nicht. Brandner hetzte immer weiter. Dies führte zu weiteren 30.000 Euro Ordnungsgeld Ende Juli. Insgesamt muss er nun 50.000 Euro Strafe zahlen, ein durchschnittliches Jahresgehalt in Deutschland. Schon mehrere Versuche Brandners scheiterten, gegen das Verbot, Ann-Kathrin Müller als “Faschistin” zu bezeichnen, vorzugehen. Doch er pöbelt immer weiter und möchte weiter durch die Instanzen ziehen, wie die Journalistin im Spiegel sagte. Im Oktober hob der Bundestag Brandners Immunität auf, um ein Strafverfahren gegen ihn möglich zu machen. Der AfD-Hetzer wird uns also auch im kommenden Jahr wieder beschäftigen. 

Mai: Höcke wegen Nazi-Spruch verurteilt

Von einem Hetzer zum anderen: Der AfD-Führer und Rechtsextremist Björn Höcke wurde im Mai vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro (100 Tagessätze von je 130 Euro) verurteilt. Er hatte in einer Rede bei einer Wahlkampfveranstaltung vor drei Jahren eine verbotene Parole der SA verwendet. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist in Deutschland verboten. Höcke gab vor, nicht gewusst zu haben, dass “Alles für Deutschland” eine verbotene Nazi-Parole sei. Sehr unglaubwürdig für den Ex-Geschichtslehrer (!) Höcke. 

Gegenüber Elon Musk erklärte Höcke auf Twitter übrigens, dass er hier keinen Fehler gemacht hatte, sondern diese Nazi-Parole nutzen wolle, um seinen “Patriotismus” auszudrücken. Wir analysieren seit einigen Jahren Reden von Faschist Höcke und haben viele Belege für die NS-Bezüge des ehemaligen Geschichtslehrers, der offenbar ganz bewusst auf Reden von Adolf Hitler und Joseph Goebbels zurückgreift. In diesem Artikel weisen wir Parallelen von Höcke-Reden zu Hitler-Reden aus 1920, 1926 oder 1927 nach und noch mehr. Höcke passieren da wohl ständig „Fauxpas“. Ständig zitiert er Nazis wie Hitler oder Goebbels. Und das soll bei dem Neonazi alles immer Zufall sein?

Seine drei Verteidiger haben Revision eingelegt, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Nun liegt die Entscheidung beim Bundesgerichtshof. Auch im Juli wurde Höcke wegen derselben Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Und auch in diesem Fall legten die Verteidiger Höckes Revision ein, der Fall wird nun ebenfalls vom Bundesgerichtshof entschieden.

Die Thüringer AfD ist übrigens als gesichert rechtsextrem eingestuft und wird vom Verfassungsschutz beobachtet. Der Verfassungsschutz stuft die AfD auf Bundesebene als rechtsextremen Verdachtsfall ein – zu Recht. Das bestätigte zuletzt das Oberverwaltungsgericht in Münster. 

Juni: Schulen in Bayern dürfen vor AfD warnen

Auch auf lokaler Ebene versucht die AfD, mutige Menschen, die ihrem Rechtsextremismus widersprechen, mundtot zu machen. Damit kam sie aber im Juni nicht durch. Was ist passiert? Der AfD-Landtagsabgeordnete Dieter Arnold stellte eine Anfrage. Er meldete einen Regensburger Schulleiter (mittlerweile planmäßig pensioniert) beim Kultusministerium, weil dieser vor dem Rechtsradikalismus der Partei gewarnt hatte, und zwar in einem Elternbrief. Doch das Kultusministerium ist der Ansicht, dass in Bayerns Schulen ein Schulleiter per Elternbrief vor der AfD warnen darf. Er verstößt damit nicht gegen das Gebot der „Mäßigung und Zurückhaltung“, wie es Paragraf 33 des Beamtenstatusgesetzes vorschreibt. 

Wörtlich schreibt das Ministerium:

„Im Hinblick auf die freiheitliche demokratische Grundordnung sind Beamtinnen und Beamte also gerade nicht zur Neutralität, sondern zum Bekenntnis und Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung verpflichtet.“

Der AfD-Abgeordnete Arnold spricht in den sozialen Medien immer wieder von der (links-grünen) „Indoktrination in Schulen“ und ist um starke Begriffe gegenüber der politischen Konkurrenz („Parasiten“, „rotes Pack“, „Banditen“) und Teilen der Bevölkerung („arbeitsscheue Kreaturen“) nicht verlegen. 

