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„Querdenkerin“ wollte vor Gericht Dr. Drosten als Gutachter – er zerlegt alle Fakes

von | Mai 7, 2021 | Aktuelles

Prof. Drosten-Gutachten rechnet mit „Querdenker:innen“-Fakes ab

Die Corona-Pandemie führt bei vielen Personen, die im Sumpf von Desinformation und Fake News versinken, regelmäßig zu absurden, aber oft auch ekelerregenden Stilblüten. Da halten sich die Pandemie-Leugner:innen für Sophie Scholl, sie fantasieren tote Kinder oder alle paar Monate ein „Ermächtigungsgesetz“ herbei. Besonders absurd wird es vor Gericht, wo sie teilweise abenteuerliche Dinge behaupten. So möchte ein Pandemie-Leugner:innen-Anwalt angeblich seit 9 Monaten Prof. Dr. Drosten über eine Sammelklage in den USA verklagen, wofür er Geld sammelte (oder war es doch Kanada?). Oder uns wegen Faktenchecks. Viele bilden sich ein, über juristisch unsinnige Tricks die Pandemie durch ein Gerichtsurteil oder einen Beschluss zu beenden. Doch der vielleicht absurdeste Fall ist jetzt der, in dem Dr. Drosten persönlich als Gutachter angefordert wurde. Von einer Pandemie-Leugnerin selbst.

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Richtig. Wir haben von dem Fall bereits im Februar berichtet. Eine Pandemie-Leugnerin wird von einer bekannten Anwältin aus der „Querdenken“-Szene juristisch vertreten. Erstere weigerte sich, nach Einreise aus dem Ausland Corona-Tests durchzuführen. Für begangene Ordnungswidrigkeiten soll sie etwas über 150 € Strafe zahlen. Anstatt die kleine Strafe zu zahlen, möchte die „Querdenker:innen“-Anwältin irgendwie den Fall nutzen, um vor Gericht PCR-Tests und damit die ganze Pandemie als Fake zu entlarven. Dafür beantragte sie ausgerechnet den weltweit führenden Corona-Experten Prof. Dr. Drosten als Gutachter. Der Artikel von damals:

Fail: Pandemie-Leugnerin verlangt vor Gericht Drosten als Gutachter. Und bekommt ihn

Dr. Drosten als Gutachter? Was ist passiert?

Hintergrund: Eine bekanntere Figur der Pandemie-Leugner:innen-Szene ist die Rechtsanwältin Beate Bahner. Sie hatte im Februar einige juristische Schreiben über ein aktuelles Verfahren am Amtsgericht Heidelberg veröffentlicht. Bahner hatte letzten April in einem fragwürdigen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht gegen die Corona-Maßnahmen geklagt, die Pandemie geleugnet und sogar, dass überhaupt Menschen am Virus verstorben seien (Quelle). Auch wurde gegen sie wegen Aufrufen zur Missachtung der Maßnahmen ermittelt (Quelle). Viel Aufmerksamkeit erlangte sie, als sie für einige Zeit zwangsweise in die Psychiatrie eingeliefert wurde. Wir haben damals berichtet:

„Coronoia“-Anwältin Bahner: Zwangseinweisung, Ermittlungen – Was wirklich stimmt

Laut Dokumenten, die Bahner veröffentlichte, vertritt diese juristisch eine Pandemie-Leugnerin, die letzten Oktober gegen Corona-Auflagen verstieß und sich weigerte, nach Einreise aus dem Ausland Corona-Tests durchzuführen. Für begangene Ordnungswidrigkeiten soll sie etwas über 150 € Strafe zahlen. Doch anscheinend hat sich die arme Pandemie-Leugnerin ausgerechnet Bahner als Anwältin geholt, anstatt einfach die kleine Strafe zu zahlen. Sie legten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Und jetzt wird die Geschichte echt absurd: Sie begründen es damit, dass PCR-Tests bei symptomlosen Menschen keine Infektionen nachweisen könnten und es deswegen gar keine Testpflicht hätte geben dürfen. Jep.

Doch das Highlight: Als Kronzeuge für diese falsche Behauptung verlangt Bahner niemand geringeren als Dr. Drosten persönlich. Ihr habt richtig gelesen. Dr. Drosten, weltweit führender Corona-Experte (Quelle) und Mitentwickler des ersten PCR-Tests (Quelle), soll als Gutachter fungieren… und sich zu der Frage äußern, ob PCR-Tests, die dazu da sind, Infektionen nachzuweisen, Infektionen nachweisen. Und das Gericht hat genau das zugelassen, wie man uns auf Nachfrage bestätigte, und Dr. Drosten als Gutachter bestimmt.

Das Gutachten von Prof. Drosten ist fertig – und es ist alles, womit wir gerechnet haben

Wie herrlich ahnungslos die Pandemie-Leugner:innen sind, sieht man daran, dass die Anwältin Bahner und die ganze Szene der „Querdenker:innen“ dieses gigantische Eigentor auch noch feiern und bejubeln. Das Gutachten von Prof. Dr. Drosten ist fertig und wurde von Bahner selbst in den Fake-News-Kreisen verteilt. Aus absurden Gründen mit viel Jubel.