AfD stört demokratische Lehrer:innen nicht nur in Regensburg

“Der Elternbrief aus Regensburg ist nicht der einzige Fall, in dem die AfD in Bayern versuchte, gegen in ihren Augen allzu positionierte Lehrkräfte vorzugehen. Erst im Februar beklagten sich drei Abgeordnete im Rahmen einer Anfrage über einen Lehrer, der an einem Gymnasium im Ostallgäu die Schülerinnen seiner elften Klasse zur Teilnahme an einer Demonstration „für Demokratie und Vielfalt“ aufrief. Ähnliche Aufrufe, über die sich die AfD in derselben Anfrage beschwert, gab es auch in Gymnasien in Schwaben und Niederbayern.

Auch in all diesen Fällen sah das Kultusministerium keine Dienstpflichtverletzung von Lehrkräften und beanstandete das Verhalten der Schulen nicht. 

Es gehöre zum Erziehungsauftrag, „die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler zum Einsatz für den freiheitlich-demokratischen und sozialen Rechtsstaat und zu seiner Verteidigung nach innen und außen zu fördern“, heißt es in der Antwort des Ministeriums vom 15. April. „Ein Aufruf zur freiwilligen Teilnahme an einer Demonstration gegen Rechtsextremismus an sich ist deshalb vom Erziehungsauftrag gedeckt.“”, wie Regensburg Digital schreibt.

Auch in NRW bleibt die Bildungsministerin stabil

Auch in Nordrhein-Westfalen stellte die AfD eine Anfrage an die Landesregierung zur – so wörtlich –  “Einflussnahme und Mobilisierung durch Lehrkräfte, Schülervertretungen und Schulen zulasten der Alternative für Deutschland in NRW”. Die Ministerin für Schule und Bildung beantwortete die AfD-Anfrage unter anderem so: “Die Zielsetzungen der politischen Bildung in der Schule sind die Vermittlung demokratischer und menschenrechtlicher Werte und Normen, die Förderung der Verantwortungsübernahme und mündigen Teilhabe der jungen Generation an gesellschaftlichen Entwicklungen und die Ermutigung zur gesellschaftlichen und politischen Partizipation.“ Sie schließt sich damit dem Bayerischen Kultusministerium an.

Die AfD suchte und sucht immer wieder Wege, um AfD-kritische Lehrkräfte unter Druck zu setzen. Seit 2019 ist das AfD-Meldeportal “Neutrale Schule” offline – aus Datenschutzgründen. Die rechtsextreme Partei sucht aber weiter nach Loopholes. Zum Beispiel startet die niedersächsische Landtagsfraktion nun einen neuen Anlauf – ein Infoportal, zwar ohne direkte Eingabemaske, aber dafür mit einer eigens eingerichteten E-Mail-Adresse.

Juli: Gesichert Rechtsextrem: Eilantrag der AfD Sachsen abgelehnt

Auch im Juli bleiben wir bei der AfD. Der sächsische AfD-Landesverband ist mit einem Eilantrag gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Landesverfassungsschutz gescheitert. Ein Eigentor, das weitere Argumente für eine Prüfung des AfD-Verbotsverfahren lieferte. Denn im Zuge des abgelehnten Eilantrags wurde jetzt gerichtlich bestätigt, dass die Einordnung der AfD Sachsen als gesichert rechtsextremistisch rechtens ist.

Die sächsische AfD wurde bereits im Dezember vergangenen Jahres als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, ihre Jugendorganisation schon im April 2023. Übrigens werden auch die AfD-Landesverbände Thüringen und Sachsen-Anhalt als als gesichert rechtsextremistisch geführt und vom jeweiligen Landesverfassungsschutz beobachtet.

Begründung Verfassungsschutz Sachsen über AfD Sachsen

Die AfD Sachsen kündigte bereits an, gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen. 

Begründung: AfD Sachsen arbeitet gegen Verfassung

Das Verwaltungsgericht Dresden begründete sein Urteil damit, dass „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür vorliegen, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind.

Ausschnitt aus der Urteilsbegründung gegen die AfD Sachsen

So zum Beispiel, dass die Partei deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status anerkennen will – dies sieht das Gericht als begründeten Verdacht an.