Und jetzt kommen wir zu dem übersichtlichen Gutachten. Wir haben es extra für euch noch mal hier hochgeladen, damit ihr es euch im Ganzen anschauen könnt. Es ist nur vier Seiten lang und sehr informativ. Man lernt was dabei! Für die Lesefaulen fassen wir die wichtigsten Informationen noch mal zusammen. Und wer sich die letzten Monate bei seriösen Wissenschaftler:innen und Expert:innen informiert hat, weiß das alles schon. Wir haben dazu auch viele Faktenchecks gemacht. Corona existiert und wir leben in einer Pandemie. Ich wiederhole es vorsichtshalber noch mal, da es hier um Leute geht, die sogar schaffen, das zu leugnen. PCR-Tests weisen Corona-Infektionen nach. Und sie funktionieren als juristische Grundlage für das Infektionsschutzgesetz und die Maßnahmen.

  • Die PCR-Tests sind validiert,
  • Die PCR-Tests reagieren ausschließlich auf SARS-CoV-2 und nicht auf harmlose Erkältungsviren und
  • Und die PCR-Tests sind extrem genau, viel genauer als Pandemie-Leugner:innen behaupten.

Das wichtigste Märchen, das Pandemie-Leugner:innen verbreiten, ist die Behauptung, dass die ganze Pandemie Fake sei, weil PCR-Tests angeblich gar nicht Corona-Infektionen nachweisen würden. Fakt ist: PCR-Tests weisen sehr zuverlässig Infektionen nach. Das ist wissenschaftlich wasserdicht (mehr dazu). Das ist die zentrale Behauptung vieler Fake News, die wir schon widerlegt haben. Alle Quellen, Studien, Zahlen haben wir schon oft durchgekaut, lest selbst:

Querdenker-Anwalt teilt aus Versehen Studie, die belegt, dass PCR-Tests sehr genau sind

Quatschjura zerlegt: Infektion ist via PCR nachweisbar – Pandemie NICHT vorbei

PCR-Tests sind sehr genau: Teile diesen Text, um die zentralen Lügen der Pandemie-Leugner zu widerlegen

Fatale Schlappe für Fuellmich & Querdenker: Drosten-Test einstimmig wissenschaftlich bestätigt

Dr. Drosten erklärt in seinem Gutachten die wichtigsten Fakten

Das Gutachten beschäftigt sich mit vier Punkten: Zuerst muss Dr. Drosten selbst die schlampige Fragestellung noch einmal definieren. Die Pandemie-Leugnerinnen haben ja gefordert, er solle beweisen, dass PCR-Tests eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes nachweisen können. (Die denken, das wäre nicht der Fall, was – wie immer – falsch ist.) Im Infektionsschutzgesetz steht, dass es sich um eine Infektion handelt, wenn „die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus” vorliegt (§ 2IfSG Nr. 2). Die Frage lautet also: Kann ein PCR-Test dies nachweisen?

In seiner Antwort sagt Dr. Drosten klipp und klar: Ein positives Ergebnis bei einem technisch richtig konzipierten und angewendeten PCR-Test ist nur dann möglich, wenn das Erbgut oder zumindest der nachzuweisende Abschnitt aus dem Erbgut des Virus in der getesteten Probe vorliegt. Oder einfach: Wenn ein PCR-Test positiv ist, ist die Aufnahme dieses speziellen Virus nachgewiesen. Dr. Drosten erklärt ausführlich und genau, wie das funktioniert. Wen es interessiert, kann es sich durchlesen und was lernen. Die Pandemie-Leugner:innen haben es wohl nicht getan.

Dr. Drosten führt auch weiter aus, dass (im Gegensatz zu Pilzen, Parasiten und Bakterien) grundsätzlich eine „Verwechslungsgefahr“ mit anderen Viren nicht besteht. Es gibt keine anderen Viren der gleichen Spezies wie SARS-Cov-2 im menschlichen Körper, es gebe keine „diagnostische Verwechslungsmöglichkeit“, die Ähnlichkeit mit anderen Viren ist viel zu gering für eine „Kreuzreaktivität“. Zumindest mit den Tests, die man entwickelt hat.

Dr. Drosten geht noch mehr ins Detail, aber er hält am Ende fest: Es gibt keine natürlichen Umstände, in denen die nachgewiesenen Fragmente des Coronavirus in dich gelangt sind, ohne dass du dich vorher damit infiziert hast. Oder einfach: Wenn der PCR-Test positiv ist, warst oder bist du infiziert. Fast so, als würden die Tests das machen, wofür sie konzipiert und rigoros kontrolliert werden!