„Mit der Betonung eines «ethnisch-kulturellen Volksbegriffs» werde die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen und die Garantie der Menschenwürde für alle Menschen infrage gestellt. Als Begründung führt das Gericht zusätzlich die Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten und mit als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen und Bestrebungen an, antisemitische Äußerungen, die Herabwürdigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie das Infragestellen des Demokratieprinzips“, wie die dpa schreibt

Mit dem Eilantrag scheiterte auch die Forderung der AfD Sachsen, dass der sächsische Verfassungsschutz sein Gutachten veröffentlichen muss, auf dem die Einstufung beruht. Daneben wollte die AfD Sachsen erreichen, dass ihre Einstufung nicht öffentlich gemacht wird. Auch das wurde vom Gericht abgelehnt. Mehr zur Urteilsbegründung findet ihr hier.

Auf Bundesebene wird die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Dies bestätigte zuletzt das OVG Münster in einem Fall, der ganz ähnlich gelagert war, wie jetzt das Urteil zur AfD Sachsen: Auch hier war es ein Urteil, das die AfD selbst angestrengt hatte, welches ein ideales Argument für ein Verbot der Partei lieferte.

August: Correctiv bekommt gleich dreimal vor Gericht recht

Seit der Veröffentlichung der Correctiv-Recherche zum Potsdamer Geheimtreffen gab es in diesem Jahr viele Versuche, Correctiv durch Propaganda in Verruf zu bringen. Immer wieder scheitern Rechte daran.

Konkret hat Correctiv ein Geheimtreffen von hochrangigen AfD-Politiker:innen, unter anderem dem persönlichen Referenten von Alice Weidel, anderen Neonazis, Werte-Union und Unternehmer:innen enthüllt, das im letzten November in Potsdam stattfand. Darin besprechen die Faschist:innen, wie man Millionen von Menschen vertreiben und auch in Lager (!) in Afrika stecken könne. Und zwar auch deutsche Staatsbürger:innen – diejenigen mit „falscher“ Herkunft oder Andersdenkende.

Fakt ist weiterhin: Das rechtsextreme Treffen in Potsdam wurde von Correctiv in ihren Kernpunkten in ihrer bekannten Recherche korrekt wiedergeben und Correctiv darf weiter sagen, dass die “Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland” geplant wurde. Das Landgericht Hamburg stellte bereits in einem Urteil im Februar fest, dass bei den Punkten rund um Remigration, Staatsbürger und Ausbürgerung alles korrekt war.

Gleich drei AfD-Politiker verlieren wegen Desinformation

Nun konnte Correctiv im August drei weitere Erfolge gegen AfD-Größen verkünden. Zunächst gegen den Faschisten Höcke höchstpersönlich. Gegen ihn hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erlassen. Er darf nicht länger behaupten, Correctiv habe „eine Deportationslüge“ verbreitet, die „von den etablierten Medien begierig aufgenommen“ worden sei.

Auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Baumann darf nicht mehr sagen: Correctiv „musste vor Gericht […] zurücknehmen. Sie behaupten nicht, dass irgendwie, dass Deportation, darüber geredet worden sei oder die Abschiebung deutscher Staatsbürger. Das war hohl durch und durch und durch.“ Was er damit genau gemeint hat, wissen wir auch nicht ganz. Jedenfalls hat Correctiv vor Gericht nichts zurückgenommen.

Zu guter Letzt fuhr Correctiv auch einen Erfolg gegen Jörg Urban, Vorsitzender der AfD Sachsen, ein. Er darf nicht mehr die Falschbehauptung tätigen, es sei „gerichtsfest nachgewiesen, es wurde gelogen von Correctiv, die Deportationen, die da ins Spiel gebracht wurden, sind weder angedacht noch angesprochen worden.” 

Da die Entscheidungen im Eilverfahren gefällt wurden, sind sie noch nicht rechtskräftig. Nach den Correctiv-Recherchen versucht die AfD und andere Geheimtreffen-Teilnehmer mit Klagen und Abmahnungen, die Fakten um das Treffen zu trüben. Unter anderem wurde auch gegen Volksverpetzer versucht, mit einstweiliger Verfügung vorzugehen – erfolglos.

September: Geldstrafe für IB-Aktivisten, die teils für AfD arbeiten sollen

Kommen wir zurück nach Bayern. Im September wurden drei Mitglieder einer Burschenschaft und Anhänger der rechtsextremen Identitären Bewegung vom Amtsgericht München zu Geldstrafen verurteilt. Der Grund: vermummte Teilnahme an einer nächtlichen Aktion der IB. Zwei der Aktivisten sollen als Minijobber für einen Abgeordneten der AfD tätig sein. Nach Angaben von Endstation.Rechts waren die beiden Teil eines BR-Berichts vom März dieses Jahres über rechtsextreme Mitarbeiter im bayerischen Landtag. Unklar ist, ob sie immer noch im Landtag arbeiten.

Die nächtliche Aktion fand bereits im Mai vergangenen Jahres im Alten Botanischen Garten in München statt. 11 Personen nahmen teil, die Polizei konnte nach einer Verfolgungsaktion bzw. vor Ort jedoch nur die nun verurteilten drei Männer fassen. Ein skurriles Detail schildert Endstation.Rechts:

“Einem der Angeklagten wurde zum Verhängnis, dass er einen hohen Torbogen bestiegen hatte und dort von der Feuerwehr „geborgen“ werden musste.”

Alle drei gaben an, Studierende zu sein. Die Geldstrafe fiel gering aus: 40 Tagessätze zu 15 Euro für zwei und 30 Tagessätze zu 15 Euro für den anderen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. 

Offiziell auf der Unvereinbarkeitsliste, gibt es zwischen der AfD und der Identitären Bewegung nur noch eine Scheindistanz. Aktuell wird von Seiten der AfD nicht versucht, sich von den rechtsextremen Identitären zu distanzieren. Stattdessen wird versucht, sie zu verharmlosen. Diese Strategie scheitert an den Fakten. Die Identitären sind Teil einer globalen extremistischen Bewegung. Mehr dazu in diesem Artikel:

Im November erneut verurteilt

Im November tauchte einer der im September Verurteilten erneut in unserer Sammlung auf. Hintergrund ist eine AfD-”Burschenschafterkneipe” im bayerischen Landtag, die im Juni 2023 stattfand. Die AfD-Abgeordneten Mang und Maier luden dazu ein, da waren unter anderem Vertreter der Münchner Verbindung Danubia und mindestens drei Vertreter der Identitären Bewegung. Beide Vereinigungen werden als rechtsextrem vom Verfassungsschutz beobachtet (Verfassungsschutzbericht S. 209 & S. 206). Die Feier eskalierte. Im Fokus standen “White Power” Gesten. Der berichtende Journalist wurde bedrängt. Zwei Angeklagte wurden nun wegen Nötigung verurteilt, wie Endstation Rechts schreibt: 

Einer der nun Verurteilten ist einer der Minijobber, der bereits im September wegen der IB-Aktion verurteilt wurde. Er erhielt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro und “damit wohl mehr, als im Strafbefehl vorgesehen und von der Staatsanwaltschaft gefordert” wurde. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Oktober: Rechtsextremist hat kein Recht auf Referendariat

Bleiben wir im Oktober noch bei Verfassungsfeinden und dem folgenden Fall, der zeigt, wie die Verfassung sogar von Juristen selbst angegriffen werden kann. Ein Rechtsextremist wollte sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Bamberg machen und wurde abgewiesen, dagegen klagte er, bereits durch viele Instanzen. Nun urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass seine Ablehnung rechtens war – wer die Verfassung aktiv bekämpfe, den müsse der Staat nicht ausbilden. 

Der Lebenslauf des Neonazis:

“Aktiv in der Neonazi-Partei ‘Der Dritte Weg’, ehemaliges Mitglied der verbotenen Vereinigung ‘Freies Netz Süd’, auch in der NPD war er dabei. Außerdem hatte er sich in der Vergangenheit strafbar gemacht, etwa weil er den Hitlergruß zeigte oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beging”, wie die Tagesschau schreibt.

In Sachsen konnte sich der Neonazi jedoch in der Vergangenheit dennoch erfolgreich ins Rechtsreferendariat klagen. Nun arbeitet er als Rechtsanwalt in Bayern. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen, welche Mandanten er wohl vertritt. 