Qualitätsstandards: Tests werden meistens doppelt durchgeführt

Das gilt unter der Voraussetzung, dass die Tests ordnungsgemäß durchgeführt werden. Dr. Drosten weist aber auch in einem extra Abschnitt auf die intensiven Kontrollen für Tests hin. Nicht nur werden die Tests in Bezug auf Sensitivität und Spezifität ausführlich und nachvollziehbar validiert. (Unter den Bedingungen der Validierung war die Spezifität sogar 100 %, sprich: Keine Falsch-Positiven, Quelle). Auch weist Drosten auf die vielen zertifizierten Qualitätsstandards in den meisten Laboren in Deutschland hin. Auch dass in den meisten Testverfahren der PCR-Test doppelt durchgeführt wird, um falsche Ergebnisse noch unwahrscheinlicher zu machen. Wer hätte es gedacht? Die Labore wollen zuverlässige Ergebnisse liefern!

Die für „Querdenker:innen“ vernichtende Zusammenfassung teile ich hier im Ganzen. Der PCR-Test ist bei ordnungsgemäßer Anwendung nur dann positiv, wenn du mit SARS-Cov-2 infiziert warst oder bist. Und zwar genau so, wie es laut Infektionsschutzgesetz definiert ist. Das Kartenhaus der ideologiegetriebenen Bewegung bricht in sich zusammen. So einfach war das!

Zusammenfassung von Dr. Drosten

„Unter ordnungsgemäßer Anwendung und Einhaltung aller fachlichen Vorgaben nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft und Technik kommt ein positiver, entsprechend entwickelter PCR-Test auf ein bestimmtes Virus (etwa SARS-CoV-2) bei der Anwendung am Menschen dann vor, wenn Genmaterial des betreffenden Virus (etwa von SARS-CoV-2) vorliegt. Eine nachweisbare Menge von Genmaterial des Virus (etwa von SARS-CoV-2) liegt ausschließlich nach Eindringen des Virus in Körperzellen mit Virusvermehrung vor.

Insofern lässt sich im Falle von SARS-CoV-2 klar bestätigen, dass ein ordnungsgemäß durchgeführter PCR-Test die Aufnahme des Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus nachweist.“

Pandemie-Leugner-Eigentor

Die wahnhaft getriebenen Pandemie-Leugner:innen können nach einem Jahr des Lügens und der Fakes News jetzt natürlich nicht mehr zurückziehen und aufgeben, deswegen ignorieren sie einfach, was für ein kolossales Eigentor das war. Und feiern die Antwort absurderweise. Auf Fake-News-Seiten wird Bahner aus irgendeinem Grund bejubelt. Und die Ideolog:innen, die offenbar das Gutachten weder gelesen noch verstanden haben, versuchen irgendwie Textstellen aus dem Kontext zu reißen und „Fehler“ zu finden oder vermeintliche Widersprüche. Dabei wird alles Relevante vom Gutachter Dr. Drosten beantwortet.

Bahner versucht jetzt in juristisch absurder Weise, das Gutachten des eigens auf ihren Wunsch hin angeforderten Gutachters auseinanderzunehmen und veröffentlichte einen „Fragenkatalog“. Darin stellt sie sinnlose „Nachfragen“, die eigentlich nur manipulative Suggestivfragen sind, mit welchen sie so tun will, als ob z. B. PCR-Tests nicht eindeutig SARS-CoV-2 nachweisen würden. Was nicht stimmt. Und was ihr Gutachter Dr. Drosten doch schon längst erklärt und ausgeschlossen hat.

Die Pandemie-Leugner:innen können natürlich mit solchen rhetorischen Schattenspielertricks ihre eigenen naiven Fans bei Laune halten, aber was denkt die Anwältin denn, werden die Auswirkungen vor Gericht sein? Sollte sie nicht eigentlich versuchen, für ihre Mandantin den Prozess zu gewinnen? Jetzt hat sie selbst dafür gesorgt, dass der Richter ein exzellentes Gutachten hat, auf dessen Grundlage er den Einspruch zurückweisen kann. Und die arme Pandemie-Leugnerin wird wohl auf noch mehr Kosten sitzen bleiben. Was denken diese Leute?

Im Wahn verrannt

Ihr merkt selbst, wie absurd das ist. Die Echtheit des Gutachtens ist uns bisher noch nicht bestätigt worden, aber wir sehen keinen Grund, die Echtheit anzuzweifeln. Wir haben hier also den Fall einer Pandemie-Leugnerin, die unwissenschaftlichen Unsinn behauptet, um 150 € Bußgeld nicht zu bezahlen und dafür eine Einschätzung von Dr. Drosten als Gutachter verlangt, der die gesamte Grundlage ihrer Argumentation einfach gelassen und ausführlich zerstört hat. Niemand macht sich selbst besser fertig als Menschen, die in ihrer eigenen Realität leben. Wir halten euch weiter auf dem Laufenden.

Wer mehr Fakten und Beschlüsse zu Corona lesen möchte:

DIESEN Gerichtsbeschluss zu Corona-Maßnahmen verschweigen dir Querdenker

Artikelbild: ZSK

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