November: Wegen hingebogenem Urteil zu Corona-Maßnahmen: Richter wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt

Den Jahresabschluss widmen wir im November und Dezember den Querdenkern. Zunächst ein Urteil zur Aufarbeitung der Pandemie, die sich Querdenker ja so häufig wünschen. Aber hier vermutlich nicht so, wie sie es sich vorgestellt haben. Ein Familienrichter aus Weimar hielt die Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen für unangebracht. Um eine entsprechende Entscheidung zu treffen, suchte er gezielt nach einem geeigneten Fall und wohlwollenden Gutachtern – und beging dabei Rechtsbeugung. Dies bestätigte im November der Bundesgerichtshof.

https://twitter.com/Volksverpetzer/status/1859908285572481311

Das rechtskräftige Urteil geht zurück auf einen Beschluss des besagten Familienrichters im April 2021. Er verbot zwei Schulen in seinem Gerichtsbezirk, Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus bei Schüler:innen durchzusetzen: Mindestabstände, Maskenpflicht und Testpflicht sollten für sie nicht länger gelten. Das Bildungsministerium Thüringen reagierte bereits damals schnell und wies auf gravierende Mängel des Gerichtsbeschlusses hin. Darüber hinaus hätten die ausgesetzten Schutzmaßnahmen nur für die beiden Kinder gegolten, dessen Mutter geklagt hatte. Auch wir berichteten damals und wiesen auf die juristische Fragwürdigkeit des Beschlusses hin. Wieder hatte Volksverpetzer Recht:

Die Probleme fingen schon bei der Zuständigkeit an: Der nun verurteilte Richter wäre als Familienrichter gar nicht zuständig gewesen. Klagen gegen Corona-Maßnahmen fielen in den Zuständigkeitsbereich von Verwaltungsgerichten. So wurde sein Beschluss schon einen Monat später vom Thüringer Oberlandesgericht gekippt. Es kommt aber noch mehr dazu: Er hatte gezielt darauf hingearbeitet, diese Entscheidung zu fällen, um ein öffentlichkeitswirksames Zeichen zu setzen. 

Wie die TAZ schreibt, streute er “in Kreisen der Maßnahmen-Gegner:innen, an deren Demonstrationen er auch regelmäßig teilnahm, ein Musterschreiben, mit dem Eltern ein Eingreifen des Amtsgerichts anregen konnte [sic!]. Er teilte Vertrauten auch mit, für welche Anfangsbuchstaben er zuständig ist. Als eine Mutter im März für ihre beiden Kinder ein Kindeswohlverfahren anregte, besserte er das Schreiben nach und gab es ihr zum endgültigen Einreichen zurück.”

Massiver Verstoß gegen die Neutralitätspflicht

Querdenker feierten das Gerichtsurteil. Es hatte jedoch schon in höherer Instanz keinen Bestand, das Landgericht Erfurt verurteilte den Familienrichter zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung. Diese Verurteilung bestätigte nun der Bundesgerichtshof. 

Eva Menges, die Vorsitzende Richterin des zweiten Strafsenats am BGH, sagte

“Die Neutralität der Richter ist für den Rechtsstaat und das Vertrauen der Bürger in dessen Bestand von herausragender Bedeutung. In seiner konkreten Ausprägung war der Verstoß gegen die Neutralitätspflicht hier massiv.” Und: “Der Angeklagte zog ein Verfahren planmäßig an sich, um eine von Beginn an vorgefasste Entscheidung zu treffen. Damit missbrauchte er die ihm als Richter durch die Verfassung zugesprochene Machtposition.”

Dazu kommt:  Alle Gutachter:innen, die für das Urteil des Familienrichters herangezogen wurden, gehörten dem Verein MWGFD um die wissenschaftlich diskreditierten Desinformationsverbreiter:innen Sucharit Bhakdi und Stefan Homburg an. Der Verein ist bekannt dafür, millionenfach Flyer mit Fake News verbreitet zu haben. Der Bundesgerichtshof schreibt in seiner Pressemitteilung zum Urteil, dass der Familienrichter “die Auswahl mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmender Sachverständiger vor Einleitung des Verfahrens heimlich über seine private E-Mail-Adresse” vornahm. 

Hier haben wir also die Aufarbeitung der Corona-Pandemie, die Querdenker seit jeher fordern. Turns out: Wenn pseudowissenschaftliche “Sachverständige” und Richter, die gegen die Neutralitätspflicht verstoßen, zusammenarbeiten, kommen Urteile dabei heraus, die Querdenkern gefallen. Einen langen Bestand haben diese aber nicht.

Dezember: Fuellmich-Verteidigerin muss Strafe zahlen

Zu guter Letzt schließen wir diesen Rückblick mit dem Verschwörungserzähler Reiner Fuellmich ab, der uns beim Volksverpetzer schon lange beschäftigt. Der im „Corona-Ausschuss“ und als dieBasis-Vorstand bekannt gewordene Querdenker, der uns mit einer Klage finanziell ruinieren wollte, die Pandemie leugnete und Menschen mit einer „Sammelklage auf Schadensersatz“ u.a. gegen Drosten Versprechen machte, die er gar nicht halten konnte, sitzt seit Oktober 2023 in der JVA Rosdorf (Göttingen) in Untersuchungshaft. Er war vor der deutschen Justiz nach Mexiko geflohen, wurde aber von den dortigen Behörden abgeschoben. Konkret geht es in dem Prozess um Untreue- und Betrugsvorwürfe um Corona-Spendengelder in Höhe von 700.000 Euro, die Fuellmich privat ausgegeben haben soll. Außerdem habe er im April 2020 falsche Angaben in einem Antrag auf Corona-Soforthilfe gemacht und so zu Unrecht 15.000 Euro bekommen. Fuellmich bestreitet die Vorwürfe.

Fuellmich sitzt nach wie vor in U-Haft, der Prozess verzögert sich erneut und wird sich Stand jetzt bis Anfang Juli hinauszögern. Alle Fakten zum Hintergrund des Fuellmich-Prozesses findest du hier: 

Dennoch kam es im Dezember zu Aufregungen rund um Fuellmich. Denn gegen seine Verteidigerin wurde von der Staatsanwaltschaft ein Bußgeld erhoben. “Die Ermittler werfen der Frau vor, Aussagen aus einem Anwaltsgespräch mit dem Angeklagten mitgeschnitten und im Internet veröffentlicht zu haben, wie die Justizbehörde mitteilte. Die Verteidigerin habe keinen Einspruch eingelegt, der Bußgeldbescheid sei damit seit Kurzem rechtskräftig”, wie die FAZ schreibt. Obwohl Häftlinge sich in Form von Interviews äußern dürfen, muss dies zuvor mit den Behörden abgesprochen werden, was im Fall Fuellmich nicht passiert ist. Insgesamt elf Verstöße zählt die Staatsanwaltschaft, was zu einem Bußgeld von 4.400 Euro führt (400 Euro pro Fall). 

Fazit

Du siehst: Fakten und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung werden nicht nur von der AfD, sondern von vielen verschiedenen Akteuren angegriffen. Dazu zählen nicht nur offen Rechtsextreme wie die Identitäre Bewegung, sondern auch desinformative Hetzer wie Julian Reichelt oder Klimaskeptiker, die jahrzehntelange Klimaforschung untergraben wollen. Oder Querdenker, die versuchen, all die Erfolge rund um die Corona-Schutzimpfung zunichtezumachen.

Was dieser Jahresrückblick aber auch zeigen soll: Dank unserer Demokratie haben wir eine funktionierende Gewaltenteilung, die Lügen auf gerichtlichem Wege Einhalt bietet. Das sind oftmals eher kleine Erfolge, die erst in der großen Summe das beeindruckende Bild eines funktionierenden Rechtsstaats erzeugen. Gerade weil sie so unscheinbar sind, werden sie oft übersehen – dabei sind sie ein zentraler Baustein der Demokratie. Dennoch ist es wichtig zu erkennen, dass die Demokratie nicht erst dann leidet, wenn es keine funktionierende Gewaltenteilung mehr gibt, wie du in diesem Artikel nachlesen kannst:

Eine aktive Zivilgesellschaft, die sich für demokratische Werte einsetzt, trägt damit genauso zum Erhalt unserer Demokratie bei wie die Gerichte. Machen wir uns nichts vor: Auch 2025 werden wieder kleine Initiativen und Gruppierungen unter Rechtsextremismus leiden, zum Beispiel unter SLAPP-Klagen oder durch Einschüchterungsversuche. Auch wir werden nächstes Jahr wieder viel zu tun haben. Lasst uns daher gemeinsam für den Schutz unserer Demokratie kämpfen.

PS: Im Januar holen wir die ausführlichen Dezember-Urteile nach. 

Artikelbild: Kay Nietfeld/dpa / Ronny Hartmann/AFP Pool/dpa / Wikimedia Commons